Fenchurch am 08.01.2009 um 11:31 Uhr

Gemäß Gebührenverordnung (vom 11.08.2004, NBl. MBWFK Schl.-H-2004 vom 04.10.2004, S. 307) ist für die Teilnahme an einem Studienangebot als Gaststudierender pro Semester eine Gebühr von
100,-- Euro
zu erheben. Für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen (20 Euro).
http://www.uni-kiel.de/international/betreuung/GasthoererschaftInternet.shtml

Soweit ich mich erinnere, ja. Auch die Gasthörer bezahlten früher Studiengebühren. Damals waren die aber nicht sehr hoch.
Gasthörer müssen nichts bezahlen, es kann nur sein, dass man vorher Bescheid geben muss bei dem Professor, der die Vorlesung hält.
Woher hast Du diese Information ?
Kristall08 am 8. Januar 2009 11:41 Das war schon zu unserer Zeit mehr als unüblich. Fremde konnten sich nicht einfach in den Hörsaal setzen.
In München war das möglich. Allerdings nur für ein oder maximal zwei Vorlesungen, ein ganzes Semester, das weiß ich nicht.
wer kontrolliert das bei großen Vorlesungen? Da weiß du keiner ob das alles eingeschriebene Studenten sind. Auffallend sind höchstens 70 jährige Odachlose die sich auf den Tisch legen und dort schlafen

Ruf da an und frag nach
Dragolein am 8. Januar 2009 11:37 mein Reden... =:o)
Perfekte Antwort!!! Danke schön!!!