Wenn Erben eine Erbschaft antreten, bei der sie im Nachhinein erst erfahren, dass dort wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde, müssen sie dann die Strafe zusätzlich zu der zu entrichtenden Steuerschuld bezahlen?

Wenn es vorher nicht bekannt war,kannst Du im Nachhinein noch ablehnen.Hatten den Fall mal im Freundeskreis.LG.

Die Ausschlagung der Erbschaft ist nur 6 Wochen, nachdem man vom Anfall der Erbschaft erfahren hat, zulässig. Danach besteht nur noch die Möglichkeit, bei einem überschuldeten Nachlass ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) zu beantragen. Die Haftung der Erben beschränkt sich dann nur auf den Nachlass, die Erben müssen also nichts aus eigenen Mitteln zuschießen.
Eine Strafe wird nicht vererbt. Eine Geldstrafe ist da nicht anders als eine Freiheitsstrafe, die ein Erbe auch nicht für den Erblasser absitzen muss. Der Erbe hat ja nichts verbrochen und muss auch nicht bestraft werden.
Ich denke nicht, dass die Erben die Strafe bezahlen müssen, quasi miterben. Das halte ich für absurd. Sippenhaft gibt es nicht mehr.

Wenn Du von einer Erbschaft erfährst, hast Du bis zu sechs Wochen Zeit, diese auszuschlagen.

Es besteht heute eine Aufklärungspflicht über das Vermögen,sowie über Verbindlichkeiten ! Rücktritt ist im Gegensatz zu früheren Jahren Möglich! Hier gibt es allerdings auch Fristen/Sonderfristen !