Hi Leute, hatte vor ca. einem 3/4 Musterung, ärztliche Untersuchung, die schickten mich zu einem anderen Arzt, wegen irgendeines verdachtes, war aber alles in Ordnung! Jetz habe ich die Einladung zur Eignungsuntersuchung bekommen, am 8.8
Möchte aber überhaupt nicht zur Bundeswehr, Zivildienst schon eher... soll ich jetz schriftlich verweigern?
Viele sagen geh doch zum Bund etc. aber ich möchte es nicht, ist einfach nicht meine Welt, zumal wohne ich alleine und könnte die laufenden kosten der wohnung so überhaupt nicht tragen... beim Zivildienst bekommt man mehr Gehalt als beim bund und die wohnung wird bezahlt...
Gruß
Denis

Verweigen kannst du immer, sogar noch wenn du schon beim Bund bist.
Der Eignungstest ist noch lange keine Einberufung, sondern sondern sowas wie ein IQ-Test. Verschiedene Tests zur Rechtschreibung, Mathe, Wahrnehmungsfähigkeit usw. werden da gemacht damit man dich nach deinen Fähigkeiten einsetzen kann.
Wenn du deine Wohnung schon eine gewisse Zeit hattest wird sie auch vom Bund bezahlt, nicht nur wenn du Zivi bist.
Warum sollte man beim Zivildienst mehr Geld bekommen? Beide haben die gleichen Bezüge, meistens ist es aber so, dass die Zivis ihr Verpflegungsgeld voll ausbezahlt bekommen (7,20 Euro pro Tag), die Bundis aber an der Truppenverpflegung teilnehmen müssen. Da die Grundwehrdienstleistenden weiter von zu Hause weg sind (in der Regel) bekommen sie aber einen Mobilitätszuschlag, Zivis sind in der Regel ja sehr heimatnah. Wie gesagt an deiner Stelle, wenn du wirklich nicht zum Bund willst, jetzt KDV-Antrag und gut ist. Hier noch was zur EUF (Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung): http://www.aga-macht-gaga.de/musterung-euf-bundeswehr.html
Wie bereits erwähnt kann man jederzeit verweigern, auch wenn man einberufen ist. Ab abgeschlossener Musterung kannst du jederzeit einberufen werden. Du ersparst dir aber viel Mehraufwand, wenn du bereits vor der Einberufung den KDV-Antrag stellst.
Randbemerkung: Die Eignungsuntersuchung ist die Musterung, es wird aus den ärztlichen und pädagogischen Befunden des Kreiswehrersatzamtes letztlich eine Tauglichkeitsstufe moniert. Aus dieser Tauglichkeitsstufe wiederum entscheidet sich, für welche der Kompanien der Wehrpflichtige in Frage kommt.