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Eigentumsvorbehalt bei der Fahrschule

gefragt von GerdaGGerdaG am 29.01.2009 um 14:45 Uhr

Ein Verkäufer kann ein Eigentumsvorbehalt bei Nichtbezahlung der Ware vereinbaren.

Kann dies auch ein Fahrlehrer?

Zahlt der Schüler die Stunden nicht, kann der Fahrlehrer dann den Führerschein beanspruchen und der Schüler darf nicht fahren? :-))


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Senselessways
beantwortet von Senselessways am 29. Januar 2009 14:46
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Nein,er darf dir nicht deinen Fleppen im eigentlichen sinn nehmen. Er kann sich weigern, dir weiterhin stunden zu geben.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 29. Januar 2009 14:47

Wenn jemand den Führerschein schon hat, braucht er keine Stunden mehr. :-)


Marple
beantwortet von Marple am 29. Januar 2009 14:46
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www.hausaufgabenseite.de

brüüüüüüülll

aber schön, dass Du wieder die "Alte" bist mit Hut usw...;-)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 29. Januar 2009 14:47

Du .... Du :-))

Das sind keine Hausaufgaben.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 29. Januar 2009 14:49

Ich sehe schon, die Communitiy ist mal wieder mit der Frage überfordert. :-))

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 29. Januar 2009 14:50

warum solls Dir anders gehen wie mir ;-))


Rosenherz
beantwortet von Rosenherz am 29. Januar 2009 14:46
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Meiner hat immer vor der Stunde oder nach der Stunde kassiert, mit Quittung. Und die Theorie ja sowieso vorher. Aber den Flappen kann er nicht einziehen, den händigt dir ja der Prüfer aus


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 29. Januar 2009 14:47
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Ich denke mal soweit kommt es nicht, denn, kann der Fahrschüler nicht zahlen, wird der Fahrlehrer spätestens nach der 3 Fahrstunde sagen: Komm erst wieder, wenn du bezahlen kannst.


Aluminium
beantwortet von Aluminium am 29. Januar 2009 14:50
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Ein Führerschein ist keine vom Fahrlehrer produzierte "Ware". Der Führerschein wird ja auch von einer öffentlichen Führerscheinstelle ausgeben. Der Fahrlehrer 'produziert' lediglich immaterielle Güter, in diesem Fall Wissen bzw. Fähigkeiten. Und das kann er ja schlecht einbehalten.


anonym
beantwortet von Franz21 am 30. Januar 2009 07:33
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Er kann nicht den Führerschein beanspruchen, aber in der Praxis gibt es eine gewisse Grauzone. In der heutigen Zeit mit der heutigen Zahlungsmentalität, sollte der Fahrlehrer bis zur Prüfung die Zahlung erhalten haben, ansonsten gibt es keine Prüfung. Hat der Fahrlehrer den Schüler doch zur Prüfung vorgestellt und dieser den Schein bestanden, kann er die Karte nicht einbehalten. Wenn der Schüler dann aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt, kann der Fahrlehrer nur den zivilen Klageweg beschreiten. Diese Schofeligkeit hat aber wohl kein Fahrlehrer verdient! Wenn ich mir die Frage von Gerda so richtig auf der Zunge zergehen lasse, ist diese Frage eigentlich eine Zumutung und ich kann jedem Fahrlehrer für die Zukunft nur raten, besonders auf die Zahlungen der Schüler Wert zu legen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 30. Januar 2009 13:40

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Kommentar von 0d308723c4891d1dde3032ccb3a38ea0smallSiraaa am 14. Februar 2009 17:01

Stimmt genau...bei uns muss vor der Führerscheinprüfung alles bezahlt sein. Aber ich denke, dass auch viel auf Vertrauensbasis läuft...ich hatte z.B. keinen Vetrag mit der Fahrschule (da nur einzelne Stunden) und musste teilweise erst nach 4 Stundenbezahlen. Der FL wusste aber im prinzip nix von mir. Er hat mir halt vertraut (und ich habe mich natürlich dann auch immer dran gehalten)


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