also ein Freund von mir hat Angst,weil er hat bald konfirmation un die Mutter ist Alg 2-Empfänger und der Vater hat einen kleinen Computerbetrieb, er meint das ihm das Geld was er zur Konfimation bekommt als Einkommen der Mutter angrechnet wird weil er sich da schonmal Schlau gemacht hat,er möchte sich von diesem Geld einen 26 Zoll LCD-Fernseher kaufen was stimmt jetzt das dass Geld als Einkommen angrechnet wird oder nicht und wie das mit dem Fernseher läuft wenn das Arbeitsamt etwas davon herausbekommt...... vielen dank schonmal im vorraus....

Er soll das Geld von der Mutter einsammeln lassen und daraus wird als Geschenk der TV. Sonst wird Dir das Geld evtl. angerechnet.

Das wird nicht angerechnet. Wäre ja auch ziemlich makaber.

Was soll da angerechnet werden? Die Torte zum Geburtstag wird ja auch nicht als "Naturaleinkommen" angerechnet!

Woher soll denn das Arbeitsamt wissen, wieviel Geld er bekommen hat?
Und was würde das Arbeitsamt machen, wenn er statt Geld Sachgeschenke (z.B. einen Fernseher) bekäme - würden die dann eine Geldzahlung von ihm verlangen?
Erscheint mir irgendwie unwahrscheinlich.
Sonst würden doch auch Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke zählen, oder?
ja das weiß ich leider nicht er hat angst weil der das in einem ratgeber buch gelesen hat
claude5 am 25. Februar 2008 20:35 einfaches googlen hilft meistens:
http://www.google.de/search?hl=de&q=konfirmation+alg+2&btnG=Suche&meta=
Dein Freund hat richtig gelesen, aber es gilt nicht immer und in allen Fällen, lies mal hier und da rein, ist gibt da einige Hinweise.
rein rechtlich gesehen ist dieses geld einkommen.
ich verstehe aber, dass das sehr ungerecht ist.
er soll sich den fernseher schenken lassen.
aber woher weiß das Arbeitsamt dass und wie komt es an die Infomation?
normalerweise ist das meldepflichtig, aber die argen handhaben das unterschiedlich.
manche erkennen einkommen, andere sind da etwas kulanter, es sind immer ermessensentscheidungen.
WolfRichter am 25. Februar 2008 20:39 Es gibt immer genug Leute, die gerne Anzeigen stellen.
dürfen wenn ich mich recht entsinne nicht auf ersparnisse der kinder zurückgreifen

Eine Anrechnung erfolgt nur bei regelmäßigen Zuwendungen, nicht bei einmaligen Geschenken zu besonderem Anlass.
Zudem: Wie sollten die das erfahren?

doch, es wird angerechnet. Jedes bischen Geld welches zusätzlich reinkommt wird als Einkommen gerechnet. Also, nie Geldgeschenke bekommen lassen (gut formuliert - oder? ).HerrLich hat vollkommen Recht. Außerdem, wie will die ARGE denn feststellen, wann ,wer,zu welchem Preis (kann ja auch gebraucht sein) diesen Fernseher im Kinderzimmer abgestellt hat? Jedenfalls darf das Geld nicht auf dem Konto oder Sparbuch erscheinen. Möglich wäre da noch das Konto von Oma und Opa.
medicangel am 25. Februar 2008 20:37 hast du zur Konfirmation Geldgeschenke per Überweisung bekommen?
hartzerroller am 25. Februar 2008 21:19 ich hatte keine Konfirmation, d.h. erst als ich kirchl.heiraten wollte. Ich meinte,dass das Geld nicht eingezahlt werden soll.
ach überwacht das Arbeitsamt das Konto des Kindes oder das Sparbuch des Kindes oder nur das der Eltern?
HerrLich am 25. Februar 2008 20:39 Jan B.: Warum fragst Du dann?
hartzerroller am 25. Februar 2008 21:22 Es muß alles auf Verlangen vorgezeigt werden
Allerdings hat die BA keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den ARGEn, über Geldgeschenke muss im Einzelfall entschieden werden. Sie sind grundsätzlich nach der entsprechenden Verordnung auf den Bedarf der hilfebedürftigen Person anzurechnen sind, soweit aber "nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist", heißt es in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung. Da hat die ARGE einen Ermessensspielraum. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1647