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Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum

gefragt von paul2001 am 01.04.2009 um 11:31 Uhr

Hallo Leute , folgendes Problem. Ich wohne in meiner Eigentumswohnung in einen 6-Familien Haus. Das Haus ist 13 jahre alt. Eine Wohnung wurde vor 2 Jahren verkauft. Nun möchte der neue Eigentümer die Briefkastenanlage erneuern lassen, weil angeblich seine Post naß wird. Die Post wird allerdings nur naß, weil durch die umfangreiche Werbung der obere Deckel aussteht. Die Briefkästen sind ansonsten in Ordnung. Auch wird wahrscheinlich nur die Werbung naß, die er aber empfangen möchte, da er Chef eines Baumarktes ist. Meine Frage: Hat er ein Recht aus Erneuerung der Breifkästen? Kann er im Nachherein verlangen, daß die Briefkästen erneuert werden (Wohnung gekauft wie gesehen)? Und was ist mit dem Kosten-Nutzenfaktor, eine neue Anlage würde minimum 1200€ kosten, ohne Anbau.

Vielen Dank im voraus.... Gruss Paul


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. April 2009 11:33
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Die Erneuerung der gemeinschaftlichen Briefkastenanlage bedarf des Beschlusses durch die Eigentümerversammlung. Stimmt die mehrheitlich zu, wird ausgetauscht; ansonsten bleibt alles wie vorhanden.

Kommentar von t124terra am 1. April 2009 11:34

genau so ich das auch DH


maiki01
beantwortet von maiki01 am 1. April 2009 11:34
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die Mehrheit der Eigentümer muß zustimmen. Dann kann sie erneuert werden. Bei einer ETW zahlt man oft für die blöden Ideen der Mehrheit mit


anonym
beantwortet von anjanni am 1. April 2009 11:35
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Na, da wäre ja die Eigentümergemeinschaft zu befragen. Und wenn Ihr alle (oder mehrheitlich) nicht wollt, guckt er in die Röhre.

Man könnte ihm ja vorschlagen, daß er in einem vorgegebenen Rahmen die Anlage auf eigene Kosten erneuern kann... Erstens bliebe so eine gewisse "gute Nachbarschaft" erhalten (man weiß ja nicht, wann man noch auf ihn angewiesen ist), und zweitens kann er das ja vielleicht sogar als "berufsbedingte Aufwendungen" geltend machen. Als Chef eines Baumarktes hat er ja auch sicherlich eine günstige Bezugsquelle...


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 1. April 2009 11:34
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Ist Gemeinschaftseigentum. Er kann den Antrag stellen. Mehrheit muss dafuer sein.


curafe
beantwortet von curafe am 1. April 2009 11:35
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da müsssten doch alle eientümer zustimmen

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 5. April 2009 13:31

allstimmigkeit ist nicht erforderlich. Bei fortgeschrittenem Alter fällt das unter Instandsetzung und dann reicht einfache Mehrheit.


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. April 2009 12:12
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Die Entscheidung bedarf einem Mehrheitsbeschluß aller Eigentümer. Wenn er der einzige Eigentümer ist, kann er das natürlich alleine entscheiden. "Wohnung, gekauft wie gesehen" oder ähnliche Sätze haben übrigens keinerlei Aussagekraft!


anonym
beantwortet von paul2001 am 1. April 2009 17:01
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danke euch leute für die antworten. und wie maiki01 schon ausführte : man zahlt oft für die blöden ideen der anderen mit... gruss paul


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