Ein Brief dem Vermieter
Hallo!
Könnten Sie bitte den Brief meinem Vermieter korrigieren?
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Toilettenraumlampe ( die mit dem Spiegel zusammen ist ) )funktioniert nicht mehr. Früher passierte so mehrmals, aber entweder ein Kauf eines Starters oder einer neuen Glühbirne ( ca. 1mal pro 8 Monaten,was gar nicht normal ist ) hat das Problem gelöst, aber trotzdem musste man sehr oft die Glühbirne drehen um auf die richtige Position zu stellen. Und nun habe ich wieder versucht, erstmal eine neu gekaufte Glühbirne einzubauen und nachdem das nichts gebracht hatte, einen neu gekauften Starter und das hat auch nichts gebracht.
Der Hauswart hat mir gesagt, dass ich selbst eine neue Lampe kaufen soll und Saga damit nichts zu tun hat und ich verstehe so, dass ich sie auch für meine Kosten eingebaut werden muss.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung davon, dass Sie dafür keine Kosten tragen und damit nichts zu tun haben, damit ich einfach dadurch keine Probleme erhalte und Sie mir keine Ansprüche erheben.
Mit freundlichen Grüßen, Herr Mustermann Unterschrift
-
Hab ich dich richtig verstanden?
...
einfacher:
Trotz wiederholter Nachbesserungsmaßnahmen und dem Ersatz des Leuchtmittels ist die Lampe im Toilettenraum/Spiegelschrank immer noch defekt. Nach Aussage des Hauswartes hilft nur eine neue Lampe.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie damit einverstanden sind, dass ich die Finanzierung der neuen Lampe und den Einbau übernehme.
Mit freundlichen Grüßen
Je nachdem, wer zahlen soll ggf. Sie oder ich
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Lampe im Badezimmer ist defekt. Es ist schon mehrmals vorgekommen, aber weder der Kauf eines Lichtschalters, noch der Kauf einer neuen Glühlampe hat das Problem gelöst. Nun habe ich erneut versucht eine neue Glühlampe und einen Lichtschalter anzubringen. Wieder vergeblich. Der Hauswirt erklärte mir, dass ich die Kosten selber tragen muss und die Saga damit nichts zu tun hat. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung, dass ich die Kosten selber tragen muss.
-
-
Lebst Du in Deutschland oder einem anderen Land? Du sprichst, nehme ich an, von einem Spiegelschrank mit Beleuchtung? Fra eist, ob sowas vermieterseitig gestellt werden muss. Lampen im allgemeinen ja nicht. Hat der Vormieter die Lampe ggf. zurückgelassen?
-
-
ist ne ganze menge... aber man versteht, was gemeint ist.
-
Sorry, aber ich finde es ist vollkommener Quatsch, überhaupt dem VM zu schreiben. Das ist Dein Spiegel und Deine Lampe oder? Was hat in aller Welts Namen der VM damit zu tun? Ich würde dieses sch. Teil abmontieren - sollte es dem VM doch gehören, bzw. war es vorher drin - es dem VM mit freundlichen Grüßen in die Verwaltung bringen und mir etwas Vernünftiges eigenes zulegen, was auch funktioniert. Und wenn es ein ottonormaler schicker Alibert-Schrank ist. Punkt aus
-
hä? du willst ne bestätigung, dass er keine kosten übernimmt, damit du keinen ärger bekommst? versteh ich nicht.
achso, weil du was in der wohnung veränderst?
-
Entschuldigung, erster Satz anders :
unsere Toilettenraumlampe ( die mit dem Spiegel zusammen ist und die in der Wohnung ab Anfang eingebaut wurde )funktioniert nicht mehr
-
Genau!