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Ein dreijähriger hat mein auto mit einem cityroller zerkratzt. Zahlt die Versicherung?

gefragt von lucky1 am 01.02.2009 um 0:59 Uhr

Mein Auto war ordentlich geparkt. Ein Dreijähriger hat die Hauswände + mein Auto als Stützhilfe benutzt, damt er nicht umkippt also der Junge konnte ohne Hilfe sein Gleichgewicht nicht halten. Deshalb hat er mit einem Cityroller mein Wagen also die ganze Tür zerkratzt.


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Sunnynelly
beantwortet von Sunnynelly am 1. Februar 2009 01:05
4x
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Bei einem 3-jährigen Kind wird die Versicherung die Zahlung auf jeden Fall ablehnen. Ob die Eltern aus eigener Tasche zahlen können ist natürlich ebenfalls fraglich. Folglich wirst Du wohl auf Deinem Schaden sitzenbleiben wenn Du keine Vollkasko hast.

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 1. Februar 2009 02:49

..genau - hätten die Eltern eine Haftpflicht - währen die Dein Gerichtsgegner gewesen...

Kommentar von IchSchauMal am 1. Februar 2009 07:41

Gleich mehrmals falsch :-)

Siehe weiter unten.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 3. Februar 2009 11:11

total falsch!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Februar 2009 01:00
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Da haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, deswegen zahlt deren Haftpflicht. Wenn sie keine haben, zahlen die Eltern.

Ganz einfach

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 1. Februar 2009 01:01

Ich glaube bei einem Kind unter 8 Jahren wird das grenzwertig, das könnte die Versicherung ablehnen... so die Eltern in Sichtweite waren, haben sie die Aufsicht gewahrt.

Kommentar von Simple_avatar10smallLenaKlein am 4. Februar 2009 12:13

Warum sollte die Versicherung nicht für ein 3-jähriges Kind zahlen? Ist doch egal wie alt das Kind ist, wenn die Eltern eine Familienhaftpflicht haben, dann zahlt die Versicherung.

Kommentar von lucky1 am 1. Februar 2009 01:04

Die Sache kam vor Gericht und ich habe natürlich nicht beweisen können. Mein Bruder hat die Sache gesehen, aber er hat keine Zeugenaussage gemacht, weil die Dame die Nichte von meiner Mutterist

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 1. Februar 2009 01:04

woraus schließt du, daß die Eltern die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Es reicht, wenn die in rufbarer nähe sind und einen Blick auf das Kind werfen können.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 1. Februar 2009 01:06

versicherungstechnisch ist es besser, wenn die Eltern die Aufsicht vernachlässigt haben. Frag mal deinen Vertreter - zumindest war das vor 7 Jahren noch so...

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 1. Februar 2009 01:07

Naja - wenn ihr schon vor Gericht wart, dann habt ihr jetzt wohl ein Familiendrama ?

Kommentar von Aspirin am 1. Februar 2009 01:17

Aufsichtspflicht verletzt??? Wie kommst du auf so etwas, warst du dabei? Ganz so einfach ist es eben nicht!


Ally32
beantwortet von Ally32 am 1. Februar 2009 01:00
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Das übernimmt die Haftpflicht der Eltern

Kommentar von migrowe am 22. Februar 2009 12:17

Nein !


EvilEnte
beantwortet von EvilEnte am 1. Februar 2009 01:01
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die eltern werden wohl ne haftpflichtversierung haben die dafür einspringt.

Kommentar von migrowe am 22. Februar 2009 12:17

Nöh...


Olly206
beantwortet von Olly206 am 1. Februar 2009 01:01
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Haftpflicht der Eltern muß zahlen ....


Kommentar von migrowe am 22. Februar 2009 12:17

Dafür gibts den Zonk!


ToniMayer
beantwortet von ToniMayer am 1. Februar 2009 01:04
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Dreijährige sind deliktsunfähig und können daher nicht haftbar gemacht werden. Wenn allerdings eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt, kannst Du die Eltern zur Kasse bitten. Wenn sich ein Dreijähriger alleine im öffentlichen Verkehrsbereich (Straße) aufhält kann von einer Aufsichtsverletzung ausgegangen werden. Hoffentlich sind die Eltern Privathaftpflicht versichert!

Kommentar von lucky1 am 1. Februar 2009 01:09

beim Gericht hat die Mutter ausgesagt, dass sie und Ihr Sohn auf dem Roller waren und gegen das Auto geknallt sind. Aber mein Auto hat keine Beule.

