Eigentümergemeinschaft - Mitsprache beim Anbringen von Sichtschutzfolie im Erdgeschoß?

1 Antwort

Das Anbringen einer Sichtschutzfolie an die Außenfenster stellt eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar.

Dies allein schon deshalb, weil Außenfenster immer gemeinschaftliches Eigentum (Bestandteil der Fassade) sind.

Inwieweit hier Wohnungseigentümer nach § 14 Abs. 1 nachteilig betroffen sind und somit deren Zustimmung bedarf, ist stets eine Einzelfallentscheidung, die ich hier nicht pauschal abgeben kann, weil mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt ist.