gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Eilt: Erwerbsminderungsrente mit Grundsicherung *** oder doch besser Hartz 4

gefragt von leonardoxxx am 30.07.2009 um 1:12 Uhr

Hallo, ich glaube, dass ich einen Fehler gemacht habe und brauche deshalb dringend Rat. - Ich erhalte seit 4 Jahren Hartz-4, da ich an Krebs erkrankt bin und arbeitsunfähig. Hinzu kommen Depressionen etc. Ich bin schwerbehindert mit 60%. Aussicht auf Besserung besteht momentan nicht. Jetzt hatte ich von mir aus letzte Woche EM-Rente beantragt. Ich bin 48 Jahre und meine EM-Rente müsste mit einer Grundsicherung aufgestockt werden. Mit dem JobCenter hatte ich nie Probleme... Nun lese ich immer wieder, dass man sehr um Grundsicherung als Zusatz zur EM-Rente kämpfen muss und habe sehr große Angst, dass ich eine Dummheit mit der Beantragung der EM-Rente gemacht habe. Meine Angst begründet sich darauf, dass ich womöglich weniger Geld mit EM-Rente und Grundsicherung erhalte als mit Hartz-4. Ich könnte diesen Stress gar nicht bewältigen, mich kämpferisch zu kümmern, da ich psychisch sehr labil bin und kraftlos. - Da ich meine Rente erst vor einer Woche beantragt habe... Könnte ich diesen Antrag wieder zurückziehen? - Ist es wirklich derart schwierig Grundsicherung zu erhalten? - und insbesondere sollte die momentane Auszahlungshöhe von Hartz-4 nicht unterschritten werden mit EM-Rente und Grundsicherung. - Ist Hartz-4 nicht sinnvoller für die spätere Rente wegen der Pflichtversicherungsbeiträge? Ich bitte um alsbaldige Antworten. Muss Freitag zur RV.

Frage beantworten

EfaStein
beantwortet von EfaStein am 30. Juli 2009 07:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist nicht "schwierig", Grundsicherung zu bekommen. Du stellst einen Antrag und der wird dann geprüft. Bei der Prüfung kommt bei dir allerdings noch dazu, dass die volle unbefristete Erwerbsminderung geprüft werden muss. Dies geschieht entweder durch ein eigenes, von der Grundsicherungsstelle bei der Rentenversicherung in Auftrag gegebenes Gutachten oder im Zuge des Rentenantragsverfahrens. Dies kann einige Zeit dauern. Sollte der Amtsarzt bei dir festgestellt haben, dass du nicht mehr arbeiten kannst, bekommst du für die Übergangszeit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Die Höhe der Grundsicherung wird den Hartz IV-Satz nicht unterschreiten, da beide Leistungen nach den gleichen Grundlagen (Regelsatz + Unterkunftskosten + ggf. Krankenversicherungsbeiträge und Mehrbedarfe) berechnet werden.


Valandia
beantwortet von Valandia am 30. Juli 2009 01:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es wird kein hartz 4(sgb II) in frage kommen, sonder sozialgeld (sgb xII). hier findest du auch hilfe: www.tacheles-sozialhilfe.de

Kommentar von leonardoxxx am 30. Juli 2009 01:17

??? Bitte erst richtig lesen! Ich bekomme "jetzt" Hartz 4 und meine Frage bezieht sich doch auf etwas ganz anderes.

Kommentar von Simple_avatar2smallvlavielle am 31. August 2009 09:19

Wenn du Dich nicht kämpferisch wehren kannst, dann lass Dir meine E-Mail-Adresse vom Support geben. LG


anonym
beantwortet von Jupiter18 am 15. September 2009 10:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kenne dieses Problem.Es gibt keinen Unterschied zwischen Harz IV und Grundsicherung. Es kommt darauf an was du für eine Erwerbsminderungsrente bekommst.Bekommst du die Rente nur auf Zeit dann bekommst du HarzIV weiter bekommst du aber Rente wegen voller ERwerbsminderung dann mußt du Grundsicherung beantragen da du nicht mehr vermittelbar bist.Noch ein guter Rat beantrage Beim Versorgungsamt eine Verschlimmerung deiner Schwehrbehinderung und ein Für dich entsprechendes Merzeichen dann bekommst du 17% Mehr Grundsicherung und beim Merkzeichen "G" zusäzlich Freihe Fahrt im Nahverkehr deiner Stadt


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 31. August 2009 09:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also klär das erst mal ob Du dem Arbeitsmarkt nicht einmal mehr 15 Stunden zur Verfügugn stehst, klär das mit Deinem Arzt. Wenn das so ist, dann geh zu Deiner Sachbearbeiterin bei der ARGE und kläre das ab. Grundsicherung ist das selbe wie Hartz IV, Sie ist für Menschen über 65 Jahre, kranke und behinderte Menschen. Deine Sachbearbeiterin wird Dich dann an das Amt für Grundsicherung verweisen, beantrage dort darlehensweise bis zur Entscheidung ob Du Grundsicherung bekommst Weitergewährung von Hartz IV, die verrechnen das untereinander, wenn Dein Antrag positiv beschieden wurde. LG


anonym
beantwortet von Lissa am 30. Juli 2009 09:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der einzige Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld bzw Grundsicherung ist, dass man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen muss bzw kann.

Ansonsten sind die Berechnungsbestimmungen gleich.


badguysimon
beantwortet von badguysimon am 30. Juli 2009 01:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

liebe/r leonardoxxx, bitte stell deine frage morgen nochmal wenn möglich, um diese uhrzeit sind leider nicht immer vernünftige/hilfreiche antworten zu erwarten. trotzdem alles gute !


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.