Ein fremder Anhänger steht auf unserem Grundstück - was jetzt?

6 Antworten

Diese Mitteilung von der Polizei verstehe ich nicht so richtig.

Über das Kennzeichen kann der Nachbar , bzw Besitzer ausfindig gemacht werden und muß nicht unbedingt einen Brief mit Fristsetzung bekommen. Das geht ja wohl auch mündlich.

Falls die Adresse Datenschutz ist (?) muß die Polizei denjenigen selbst auffordern, das Flurstück zu verlassen. Da brauch man keinen Anwalt.

Der Hänger steht auf Privatgrund. Die Polizei hat keinen Anlaß, den Besitzer zu ermitteln.

Es steht ein fremder Anhänger auf unserem - als Privatgelände ausgeschildertem - Grundstück.

Und? Anzeige erstatten, fertig.

er ist wahrscheinlich von irgendwelchen Nachbarn, aber mit denen kann man leider absolut nicht reden

Aha. Obwohl Du also nicht mal sagen kannst, um wen es geht, weißt Du schon, dass man "mit denen nicht reden" kann?

die Polizei hat uns mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit ohne Anwalt zu handeln.

Doch. Nämlich Anzeige erstatten gegen Unbekannt wegen Besitzstandstörung. Und den Hänger auf eine (anzumietende) Stellfläche schleppen lassen bis zur Klärung. Um das alles juristisch korrekt zu veranlassen, ist der Anwalt allerdings zumindest stark anzuraten.

ihn abschleppen zu lassen ist leider nicht möglich

Nachdem der Hänger ja auch an seinen derzeitigen Ort gerollt wurde, kann man ihn auch wegschleppen.

  1. Deswegen frage ich hier, da ich nach irgendeiner Möglichkeit suche in dem Moment, in dem der Hänger auf meinem Grundstück steht etwas daran zu ändern.

  2. Ich denke mal, dass ich meine Nachbarn besser kenne als Sie. Ich weiß nicht genau von welcher Person dieser Anhänger ist aber es ist nichts neues, dass wir Fremdparker bei uns auf dem Gründstück haben. Dabei habe ich schon einige Male die Nachbarn darauf angesprochen und immer nur Antworten wie "Halts Maul!", "Willst auf die Fr***se?" und "das geht dich einen Sch***ß an!" bekommen.

  3. Uns wurde leider Bestätigt, dass die Abschleppunternehmen nicht auf unser Grundstück gelangen, da die Einfahrt sehr schmal ist und da ich ihn leider nicht selbst von meinem Grundstück entfernen darf kann ich da nichts machen.

@Monstreon

Ich weiß nicht genau von welcher Person dieser Anhänger ist aber es ist nichts neues, dass wir Fremdparker bei uns auf dem Gründstück haben.

Warum ist das Grundstück dann nicht schon längst eingefriedet? Dann wäre das ungenehmigte Abstellen nämlich Hausfriedensbruch.

Uns wurde leider Bestätigt, dass die Abschleppunternehmen nicht auf unser Grundstück gelangen, da die Einfahrt sehr schmal ist

Und?

und da ich ihn leider nicht selbst von meinem Grundstück entfernen darf kann ich da nichts machen.

Käse. Natürlich darfst Du den fremden Gegenstand - hier den Hänger - auch eigenhändig bis zur Einfahrt schieben / bewegen. Wo soll da der Unterschied sein zur Inanspruchnahme eines Dritten? Schiebe ihn zur Einfahrt und lass den Absschlepper ihn von dort weg abtransportieren.

Besitzstörung ist keine Straftat, was willst du denn anzeigen?

@Haglaz

wollte ich auch gad schreiben. Da kan man höchstens auf Unterlassung klagen.

@Haglaz

Ack, das stimmt. In dem Fall bleibt tatsächlich - so kein Hausfriedensbruch vorliegt - nur der Weg über einen Anwalt und eine Halterfeststellung.

Zuparken und warten was kommt. Anders lernen die Leute das nicht. Irgendwann werden sie den Anhänger schon brauchen. Und vor Benutzung müssen sie ihn noch säubern, kann ja mal was reinfallen.

Oder abwarten und ärgern. So richtig wehren kann man sich ohne Polizei oder Anwalt nicht. Weder darfst du den Hänger anfassen, noch kommt der Abschleppdienst durch um ihn fachgerecht aufzuladen.

Zuparken darf ich nicht, denn das ist Nötigung.

@Monstreon

Ja stimmt und Selbstjustiz. Und gesund, weil man sich nicht mehr ärgert. Außerdem wirkungsvoll und nachhaltig.

@BenniXYZ

Es ist natürlich sinnvoll, dass ich auf meinem eigenen Grundstück ohne Anwalt kein Recht habe...

@Monstreon

Naja, eher traurig, aber du kannst nichts daran ändern.

Warum kann der Anhänger nicht abgeschleppt werden? Die Polizei muß den Eigentümer emitteln und den mußt du dann mit Fristsetzung schriftlich per Einschreiben auffordern, den Abhänger von deinem Grundstück zu entfernen. Drohe ihm an, wenn er den Anhänger nicht selbst abholt, du ihn auf seine Kosten entfernen lassen würdest.

Ofiziell abschleppen lassen dürfen wir gar nichts, da uns ein Abschleppunternehmen versichert hat, dass es aufgrund des verschachtelten Grundrisses keine Möglichkeit gibt da ranzukommen.

@Monstreon

Ach so, dann geht es natürlich nicht.

Die Polizei muß gar nix, weil der Hänger auf Privatgrund steht. Wenn jemand seinen Regenschirm in meinem Garten vergißt, muß die Polizei ja auch nicht den Besitzer ermitteln.

Anhänger lassen sich meistens auch durch "Menschenkraft" bewegen. Also tut Euch mit 2 oder 3 Leuten zusammen und zieht das Teil auf die Straße.

Das darf ich doch nicht, oder? Wir hatten das selbe mal mit einem Motorrad und da hat mir ein Polizist gesagt, dass ich das auf keinen Fall bewegen darf.