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Ein Erbe, das mehr kostet als es bringt?

gefragt von Nengneng am 29.02.2008 um 17:16 Uhr

Wenn Erben eine Erbschaft antreten, bei der sie im Nachhinein erst erfahren, dass dort wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde, müssen sie dann die Strafe zusätzlich zu der zu entrichtenden Steuerschuld bezahlen?


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dragon100
beantwortet von dragon100 am 29. Februar 2008 17:18
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Wenn es vorher nicht bekannt war,kannst Du im Nachhinein noch ablehnen.Hatten den Fall mal im Freundeskreis.LG.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. Februar 2008 17:31
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Die Ausschlagung der Erbschaft ist nur 6 Wochen, nachdem man vom Anfall der Erbschaft erfahren hat, zulässig. Danach besteht nur noch die Möglichkeit, bei einem überschuldeten Nachlass ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) zu beantragen. Die Haftung der Erben beschränkt sich dann nur auf den Nachlass, die Erben müssen also nichts aus eigenen Mitteln zuschießen.

Eine Strafe wird nicht vererbt. Eine Geldstrafe ist da nicht anders als eine Freiheitsstrafe, die ein Erbe auch nicht für den Erblasser absitzen muss. Der Erbe hat ja nichts verbrochen und muss auch nicht bestraft werden.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. Februar 2008 17:17
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Sie können immer noch die Erbschaft ablehnen.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 29. Februar 2008 17:25
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man kann das erbe ausschlagen


baufibemu
beantwortet von baufibemu am 29. Februar 2008 20:12
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Ich denke nicht, dass die Erben die Strafe bezahlen müssen, quasi miterben. Das halte ich für absurd. Sippenhaft gibt es nicht mehr.



Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 6. August 2008 01:08
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Wenn Du von einer Erbschaft erfährst, hast Du bis zu sechs Wochen Zeit, diese auszuschlagen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 6. August 2008 06:47
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Es besteht heute eine Aufklärungspflicht über das Vermögen,sowie über Verbindlichkeiten ! Rücktritt ist im Gegensatz zu früheren Jahren Möglich! Hier gibt es allerdings auch Fristen/Sonderfristen !


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