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Eigentumswohnung kaufen - was muss ich finanziell beachten ?

gefragt von GlamourQueenGlamourQueen am 27.10.2008 um 8:06 Uhr

Hallo. Ich habe mich dazu entschieden eine Wohnung zu kaufen, also generell. Jetzt ist für mich die Frage: Was muss ich finanziell beachten ? Natürlich brauche ich einen Kredit bei der Bank um die Wohnung zu bezahlen. Ich habe da schon einige Male das Wort Hausgeld gelesen. Was genau ist das ? Ist das sowas wie Nebenkosten ? Und an wen muss ich das zahlen ? Ist das nicht mein Bier ? Und muss ich steuerlich was beachten ? Würde mich freuen wenn mir jemand detaillierte Auskunft zu dem Thema geben könnte. Danke und viele Grüße.

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Wohnung x 4.591 kaufen x 2.189 Eigentum x 264 Eigentumswohnung x 215

kiralee
beantwortet von kiralee am 27. Oktober 2008 08:23
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Beim Kauf einer Immobilie kommen auf jeden Fall neben den Notarkosten auch die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises auf dich zu. Hausgeld beinhaltet neben den Nebenkosten auch den Allgemeinstrom, den Verwalter, evtl. den Hausmeister, Gartenpflege, Straßenreinigung, Instandhaltungsrücklage. Hier solltest du dich erkundigen, wie viel denn schon von der Eigentümergemeinschaft zurückgelegt wurde und ob evtl. Renovierungen anstehen (z.B. Heizungsanlage, Dach, Fassade o.ä.) Dies kannst du rausbekommen, indem du dir die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen aushändigen lässt.

Kommentar von 332492103670f14d4e6d729d1fee5255smallGlamourQueen am 27. Oktober 2008 11:34

diese Grunderwerbssteuer muss ich die einmalig bezahlen ?

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 27. Oktober 2008 12:16

Ja.

Kommentar von Rabbicook am 27. Oktober 2008 23:47

Grunderwerbssteuer ist einmalig, Grundsteuer ist ständig (glaub 1/4 jährlich) zu zahlen


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. Oktober 2008 11:06
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Hausgeld sind nicht nur die Nebenkosten die du im Fall einer Miete bezahlen mußt. Wenn es dein Eigentum ist, mußt du ja auch den Verwalter bezahlen, Rücklagen für Instanthaltungen usw. Dies Dinge können ja nicht auf den Mieter umgelegt werden. Du mußt als mit mind. 100 Euro / Monat zusätzlich zu den normalen Nebenkosten rechnen. Das Geld wird an der Verwalter bezahlt der das Gesamtgeld aller Miteigentümer verwaltet. Man kann dies nicht alleine bestimmen. Das ganze ntfällt nur wenn man alleiniger Besitzer des Grundstückes ist. aber auch dann muß man an Rücklagen denken


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 20. November 2008 17:23
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Hallo, du machst das richtig. vorher jemand fragen der sich damit auskennt, nicht das du nächste Woche der Dumme bist, der jeden Tag aufsteht. Ich bin von dem Fach und kann dir sicher viel sagen. Zuerst einmal gibt es auch hier Gesetze. Dieses heißt Wohnungseigentumsgesetz = WEG. Das ist die Grundlage für jeden = Eigentümer = Geschäftspartner = und Verwalter. Dieser Verwalter kann einer der Eigentümer sein oder meist ist das ein aus- oder eingebildeter (kleiner Scherz) Fachmann. Zuerst stellt er einen Wirtschaftsplan auf aus dem sich die Höhe des Hausgeldes ergibt. Dieser ist gültig bis das ein neuer beschlossen wird. Dieser Wirtschaftsplan berücksichtigt Kostensteigerungen und unterschiedliche individuelle Verbräuche = Heizung und Wasser. mindestens 1x pro Jahr findet die Eigentümerversammlung statt. Hier werden Beschlüsse über Abrechnung, Wirtschaftsplan und Aufgaben gefasst.

Ich würde mir die Protokolle von den letzten 3 Versammlungen durchlesen und fragen ob es rückständige Eigentümer gibt. Dieses Auskunftsrecht hast du.

Ab dem Tag in dem du im Grundbuch stehst musst du Hausgeld an die Gemeinschaft zahlen = Empfänger Verwalter. du bekommst nach Beendigung des Jahres die Abrechnung und ermittelst selbst den Betrag den im Verkaufsjahr für den Verkäufer anfällt. Les hierzu meine vorige Antwort.

Das risiko liegt in der Gesamtschuldnerischen Haftung. Darüber muss man sich klar sein. Das bedeutet, wenn Eigentümer nicht mehr zahlen können weil insolvent kommen die übrigen Eigentümer dafür auf. Man darf auch nicht einfach Veränderungen am Äußeren vornehmen. Über viele Sachen muss man einen Beschluss herbeiführen und das ist schon mal viel Arbeit. Nur 1 Beispiel: Die Fassade muss neu gestrichen werden. Die Findung der Farbe hat schon viele graue Haare wachsen lassen. Ich hoffe ich konnte helfen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 20. November 2008 17:27

Ich vergaß noch : informier dich über die Höhe der Instandhaltungsrücklage. In den Beschlüssen kannst du auch geplante Sanierungsmaßnahmen finden.

Kommentar von saueressig1 am 20. April 2009 22:43

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