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Eigenkündigung

gefragt von sanni666 am 06.11.2009 um 10:12 Uhr

nimmt das Arbeitsamt bei einer Eigenkündigung Kontakt zum Arbeitgeber auf um evtl. den Kündigungsgrund zu erfragen?


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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 6. November 2009 10:13
3x
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Die Mühe werden die sich wohl nicht machen. Du weißt aber, daß Du dann eine 3-monatige Sperre bekommst? Die Sperre ist auch beim Aufhebungsvertrag

Kommentar von Simple_avatar2smallgigaset am 6. November 2009 10:17

Wenn Du selbst kündigst und das aus Gründen von Mobbing o.ä. getan hast, kannst Du beim Arbeitsamt dies auf einem Fragebogen mitteilen. Die Angelegenheit wird dann geprüft und es kann sein, dass Dir trotz Eigenkündigung die Wartezeit erlassen wird. Das muss aber das Arbeitsamt entscheiden.

Kommentar von Simple_avatar4smallpeterunddoris am 6. November 2009 10:24

Ja, so kenne ich es selber auch. Aber in der Regel wird erstmal gesperrt, ist doch fürs AA die einfachste Lösung


anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 6. November 2009 10:15
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Das glaub ich eher weniger. Dem Arbeitsamt ist es eigentlich egal. Das einzige was dir passieren wird, dass du eine 3 Monatssperrfrist bekommst.


anonym
beantwortet von mig112 am 6. November 2009 10:15
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Könnte zwar sein, aber der AG dürfte keinerlei Auskünfte geben!!


anonym
beantwortet von lolana168 am 6. November 2009 10:13
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Mit Sicherheit. Vorallem kann es passieren das sie Dir die Gelder streichen. Schön aufpassen.

Kommentar von Simple_avatar4smallpeterunddoris am 6. November 2009 10:14

Weißt Du es? Kann mir nicht vorstellen, daß sie sich darum kümmern.

Kommentar von lolana168 am 6. November 2009 10:24

Jup. Habe eine Bekannte der das Geld gestrichen wurde und sie immer einen Verrechnungscheck bekommen hat für extrem wenig Geld die Woche.


anonym
beantwortet von sanni666 am 6. November 2009 10:20
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Das Problem ist folgendes, ich hab zwar nur einen 5h vertrag als assistentin der geschäftsleitung, es sind im vertrag keine arbeitszeiten deffiniert und nun will mein chef, dass ich auch abend komm, eben so, wie er zeit hätte. mein mann arbeitet in schichten und so ist die betreuung meiner tochter nicht mehr gewährleistet. meine befürchtung ist, dass mein chef abstreiten würde, dass ich eher in den abendstunden oder am wochenende arbeiten muss, wenn das Arbeitsamt nachfragt.



margitta1954
beantwortet von margitta1954 am 9. November 2009 11:39
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Ich denke es wäre besser Du läst dich Kündigen als das Du selber Kündigst, denn es gibt sonst vom Arbeitsamt für 3 Monate keine Leistung.Es gibt auch gewisse Broschühren wo Du alles lesen kannst, wie Du dich verhällst bezug Arbeitsrecht.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 11. November 2009 00:37
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Ist schon vorgekommen! Aus Berlin sind mir persönlich 12 Fälle bekannt geworden.


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