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Eigentumsverhältnis / Hund

gefragt von Tom69 am 28.10.2009 um 12:01 Uhr

Servus und Hallöle zusammen ,

Wer ist bitte der Eigentümer ? wenn ein Hund von Person A angemeldet wurde aber Person B das Tier gekauft hat ?

Ins so eine trennungs-Geschichte von einem Freund der nicht online ist !

hoffe das die beiden sich irgend wann mal wieder ohne Stress begegnen können !

schon mal dank im voraus ! Tom69


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Liebe737
beantwortet von Liebe737 am 28. Oktober 2009 12:03
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der eigentümer ist der, der sich diesen hund von anfang an gewünscht hat, auf dem der hund am meisten hört und eher zugeht.... bei dem der hund sich am wohlsten fühlt und der von beiden am meisten die zeit aufbringt für ihn da zu sein...das ist der besitzer des hundes :) lg Liebe737

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 28. Oktober 2009 12:05

DH


anonym
beantwortet von Thomas300 am 28. Oktober 2009 12:05
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Ein Hund ist rechtlich gesehen zu behandeln wie eine Sache, siehe § 90a BGB. Der Käufer einer Sache ist ihr Eigentümer.


anonym
beantwortet von trauerman am 28. Oktober 2009 12:03
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Der jenige auf den der Kaufvertrag abgeschlossen wurde ist Eigentümer. Ich kann z.B ein Auto auf mich zulassen, das meiner Frau gehört. Meine Frau ist dann der Eigentümer und ich der Versicherungsnehmer


anonym
beantwortet von lunalina am 28. Oktober 2009 12:03
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Denke der Hund gehört demjenigen auf den er angemeldet ist...kannst ja irgendwie schlecht beweisen wer ihn gekauft hat....und der der die Steuern zahlt hat ein Recht auf den Hund..weil er ja offiziell seiner ist...denke ich!

Kommentar von trauerman am 28. Oktober 2009 12:05

Also kann ich mir einfach einen HUnd, der auf der Straße läuft und keine Steuermarke hat mit nach Hause nehmen und einfach anmelden. Dann ist es mein Hund! Prima!

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 28. Oktober 2009 12:06

Nein die Antwort stimmt ja eh nicht!..

Kommentar von lunalina am 28. Oktober 2009 12:10

Und wer bitte macht so etwas??? Wo hat er den Hund denn gekauft? Hat er einen Beleg??? Und außerdem ist der Hund doch sowieso ab besten bei der Person aufgehoben zu der er den größten Bezug hat - egal wem er gehört!!!


Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 28. Oktober 2009 12:02
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Normalerweise derjenige, auf den der Hund gemeldet ist. Der Kauf kann ja auch als Geschenk gedacht gewesen sein...


Kommentar von Tom69 am 28. Oktober 2009 12:04

weiß das beide im Kaufvertrag als gleichberechtigte eingesetzt sind !

Kommentar von 902544a7724d600a6c76beae98de4cb9smallSommerschnee am 28. Oktober 2009 12:29

Der arme Hund :(

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 28. Oktober 2009 12:44

das sit natürlich blöd. deshalb machen viele tierschutzorgas solche verträge nicht mehr. der hund wird auf EINE person übertragen. so müssen sich die beiden eben einigen. ich hoffe sie finden eine gute lösung im sinne des hundes.


anonym
beantwortet von urmel1981 am 28. Oktober 2009 12:03
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Ja, denke auch, dass der der ihn angemeldet hat der besitzer ist. Ähnlich wie bei einem Auto. Und leider bleibt es ja bei einem Hund ähnlich wie bei einem Auto (vor Gericht zumindestens)

Kommentar von Thomas300 am 28. Oktober 2009 12:06

"Vor Gericht" wird unterschieden zwischen Besitzer und Eigentümer. Besitzer ist derjenige, auf den der Hund angemeldet ist. Eigentümer der Käufer.

Kommentar von urmel1981 am 28. Oktober 2009 12:07

Hmmm, ok, das macht sinn, sorry


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 28. Oktober 2009 12:33
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wenn es einen kaufvertrag gibt oder einen anderen nachweis, dass er den hund gekauft hat, gehört der hund ihm.


anonym
beantwortet von Himbaerli am 28. Oktober 2009 12:35
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Grundsätzlich ist erstmal der Käufer des Hundes derjenige, dem im Falle einer Trennung ein Tier zusteht. Jedoch gibt es Fälle, in denen anders entschieden wurde, nämlich dann, wenn A zwar den Hund gekauft hat, anschließend aber B über längere Zeit sämtliche Kosten übernommen hat und dies nachweisen kann, der Hund auch auf B gemeldet ist und B über längere Zeit die Hauptbezugsperson des Hundes gewesen ist.


anonym
beantwortet von Himmelmietzchen am 28. Oktober 2009 12:06
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Man sollte sich da einigen,ich würde sagen er gehört dem wo er sich aufhält und wer die meiste Zeit für den Hund hat.Habe selber Erfahrung damit und der Hund lebt bei mir,aber wenn Not am Mann ist nimmt sie auch mein ExFreund gerne mal.


anonym
beantwortet von inicio am 29. Oktober 2009 08:38
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das sollte keine rechtliche frage sein:hier der kaufbeleg-ich habe hund gekauft,der ist meiner.. oder hier: ich habe ihn angemeldet, der hund gehoert mir... nur vor gesetz ist ein hund eine sache, aber in wirklichkeit ja meist ein familienmitglied! das zerstrittene paar sollte also entscheiden: wer ist die hauptansprechperson fuer den hund?-wer hat die meiste zeit und das beste umfeld fuer den hund? du als freund koenntest sie in dieser richtung beraten


TinaTara
beantwortet von TinaTara am 29. Oktober 2009 09:54
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Ich bin das Risiko nicht eingegangen. Ich habe alle Teire gekauft und angemeldet und in allen Impfpässen us. steht mein Name. Man sollte allerdings wie bei Kindern zum Wohle entscheiden. Wer hat mehr Zeit? Wo geht es dem Tier besser?


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