Eigentumswohnung undichte Fenster. Was nun?

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Ich habe 2 Schlafzimmerfenster in meiner Eigentumswohnung.

OK.

Als es letztens so stürmte floss Wasser an beiden Fenstern durch die Dichtung auf die Fensterbank und dann auf den Boden. Ich hatte das vorher noch nie gehabt.

Pech, aber das kann vorkommen.

Die Fenster sind auch schon in die Jahre gekommen (Haus ist von 1959).

Kunststofffenster?

Zum Glück habe ich dies rechtzeitig bemerkt und habe die Pfütze, die sich am Boden gebildet hat, wegwischen können. Also kein Schaden am Boden (Parkett).

Gut. Glück gehabt.

Ich habe somit am gleichen Tag den Hausverwalter angeschrieben, der diesen Fall der Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft weiterleitete.

Welchen Fall? Es ist doch gar kein Schaden entstanden.

Diese aber schrieben nun zurück, daß das der Schaden wegen Baumangel nicht abgedeckt sei.

Richtig. Und wenn Du mit "Schaden" die Fenster selbst meinst - das ist Sache des Eigentümers, oder (je nach TE) der WEG.

Ich würde schon gerne neue Fenster haben wollen, damit nicht nochmal sowas passiert, da diese ja wie geschrieben schon echt in die Jahre gekommen sind und eine Reparatur ,wie ich denke, sich nicht mehr lohnt.

Das musst Du mit der HV respektive der WEG klären. Ich würde vermuten, dass die Fenster Sondereigentum sind (es sei denn, es wäre eine große WEG, da ist es oft Gemeinschaftseigentum). Gab es hingegen keinen entsprechenden Beschluss der WEG, sind sie aber Gemeinschaftseigentum.

Meine Frage ist jetzt muss ich tatsächlich von meinem Geld neue Fenster einbauen lassen?

Wenn Du das willst und nicht die WEG zuständig ist, ja.

Kann ich das über meine Hausratversicherung laufen lassen?

Nein. Natürlich nicht. Es ist ein Mangel an Deinem Eigentum, und den bezahlst Du (oder die WEG insgesamt per Umlage).

Ist es überhaupt Rechtens, das sich die Gebäudeversicherung da herauszieht?

Selbstverständlich. Die WGV leistet für Schäden, die sich aus dem versicherten Risiko an den versicherten Gebäudeteilen ereignen. Es gibt zwar für den Immobilienbereich auch die Möglichkeit einer Vermögensschadensicherung, aber deren Prämien sind astronomisch und - sofern man überhaupt einen VR findet, der das anbieten will - völlig sinnfrei; bei den Prämien könnte man ein MFH locker in wenigen Jahren neu finanzieren.

Schließlich ist man ja genau für solche Fälle versichert.

Für bereits bestehende Baumängel gibt es weder eine Deckung für Schäden noch für die Mängel selbst.

Lohnt es sich die Fenster noch reparieren zu lassen?

Diese Frage beantwortet Dir gerne eine Fachfirma nach örtlicher Begutachtung.

Aber wieso sind denn genau solche Schäden in einer VGV abgesichert? Das war noch nie der Fall. Fenster gehören ja nicht dem ET, sie sind gemeinschaftliches Eigentum und somit werfe bitte einen Blick in die TE. Dort wurde doch vereinbart, wer die Kosten und Lasten einer Wartung/Pflege/Kleinreparatur zu wuppen hat und wer für den Austausch zuständig ist. Viel Glück und setze den Verewalter ggf. auf den Topf und fordere Aufnahme dieser Angelegenheit in die TO der nächsten Versammlung.

Als es letztens so stürmte, ist bei ganz vielen Leuten, die Fenster genau gegen den Wind haben, Regenwasser durch die Dichtungen gedrückt worden. Mach dir also keine Sorge. Du kannst mal gucken, ob die Abflusslöcher frei sind, und ansonsten einfach hoffen, dass es so einen regensturm ganau aus der Richtiugn nicht mehr gibt. Bei usn wird dann auch Regenwasser unter die Dachpfannen gedrückt und es regnet durch die Decke. Kann man nicht ändern.

Ehrlich gesagt darauf will und kann ich nicht hoffen. Das ist mir echt zu riskant. Die Renovierung war echt teuer genug und einen Wasserschaden auf dem Parkettboden da würde ich echt durchdrehen.

@Cervantes

Vorsicht, ist auch gemeinschaftlich.

Wenn auf einer Eigentümerversammlung nichts anderes beschlossen wurde, gehören die Fenster zunächst einmal zum Gemeinschaftseigentum. Und damit werden Fenster, die erneuert werden müssen, zunächst einmal aus dem Rücklagenkonto der Hausgemeinschaft bezahlt. Erkundige Dich also beim Hausverwalter, ob es in der Vergangenheit einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft gab, in dem die Fenster zum Sondereigentum des jeweiligen (Wohnungs-) Eigentümers gehören. Nur dann müsstest Du die Fenster aus eigener Tasche bezahlen.

Diese kühne Behauptung findet sich weder in den gesetzlichen Vorgaben noch in der herrschenden Meinung. Eine WEG hat eben keine Potenz, diesbezügliche Beschlüsse zu fassen, so jedenfalls der BGH. Solche Angelegenheiten könne nur durch eine Vereinbarung geordnet werden und Fenster gehören dabei zwingend zum gemeinschaftlichen ET, so auch der BGH. Und ob ein Verwalter einfach nur mal so in die Rücklage greifen darf, bezweifle ich doch sehr!

@schleudermaxe

Was und wie bei einer WEG hin sichtlich Ersatz und Kosten geregelt ist, das steht in der Teilungserklärung, die bekanntlich in bestimmten Bereichen selbst das WEG ersetzen kann! Folglich sollte man in der Teilungserklärung nachlesen, wer für welche Arten von Reparaturen kostenmäßig zuständig ist und weniger kühn spekulieren!.

@schelm1

... und im Gegensatz zu Dir habe ich genau das vorgeschlagen!

Wie du bereits schreibst, ist es eine Eigentumswohnung. Somit ist der Eigentümer (also du selbst) auch für seine Eigentum verantwortlich und muss eine Sanierung selbst beauftragen und dementsprechend auch selbst dafür aufkommen.

Das ist aber mehr als mutig. Seit wann bitte ist denn ein ET Eigentümer eines Fensters?

Wenn es so ist dann könnte ich mir ja Pink Getupfte Kirchenfenster einbauen. Ist ja mein Eigentum. Oder?

@Cervantes

Wenn das der Schelm hört!