Mein Auto war ordentlich geparkt. Ein Dreijähriger hat die Hauswände + mein Auto als Stützhilfe benutzt, damt er nicht umkippt also der Junge konnte ohne Hilfe sein Gleichgewicht nicht halten. Deshalb hat er mit einem Cityroller mein Wagen also die ganze Tür zerkratzt.

Bei einem 3-jährigen Kind wird die Versicherung die Zahlung auf jeden Fall ablehnen. Ob die Eltern aus eigener Tasche zahlen können ist natürlich ebenfalls fraglich. Folglich wirst Du wohl auf Deinem Schaden sitzenbleiben wenn Du keine Vollkasko hast.

Da haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, deswegen zahlt deren Haftpflicht. Wenn sie keine haben, zahlen die Eltern.
Ganz einfach
Arwen45 am 1. Februar 2009 01:01 Ich glaube bei einem Kind unter 8 Jahren wird das grenzwertig, das könnte die Versicherung ablehnen... so die Eltern in Sichtweite waren, haben sie die Aufsicht gewahrt.
Warum sollte die Versicherung nicht für ein 3-jähriges Kind zahlen? Ist doch egal wie alt das Kind ist, wenn die Eltern eine Familienhaftpflicht haben, dann zahlt die Versicherung.
Die Sache kam vor Gericht und ich habe natürlich nicht beweisen können. Mein Bruder hat die Sache gesehen, aber er hat keine Zeugenaussage gemacht, weil die Dame die Nichte von meiner Mutterist
DerTroll am 1. Februar 2009 01:04 woraus schließt du, daß die Eltern die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Es reicht, wenn die in rufbarer nähe sind und einen Blick auf das Kind werfen können.
Raimund1 am 1. Februar 2009 01:06 versicherungstechnisch ist es besser, wenn die Eltern die Aufsicht vernachlässigt haben. Frag mal deinen Vertreter - zumindest war das vor 7 Jahren noch so...
Raimund1 am 1. Februar 2009 01:07 Naja - wenn ihr schon vor Gericht wart, dann habt ihr jetzt wohl ein Familiendrama ?
Aufsichtspflicht verletzt??? Wie kommst du auf so etwas, warst du dabei? Ganz so einfach ist es eben nicht!

Das übernimmt die Haftpflicht der Eltern
Nein !

die eltern werden wohl ne haftpflichtversierung haben die dafür einspringt.
Nöh...

Haftpflicht der Eltern muß zahlen ....
Dafür gibts den Zonk!

Dreijährige sind deliktsunfähig und können daher nicht haftbar gemacht werden. Wenn allerdings eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt, kannst Du die Eltern zur Kasse bitten. Wenn sich ein Dreijähriger alleine im öffentlichen Verkehrsbereich (Straße) aufhält kann von einer Aufsichtsverletzung ausgegangen werden. Hoffentlich sind die Eltern Privathaftpflicht versichert!
beim Gericht hat die Mutter ausgesagt, dass sie und Ihr Sohn auf dem Roller waren und gegen das Auto geknallt sind. Aber mein Auto hat keine Beule.
Die Wahrheit war, das die Mutter nicht bei Ihren Sohn war, den sie im Haus hat meiner Mutter geholfen und ihr Kind war ganz alleine draußen. Ich habe vorgestern Berufung eingelegt, weil mein Bruder hatte die Sache gesehen und möchte jetzt gegen die Person aussagen.
Wenn die Mutter ausgesagt hat, dass sie mit ihrem Sohn auf dem Roller war, muss die Haftpflichtversicherung bezahlen. Denn nicht nur das 3-jährige Kind, sondern auch die Mutter haben einen Haftpflicht-Schaden verursacht.
In dem Fall würde ich nicht auf Aufsichtpflichtverletzung klagen, sondern die Aussage der Mutter als Tatsache hinnehmen.
Prüfe zuerst - ob die Mutter Geld hat...sonst hast Du vielleicht Recht - aber die Kosten des Verfahrens...
Derartige Klagen gehen 50-50 aus...
1. Eine Haftung für die Eltern entsteht nur wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzte haben. Dabei wird aber nicht erwartet das man ein Kind im gewissen Alter rund um die Uhr beaufsichtigt. Da gibt es viele Urteile in viele Richtungen. 2. Eine Versicherung zahlt zunächst wenn also wirklich eine Haftung besteht - daher der Name Haftpflicht. 3. Ich muss hier einigen Aussagen wiedersprechen !!! Es gibt Haftpflichttarife die haben bis zu einem bestimmten Grad auch deliktunfähige Kinder mit versichert ;-) Man sollte hier also nie pauschalisieren nur weil irgend jemand gesagt hat das und dies ginge nicht. Das höre ich leider täglich falsch - von Versicherungsvermittlern.
DH; wobei die Anzahl der Verträge mit Deckungsschutz für deliktunfähige Kinder im Gesamtbestand noch sehr gering ist. Zudem soll rund ein Drittel aller Haushalte gar nicht versichert sein.

Warum wendest du dich nicht an die Eltern von dem Kind?

Die Eltern haben die Aufsichtspflicht. Wenn Du nachweisen kannst, daß das ihr Kind war, müssen sie den Schaden bezahlen.

Kommt drauf an, frühere Versicherungen hatten keine Klausel drin für unter 7 jährige, die sind nicht haftbar zu machen, neuere haben das drin.

Nnnein! Zahlt sie nicht. Versicherungen zahlen erst bei Schäden von Kindern ab 6 Jahren.
Allerdings müssen die Eltern nichts zahlen.
Vorausgesetzt, dass man Ihnen nicht Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwirft und nach weist.
Kann man aber ganz schwer nachweisen
Aktuell liegt die Grenze bei 10 (zehn) Jahren.
Ich würd sagen das ist ein typischer Versicherungsfall ;-)
Wo waren die Eltern?
Die Eltern waren nicht beim Kind.

also es ist so! wenn die eltern die aufsichtspflicht verletzt haben zahlt die haftpflicht der eltern "uneingeschränkt"!was bedeutet jetzt verletzt!:wenn sie unmittelbar dabei waren und das kind halt dagegengeknallt ist hast du "vielleicht"pech. wenn sie allerdings mit jemand anderen geredet haben bzw. kein auge auf das kind hatten dann ist die aufsichtspflicht verletzt! allerding ist es so wenn es z.b. mein kind gewesen wäre dann ist es so das meine versichrung auch schäden von meinen kindern unter 7 jahren bis 5000€ übernimmt es kommt aso auch noch auf die versicherungsbedingungen der eltern an! am besten für dich ist ihr setzt euch im guten zusammen und redet darüber! viel glück malli
..genau - hätten die Eltern eine Haftpflicht - währen die Dein Gerichtsgegner gewesen...
Gleich mehrmals falsch :-)
Siehe weiter unten.
total falsch!