Weitere Informationen
Bei Bankkonten ist den Angaben zufolge zu prüfen, ob jemand bevollmächtigt ist, über den Tod des Erblassers hinaus über die Konten oder Sparguthaben zu verfügen. Sei dies nicht der Fall, verlangten Banken die Vorlage eines Erbscheins. Gleiches treffe häufig auch auf Versicherungen oder bei Grundstücken auf das Grundbuchamt zu. Neben dem Erbschein kann auch eine beglaubigte Abschrift eines Testaments mitsamt der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift des zuständigen Nachlassgerichts vorgelegt werden.














Das kann ich nur so bestätigen.