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Ein Freund hat mir sein Testament überlassen. Was müsste ich konkret tun, wenn er sterben würde

gefragt von Zeitzeuge am 03.02.2007 um 20:14 Uhr

Ein Vertrauensbeweis von ihm, ganz klar. Was aber müsste ich denn tun, wenn ihm etwas passieren würde? Bin etwas ratlos.


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Westi
beantwortet von Westi am 3. Februar 2007 20:22
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Im Fall seines Todes musst Du es dem Nachlassgericht im Original aushändigen. Das Nachlassgericht ist üblicherweise beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt, aber mit eigenen Zuständigkeiten. Habe es selbst erst vor wenigen Manaten mit dem Testament meiner verstorbenen Schwiegermutter gemacht. LG

Kommentar von Rolfe am 6. Februar 2007 22:48

Das kann ich nur so bestätigen.


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Sterbeurkunde wichtigstes Dokument für Hinterbliebene
Diese werde von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignete, erklärt die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in Nürnberg. Nach Erhalt des Sterbeurkunde sollten unverzüglich alle Unternehmen und Kassen informiert werden, bei denen Versicherungen bestehen.

Bei Bankkonten ist den Angaben zufolge zu prüfen, ob jemand bevollmächtigt ist, über den Tod des Erblassers hinaus über die Konten oder Sparguthaben zu verfügen. Sei dies nicht der Fall, verlangten Banken die Vorlage eines Erbscheins. Gleiches treffe häufig auch auf Versicherungen oder bei Grundstücken auf das Grundbuchamt zu. Neben dem Erbschein kann auch eine beglaubigte Abschrift eines Testaments mitsamt der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift des zuständigen Nachlassgerichts vorgelegt werden.




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