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Ein Autofahrer mit einem nicht versicherten Auto

gefragt von FriedrichAmmon am 20.09.2008 um 11:57 Uhr

hat bei einem von mir nicht verschuldenen Unfall mein Auto zu Schrott gemacht. Wer bezahlt den Schaden?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 20. September 2008 12:01
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Es gibt hier einen Fond der Versicherer, aus dem solche Schäden in gewissen Grenzen beglichen werden. Habe jetzt die Adresse nicht parat, aber Deine eigene Versicherung wird Dir insoweit sicher weiterhelfen können.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 20. September 2008 12:07

Hallo Wolf, nur das Fahrzeug war ja nicht versichert...

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 20. September 2008 12:10

Eben dafür ist der Fond da.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 20. September 2008 12:55

ich dachte das geht dann mehr über den weißen ring..weil die Versicheurng halten sich doch da sehr bedeckt..


hajottka
beantwortet von hajottka am 20. September 2008 11:58
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Bleibt wahrscheinlich nur der Klageweg, wenn er die Schuld nicht eingesteht und freiwillig bezahlt!


bulli66
beantwortet von bulli66 am 20. September 2008 12:00
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nicht vrsichert? hatte dieses auto kennzeichen? ansonsten die haftpflichtvers. von deinen bekannten


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 20. September 2008 12:03
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Wenn das Auto nicht versichert war, Anzeige erstatten und zwar umgehend. Die Privathaftpflicht Deines Unfallgegners (sofern er überhaupt eine solche hat) wird hierfür nicht eintreten, da der Schaden beim Gebrauch eines KFZ entstanden ist. Aber trotzdem herausfinden, ob eine private besteht. Da es ein Straftatbestand ist, ein Auto ohne Versicherungsschutz zu führen, besteht öffentliches Interesse, also Strafantrag stellen. Am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, wer den jedoch am Ende bezahlt, bleibt offen, sofern bei Deinem Unfallgegner nix zu holen ist, ansonsten muss er das alles Privat bezahlen, was aber eingeklagt werden muss. Viel Glück!!! Liebe Grüße, K.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 20. September 2008 12:06

die PHV zahlt keinen Pfennig... und das aus mehreren Gründen

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 20. September 2008 12:09

Zunächst einmal ist Fahren ohne Versicherungsschutz ein Offizialdelikt, so daß es keines Strafantrages bedarf. Eine StrafANZEIGE mag persönliche Rachegelüste befriedigen, führt aber bein verständlichen Bestreben, Ersatz für den erlittenen Schaden zu erlangen, keinen Schritt weiter.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. September 2008 12:06
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du kannst den Schaden nur zivilrechtlich einklagen..ansonsten eventuell über den weißen Ring versuchen



bgd24
beantwortet von bgd24 am 20. September 2008 12:09
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