gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ein-Euro-Job - Bei Bewerbungen angeben?

gefragt von jenspage am 28.01.2009 um 19:07 Uhr

Hallo, ich bekomme zur Zeit Hartz4 und mache einen Ein-Euro-job. Uns ist gesagt worden, wir sollten den Ein-Euro-Job bei Bewerbungen immer im Lebenslauf angeben. Ich weiss aber nicht, ob das so günstig ist, da viele Arbeitgeber vielleicht Vorurteile haben. Was ist also besser, angeben oder verschweigen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Hartz4 (963)
Hartz IV (742)
ALG2 (365)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Viala
beantwortet von Viala am 28. Januar 2009 19:08
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vorurteile? Hallo, das zeigt doch, dass du was tuen willst und nicht nur rumhockst und kassierst! das ist positiv mMn

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 28. Januar 2009 19:09

seh ich genauso. er weiß doch dass du hartz4 bekommst. wenn du dann einen 1-euro-job machst ist doch gut du hast nicht die ganze zeit nur rumgehangen ;-)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 28. Januar 2009 20:32

frag mal, ob Du ein Zeugnis bekommst. Wenn es passt, würde ich das mitreinlegen


majosandra
beantwortet von majosandra am 28. Januar 2009 19:08
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Besser angeben! So sieht der Arbeitgeber, daß Du gewillt bist, arbeiten zu gehen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. Januar 2009 19:09
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gib ihn an, dann weiß dein künftiger Arbeitgeber, dass du weißt wie man arbeitet.

Dass du das Arbeiten noch nicht verlernt hast.


anonym
beantwortet von FridaGT am 28. Januar 2009 19:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt darauf an, ob der 1-Euro-Job was mit dem Job zu tun hast, auf den Du Dich bewirbst.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 28. Januar 2009 19:08

hat damit doch gar nicht szu tun

Kommentar von FridaGT am 28. Januar 2009 19:10

Natürlich! Wenn ich in einem 1-Euro-Job z.B. gärtnerische Aufgaben im Stadtpark übernommen habe und mich dann in einer Gärtnerei bewerbe, dann würde ich durchaus erwähnen, dass ich in letzter Zeit in diesem Bereich gejobbt habe!


miccy
beantwortet von miccy am 28. Januar 2009 19:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zumindest besser als nichts zu tun,werden vllt. manche Arbeitgeber darüber denken!


Berserker
beantwortet von Berserker am 28. Januar 2009 19:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wird inm Lebenslauf mit aufgeführt.


goldeneagle
beantwortet von goldeneagle am 28. Januar 2009 19:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht lügen! Ehrlich sein und angeben!!


anonym
beantwortet von NicciNicoletta am 1. Februar 2009 11:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zeigt das du nicht auf der faulen Haut gelegen hast bzw. dumm Zuhaus rumgesessen hat. Macht immer einen sehr guten Eindruck


anonym
beantwortet von engel08 am 6. Februar 2009 21:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Immer angeben; kommt auf Berufserfahrung an, keiner mus wissen dass die 10 Monate ein 1 € Job war, Tätigkeit und den Träger als Arbeitgeber - Ende


tauben
beantwortet von tauben am 27. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist doch gut wenn du so 200 euro bekommst werden dir davon 88 euro ab gezogen wal du nue 112 euro in monat dazu verdienen darfs


Ravennight
beantwortet von Ravennight am 9. Mai 2009 07:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Würd ich auch angeben, wenn es mit dem Job zu tun hast, als was du dich beworben hast... Zeigt dem Arbeitgeber, dass du den Willen hast, etwas für dein Leben zu tun!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    1 Euro Job im Bewerbertraining legal?

    Darf das Arbeitsamt einen 1 Euro Job verlängern lassen ?

    habe ich dann anspruch auf alg2

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.