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Ein 9-Jähriger ist mit dem Rad gegen ein geparktes Auto gefahren: 600€ Kfz-Schaden. Haftet er?

gefragt von Maja76 am 15.08.2007 um 11:12 Uhr

Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. August 2007 11:37
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Nach neuem Recht haften Kinder auch über sieben, aber unter 10 Jahren nicht, wenn es sich um einen Unfall im fließenden Verkehr handelt. Darum handelt es sich offenbar im vorliegenden Fall.

Die Eltern haften, wenn sie insoweit die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie weit die Aufsichtspflicht geht, ist einzelfallbezogen zu bewerten. Bei einem neunjährigen Kind, das sich üblicherweise vernünftig verhält, wird ein Gericht wohl nicht davon ausgehen, daß die Eltern es ständig beaufsichtigen müssen. Das kann dann durchaus zur Folge haben, daß der Eigentümer des Wagens auf seinem Schaden sitzenbleibt. (Manche Haftpflichtversicherungen zahlen gleichwohl aus Kulanz.)

Ich möchte betonen, daß ich hier lediglich die Rechtslage wiedergebe. Der Gesetzgeber hat das so gewollt, nicht ich.

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 15. August 2007 12:13

Wurde genau so heute in einer TV-Ratgebersendung kommentiert. DH!


gri1su
beantwortet von gri1su am 15. August 2007 11:15
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ein neunjähriges kind kann nicht zur Haftung herangezogen werden. in solch einem Fall wird man immer auf die Eltern zukommen, die dann für das Kind haften.


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 15. August 2007 11:13
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Der Kleine nicht aber die Eltern.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 15. August 2007 12:36

Was meinst Du jetzt?

  1. Der Kleine, nicht aber die Eltern.

  2. Der Kleine nicht, aber die Eltern.


M S
beantwortet von M S am 15. August 2007 11:16
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Die Eltern sind haftbar. Aus diesem Grund sollten Eltern, vor allem für ihre Jungs, eine Haftpflichtversicherung abschließen die in solchen Fällen zahlt. Ist nicht wirklich teuer, und meine Eltern sagen heute noch daß sich die Versicherung bei mir in meiner Kindheit und Teenager-Zeit viele Male bezahlt gemacht hat :-).


Nicole 1978
beantwortet von Nicole 1978 am 15. August 2007 11:16
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Hallo, das ist mir als kleines Mädchen auch passiert, bin in ein parkendes Auto geradelt, und hatte wahnsinnige Panik nach Hause zu kommen! Soweit ich weiß, hat dafür unsere Unfallversicherung gezahlt! LG nicole




Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallEinzel Kämpfer am 15. August 2007 12:01

Haftpflicht wohl eher, der Name ist selbsterklärend.

Kommentar von D767a0f31e30a0fa0e42e2627cbe15cbsmallNicole 1978 am 16. August 2007 21:08

Könnte auch sein, ist schon lange her..


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 15. August 2007 12:11
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Hab auch ferngesehen! :-)) warum fragst du trotzdem?


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 15. August 2007 13:05
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Ich meinete natürlich das Kind kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn er hat es sicher nicht mit absicht gemacht. Genauso wie die Eltern das sicher nicht wollten,dass ihr Kind einen Schaden anrichtet. Leider muß aber jemand den Schaden zahlen und das sind nun mal die Eltern. Steht doch überall Eltern haften für ihre Kinder.Natürlich nur bis zu einem bestimmten Alter.


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