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Eigenheimzulage zurückzahlen ??

gefragt von ArticaArtica am 06.10.2007 um 21:01 Uhr

Mein Ex-Mann hat letztes Jahr im Juni einfach die Unterhaltszahlungen für unseren damals 19jährigen Sohn eingestellt. Da ich aber bis einschließlich Feb. 07 Kindergeld für unseren Sohn bekommen habe (muß jetzt allerdings 2 Monate zurückzahlen), will er jetzt von mir eine Bescheinigung für Jan. u. Feb. 07, weil er sonst die Eigenheimzulage zurückzahlen muß.Er hat mich letztes Jahr auch hängen lassen u. darum möchte ich sie ihm nicht geben. Wie sieht das Rechtlich aus ??


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beantwortet von Knowledge am 6. Oktober 2007 21:06
6x
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Hört sich in deiner Situation sicher blöd an, aber er verlangt die Bescheinigung ja zu recht. Du wirst sie ihm kaum abschlagen können, da du das Geld ja bekommen hast. Dass er dich hat hängen lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Kommentar von 0bfb62de7368b3213cd9ab7318ed69b4smallArtica am 6. Oktober 2007 21:08

Ich muß doch aber das Kindergeld für dieses Jahr zurückzahlen. Kriegt er trotzdem die Zulage ??

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 6. Oktober 2007 21:18

Die Rückzahlung betrifft aber doch nur die Monate bis März, oder? Ihm steht natürlich nur eine Quittung über das Kindergeld bis Ende Februar zu (nicht über seine eingestellten Unterhaltszahlungen!).

Kommentar von 0bfb62de7368b3213cd9ab7318ed69b4smallArtica am 6. Oktober 2007 21:42

Ja ja, schon richtig. Aber ich muß doch von Januar + Februar zurückzahlen, d.h. doch ich habe dafür keinen Anspruch....



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