Die Wahrheit war, das die Mutter nicht bei Ihren Sohn war, den sie im Haus hat meiner Mutter geholfen und ihr Kind war ganz alleine draußen. Ich habe vorgestern Berufung eingelegt, weil mein Bruder hatte die Sache gesehen und möchte jetzt gegen die Person aussagen.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 1. Februar 2009 01:36

Wenn die Mutter ausgesagt hat, dass sie mit ihrem Sohn auf dem Roller war, muss die Haftpflichtversicherung bezahlen. Denn nicht nur das 3-jährige Kind, sondern auch die Mutter haben einen Haftpflicht-Schaden verursacht.

In dem Fall würde ich nicht auf Aufsichtpflichtverletzung klagen, sondern die Aussage der Mutter als Tatsache hinnehmen.

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 1. Februar 2009 02:16

Prüfe zuerst - ob die Mutter Geld hat...sonst hast Du vielleicht Recht - aber die Kosten des Verfahrens...

Derartige Klagen gehen 50-50 aus...


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 1. Februar 2009 07:41
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1. Eine Haftung für die Eltern entsteht nur wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzte haben. Dabei wird aber nicht erwartet das man ein Kind im gewissen Alter rund um die Uhr beaufsichtigt. Da gibt es viele Urteile in viele Richtungen. 2. Eine Versicherung zahlt zunächst wenn also wirklich eine Haftung besteht - daher der Name Haftpflicht. 3. Ich muss hier einigen Aussagen wiedersprechen !!! Es gibt Haftpflichttarife die haben bis zu einem bestimmten Grad auch deliktunfähige Kinder mit versichert ;-) Man sollte hier also nie pauschalisieren nur weil irgend jemand gesagt hat das und dies ginge nicht. Das höre ich leider täglich falsch - von Versicherungsvermittlern.

Kommentar von migrowe am 22. Februar 2009 12:22

DH; wobei die Anzahl der Verträge mit Deckungsschutz für deliktunfähige Kinder im Gesamtbestand noch sehr gering ist. Zudem soll rund ein Drittel aller Haushalte gar nicht versichert sein.


bitmap
beantwortet von bitmap am 1. Februar 2009 01:00
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Warum wendest du dich nicht an die Eltern von dem Kind?


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 1. Februar 2009 01:00
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Nein ( Erfahrung ... ;oo(( )


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 1. Februar 2009 01:01
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Die Eltern haben die Aufsichtspflicht. Wenn Du nachweisen kannst, daß das ihr Kind war, müssen sie den Schaden bezahlen.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 1. Februar 2009 01:01
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Kommt drauf an, frühere Versicherungen hatten keine Klausel drin für unter 7 jährige, die sind nicht haftbar zu machen, neuere haben das drin.


MadIQ
beantwortet von MadIQ am 1. Februar 2009 01:01
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Nnnein! Zahlt sie nicht. Versicherungen zahlen erst bei Schäden von Kindern ab 6 Jahren.
Allerdings müssen die Eltern nichts zahlen.
Vorausgesetzt, dass man Ihnen nicht Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwirft und nach weist.
Kann man aber ganz schwer nachweisen

Kommentar von migrowe am 22. Februar 2009 12:19

Aktuell liegt die Grenze bei 10 (zehn) Jahren.


anonym
beantwortet von tacitus2705 am 1. Februar 2009 01:02
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Ich würd sagen das ist ein typischer Versicherungsfall ;-)


anonym
beantwortet von Maeuschen87 am 1. Februar 2009 01:03
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Wo waren die Eltern?

Kommentar von lucky1 am 1. Februar 2009 01:17

Die Eltern waren nicht beim Kind.


holsch
beantwortet von holsch am 1. Februar 2009 01:06
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sieht nach pech gehabt aus



malli
beantwortet von malli am 3. Februar 2009 11:09
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also es ist so! wenn die eltern die aufsichtspflicht verletzt haben zahlt die haftpflicht der eltern "uneingeschränkt"!was bedeutet jetzt verletzt!:wenn sie unmittelbar dabei waren und das kind halt dagegengeknallt ist hast du "vielleicht"pech. wenn sie allerdings mit jemand anderen geredet haben bzw. kein auge auf das kind hatten dann ist die aufsichtspflicht verletzt! allerding ist es so wenn es z.b. mein kind gewesen wäre dann ist es so das meine versichrung auch schäden von meinen kindern unter 7 jahren bis 5000€ übernimmt es kommt aso auch noch auf die versicherungsbedingungen der eltern an! am besten für dich ist ihr setzt euch im guten zusammen und redet darüber! viel glück malli


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