Eigentümergemeinschaft - Mitsprache beim Anbringen von Sichtschutzfolie im Erdgeschoß?
Hallo,
unter Umständen möchte der Erdgeschoß-Eigentümer eines mehrstöckigen Mehrparteienhauses (Eigentümergemeinschaft) die relativ hoch gelegenen Fenster zur Straße hin innenseitig in einer Höhe von ca. 50 - 60 cm mit Sichtschutzfolie versehen lassen. Keine Werbung, eine reine unifarbene Milchglasfolie (weislich/silbrig).
Das Erdgeschoß ist eingetragene Gewerbefläche in einem Mischgebiet. Die anderen Eigentümer sind wohl Privatnutzer.
Hat die Eigentümergemeinschaft das Recht dem Anbringen des Sichtschutzes zu widersprechen - z.B. wegen Veränderung der Fassade bzw. der Fassaden-/Gebäudeansicht ? Oder darf der Erdgeschoß-Eigentümer die Sichtschutzfolie auch ohne Zustimmung anbringen ?
Für die Antworten schon im Voraus ein großes Dankeschön !
Gruß, praesens
1 Antwort
Das Anbringen einer Sichtschutzfolie an die Außenfenster stellt eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar.
Dies allein schon deshalb, weil Außenfenster immer gemeinschaftliches Eigentum (Bestandteil der Fassade) sind.
Inwieweit hier Wohnungseigentümer nach § 14 Abs. 1 nachteilig betroffen sind und somit deren Zustimmung bedarf, ist stets eine Einzelfallentscheidung, die ich hier nicht pauschal abgeben kann, weil mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt ist.