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Eigenkündigung

Frage von sanni666 sanni666

nimmt das Arbeitsamt bei einer Eigenkündigung Kontakt zum Arbeitgeber auf um evtl. den Kündigungsgrund zu erfragen?

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Antworten (7)

  • 3
    Antwort von amdros amdros

    Die Mühe werden die sich wohl nicht machen. Du weißt aber, daß Du dann eine 3-monatige Sperre bekommst? Die Sperre ist auch beim Aufhebungsvertrag

    Kommentar von gigaset gigasetgigaset

    Wenn Du selbst kündigst und das aus Gründen von Mobbing o.ä. getan hast, kannst Du beim Arbeitsamt dies auf einem Fragebogen mitteilen. Die Angelegenheit wird dann geprüft und es kann sein, dass Dir trotz Eigenkündigung die Wartezeit erlassen wird. Das muss aber das Arbeitsamt entscheiden.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Ja, so kenne ich es selber auch. Aber in der Regel wird erstmal gesperrt, ist doch fürs AA die einfachste Lösung

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    Antwort von mig112 mig112

    Könnte zwar sein, aber der AG dürfte keinerlei Auskünfte geben!!

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    Antwort von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84

    Das glaub ich eher weniger. Dem Arbeitsamt ist es eigentlich egal. Das einzige was dir passieren wird, dass du eine 3 Monatssperrfrist bekommst.

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Ist schon vorgekommen! Aus Berlin sind mir persönlich 12 Fälle bekannt geworden.

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    Antwort von margitta1954 margitta1954

    Ich denke es wäre besser Du läst dich Kündigen als das Du selber Kündigst, denn es gibt sonst vom Arbeitsamt für 3 Monate keine Leistung.Es gibt auch gewisse Broschühren wo Du alles lesen kannst, wie Du dich verhällst bezug Arbeitsrecht.

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    Antwort von sanni666 sanni666

    Das Problem ist folgendes, ich hab zwar nur einen 5h vertrag als assistentin der geschäftsleitung, es sind im vertrag keine arbeitszeiten deffiniert und nun will mein chef, dass ich auch abend komm, eben so, wie er zeit hätte. mein mann arbeitet in schichten und so ist die betreuung meiner tochter nicht mehr gewährleistet. meine befürchtung ist, dass mein chef abstreiten würde, dass ich eher in den abendstunden oder am wochenende arbeiten muss, wenn das Arbeitsamt nachfragt.

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    Antwort von lolana168 lolana168

    Mit Sicherheit. Vorallem kann es passieren das sie Dir die Gelder streichen. Schön aufpassen.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Weißt Du es? Kann mir nicht vorstellen, daß sie sich darum kümmern.

    Kommentar von lolana168 lolana168lolana168

    Jup. Habe eine Bekannte der das Geld gestrichen wurde und sie immer einen Verrechnungscheck bekommen hat für extrem wenig Geld die Woche.

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