Ein Freund (EU Bürger) möchte von Frankreich nach Deutschland ziehen, um Arbeit zu finden. Er hat hier noch keine. Besteht recht auf finanzielle Hilfe solange?

6 Antworten

Umziehen kann er sicher,aber wenn er aus Frankreich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mitnehmen kann und nur zur reinen Arbeit suche nach Deutschland kommt,dann hat er für die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf Sozialleistungen !

Er müsste also schon eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland haben,dann hätte er nach 1 Jahr ( innerhalb von 2 Jahren ) einen Anspruch auf ALG - 1 ( Arbeitslosengeld ),bei einem Jahr würden das dann 6 Monate sein.

Würde er schuldlos arbeitslos werden und noch keinen Anspruch auf ALG - 1 haben,dann würde es auch für eine gewisse Zeit ALG - 2 vom Jobcenter geben.

Wenn er in seiner Beschäftigung zwar soviel Nettoeinkommen verdienen würde,dass er seinen Lebensunterhalt selber sichern könnte,hätte er aber unter Umständen dann trotzdem Anspruch auf eine so genannte Aufstockung durch das Jobcenter,wenn er nach dem Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll - noch einen Bedarf hätte.

Die Person muss ein Arbeitsvisum stellen. In der Zeit wird meines Wissens nach keine Finanzielle Unterstützung gegeben.

Er kann sich aus Frankreich bewerben. Dafür muss er nicht in Deutschland wohnen.

Umziehen kann er wenn er einen Job hat.

Woher? Frankreich! Ist nicht zuständig, da er in der BRD wohnt. Er hat in der BRD noch keine Ansprüche.