Wir haben ein gemeinsames Haus, in dem ich noch mit den Kindern wohne. Demnächst werde ich ausziehen und mein Nochmann mit seiner Lebensgefährtin einziehen.
Sollte ich Eigentümerin (50%) des Hauses bleiben, wie sieht so etwas in der Praxis aus?
Muss die Lebensgefährtin Miete zahlen? Was steht mir zu? Was habe ich für Pflichten?

Warum ziehst du denn aus??? Du hättest eher das Recht, dort wohnen zu bleiben. Geht das nicht? Davon abgesehen, ist es wohl meistens so, dass das Haus verkauft und der Erlös auf beide verteilt wird. Oder ein Ehepartner zahlt den anderen aus.
Das sind Fragen, die du mit dem Anwalt und deinem Noch-Ehemann abklären solltest.
Leider kann ich dort nicht wohnen bleiben. Einmal kann ich das Haus nicht halten, da zu groß und zu teuer und zweitens lässt er mich in dem Haus nicht in Ruhe.
Daher ziehe ich mit den Kindern aus.....
Wahrscheinlich muss ich es über meinen Anwalt klären.

Frag mal einen RA. Glaube ager, wenn Du ausziehst, hat er das Vorkaufsrecht bzw. sollte Miete für Deinen Anteil zahlen.

Für das Bewohnen muss ein geldlicher Ausgleich erstattet werden. Wie das im einzelnen funktioniert und berechnet wird, kann ich dir leider nicht sagen. Da hilft ein Anwalt.