Meine Ex hat das Türschloß ausgewechselt, und somit komme ich nicht mehr in meine wohnung (Stehe noch im mietvertrag, und bin auf diese Adresse gemeldet). Ist es einbruch (mache ich mich strafbar), wenn ich das Türschloß von ein Schlüsseldienst öffnen lasse, um an meine sachen zu kommen. (Der Mietvertrag ist fristgerecht gekündigt worden, und ich habe keinen kontakt mehr zu ihr)
Einbruch ist es nicht, aber sie kann dir natürlich trotzdem Ärger machen. Du solltest auf jeden Fall einen Zeugen dabei haben. Sie muß dir deine Sachen raus geben.

Wenn Du im Mietvertrag stehst, dann ist es auch Deine Mietwohnung. Du kannst sie öffnen lassen.

Ich finde die Angelegenheit komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheint, weil hier mietvertragliches Innenverhältnis und Außenverhältnis, Art der Lebensgemeinschaft etc. eine Rolle spielt.
Wer von Euch zahlt die Miete? Wenn sie Deine Ex vollständig übernimmt, könnte man dir hieraus evtl. eine Nutzungsüberlassung im Innenverhältnis zu Gunsten deiner Ex auslegen.
Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ist die Aussperrung eines Partners rechtswidrig, solange der Mietvertrag unverändert existiert.
Um komplett auf der sicheren Seite zu sein, kann der Ausgesperrte problemlos im Wege der einstweiligen Verfügung wieder den Zutritt zu den gemeinsam gemieteten Räumen erhalten.
ICH DANKE EUCH ALLEN DIE MIR WEITER HELFEN !!!!!!!
Hallo Cocoon82, bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen die Kommentar- anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Generell denk ich mal, kann dir nicht viel passieren, wenn du das Schloss von einem Schlüsseldienst öffnen läßt. Du musst nur aktuell im Mietvertrag stehen. Auch wenn dieser gekündigt ist; musst nur noch eine Frist haben, bis er beendet ist. Du solltest aber nicht ohne einen Zeugen in die Wohnung. Auch wenns unangenehm ist, nehm den Vermieter mit (oder nen Anwalt) 1. Kann deine EX behaupten du könntest was gestohlen haben 2. kann sie behaupten, dass du diverse Dinge am Mieteigentum kaputt gemacht hast.
Wobei die Sache mit dem Stehlen ja ansichtssache ist, denn ihr habt sicher keinen Vertrag wem was gehört. Normalerweise gehört dir von allem 50% wenns nicht vertraglich anders geregelt ist. Ich hoffe du bist rechtschutzversichert und gib dir nen Tip. Falls es so ist, ruf lieber den Anwalt an.
Ich habe es schriftlich das alles mit dem ich eingezogen bin eine leihgabe von meinem Dad ist.

Es wäre aber schon schön, wenn Du mit Deiner Ex einen anderen Weg finden könntest, um an Deine Sachen zu gelangen... Ich weiß, das beantwortet nicht wirklich Deine Frage, aber vielleicht hat sie ja auch einen oder zwei Gründe, dass sie das Schloss getauscht hat.
Und wenn sie am Ende behauptet, Du hättest Dinge 'geraubt', die ihr gehörten, stehst Du erst mal schön angeschmiert da... Ob es das wert ist?
Das ist schon war, aber ich habe morgen Schlüsselübergabe. Ich vermute das ICH MEINE sachen nie wieder sehen werde.Und ich war in letzter zeit so oft an der wohnung und es war nie jemand da.
sender am 28. April 2008 16:07 Das ist nicht gut...
Dann nimm wenigstens einen neutralen Zeugen mit in die Wohnung.

Wenn ihr beide drin steht,kannst du es machen.Strafbar kann das nicht sein,du wohnst doch da
in deine eigene wohnung zu gelangen ist kein einbruch.