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ein bekannter ist aus der gemeinsamen wohnung von ihm und seiner freundin ausgezogen,

gefragt von badewasserbadewasser am 20.06.2009 um 12:02 Uhr

wurde im mietvertrag schriftlich festgelegt das er da und da ausgezogen ist. jetzt wurde die telefonrechnung vom konto abgebucht 300euro die er ja nicht verursacht hat sondern seine ex freundin. hat er irgendwie chancen, das sie das bezahlen muss, und nicht er? wenn ja, wie?

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telefonrechnung x 44

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. Juni 2009 12:04
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Wenn das Telefon in der Wohnung auf seinen Namen läuft, dann hat er wohl Pech gehabt. Er kann es dann höchstens von seiner Ex einklagen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 20. Juni 2009 12:04
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Wenn der Anschluss auf seinen Namen läuft, hat er keine Chance.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 20. Juni 2009 12:04
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Er sollte sie einfach mal daurauf ansprechen und abwarten, wie sie reagiert. Wenn sie sich weigert, wird es wohl schwer werden, das Geld zu fordern.
Allerdings ist es mir schleierhaft, wie man in Zeiten von Internet- und Telefonflatrates eine solche Rechnung zusammen bekommt

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 20. Juni 2009 12:05

er meint, auf der rechnung waren lauter handynummern und auslandsnummern drauf.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 20. Juni 2009 12:12
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Wenn der Telefonanschluss auf seinen Namen lautet, wird er zahlen müssen. Er kann natürlich, da er nachweislich nicht mehr dort gewohnt hat, versuchen, das Geld auf zivilrechtlichem Wege zurückzubekommen. Es ist hierbei nur fraglich, ob sich die damit verbundenen Kosten in diesem Zusammenhang lohnen. Auf jeden Fall sollte er den Telefonanschluss abmelden.


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