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Eigentum bei getrennt lebenden Paaren....

gefragt von Fragestellen am 10.02.2009 um 14:38 Uhr

Wir haben ein gemeinsames Haus, in dem ich noch mit den Kindern wohne. Demnächst werde ich ausziehen und mein Nochmann mit seiner Lebensgefährtin einziehen.

Sollte ich Eigentümerin (50%) des Hauses bleiben, wie sieht so etwas in der Praxis aus?

Muss die Lebensgefährtin Miete zahlen? Was steht mir zu? Was habe ich für Pflichten?


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Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 10. Februar 2009 14:39
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Warum ziehst du denn aus??? Du hättest eher das Recht, dort wohnen zu bleiben. Geht das nicht? Davon abgesehen, ist es wohl meistens so, dass das Haus verkauft und der Erlös auf beide verteilt wird. Oder ein Ehepartner zahlt den anderen aus.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 10. Februar 2009 14:39
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Das sind Fragen, die du mit dem Anwalt und deinem Noch-Ehemann abklären solltest.


anonym
beantwortet von Fragestellen am 10. Februar 2009 15:11
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Leider kann ich dort nicht wohnen bleiben. Einmal kann ich das Haus nicht halten, da zu groß und zu teuer und zweitens lässt er mich in dem Haus nicht in Ruhe.

Daher ziehe ich mit den Kindern aus.....

Wahrscheinlich muss ich es über meinen Anwalt klären.


Berserker
beantwortet von Berserker am 10. Februar 2009 14:42
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Frag mal einen RA. Glaube ager, wenn Du ausziehst, hat er das Vorkaufsrecht bzw. sollte Miete für Deinen Anteil zahlen.


Eifelmensch
beantwortet von Eifelmensch am 10. Februar 2009 14:43
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Für das Bewohnen muss ein geldlicher Ausgleich erstattet werden. Wie das im einzelnen funktioniert und berechnet wird, kann ich dir leider nicht sagen. Da hilft ein Anwalt.


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