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Eigenheimzulage für 6 Jahre zurück zahlen,obwohl meine minderjährige Tochter bis 2008 bei mir war

gefragt von mutti42 am 12.02.2009 um 20:46 Uhr

Wir haben uns 2003 ein Haus gekauft und die Eigenheimzulage damals beantragt.Seit 2003 bekommen wir auch diese für meinem Mann,mich selbst und unsere Kinder.Nun ist im Februar 08 unsere 16 Jährige Tochter zu ihrem leiblichen Vater gezogen.Wir haben das dem Finanzamt auch mitgeteilt.Heute nun der Schock.Der neue Bescheid über die Eigenheimzulage besagt nun,dass wir für die ganzen Jahre,also ab 03 für unsere Tochter die nun im Jahr 08 zu ihrem leiblichen Vater gezogen ist die Eigenheimzulage zurück zahlen müssen.Ich habe für sie die ganzen Jahre das Kindergeld bezogen und sie war auch bei uns gemeldet,hat also in unserem Haushalt gelebt.Sogar das alleinige Sorgerecht habe ich bekommen.Muss ich denn wirklich für die ganze Zeit das Geld was für meine Tochter gezahlt wurde zurück zahlen?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Februar 2009 20:49
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gehe erstmal in Widerspruch und lasse dir durch den Vorgesetzten des Bediensteten einen Termin gegen und versucht erstmal eine Klärung durch ein Gespräch..und dann bist du auf jeden Fall schlauer, als jetzt und der Mitteilung auf einem Blatt Papier..


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 12. Februar 2009 20:49
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Das klingt doch eher nach einem Missverständnis. Frag noch mal nach, das kann ich mir auch nicht vorstellen.

Leg auf jeden Fall Widerspruch ein, damit keine Fristen ablaufen.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 12. Februar 2009 20:51
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Nein, mußt Du nicht. Da hat wohl jemand einen falschen Knopf gedrückt. Einspruch einlegen und abwarten, was passiert. Aber die Frist beachten, Du hast nur einen Monat!

Kommentar von mutti42 am 12. Februar 2009 21:22

danke für die antwort.ich hoffe das es nur ein falscher knopf war,denn da kommt was zusammen.man bedenke das die eigenheimzulage pro kind ca 720 euro sind.und das dann auf mehrere jahre ist wahnsinn.zumal wir alles ordentlich beantragt hatten und ich ja auch kindergeld für meine tochter bekommen habe.werden morgen telefonieren und zur not auch hinfahren.gruss


Ioooo
beantwortet von Ioooo am 12. Februar 2009 21:49
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Erst mal mit dem Finanzamt telefonieren oder hingehen und fragen "Warum?".

Eventuell trotzdem noch zur Sicherheit innerhalb der Frist Widerspruch einlegen.

Normalerweise gibt es die Kinderzulage für alle Jahre, in denen man mindestens ein Jahr KG bekommen hat.

Vielleicht auch mal in Recht- und Steuerforen fragen: www.klicktipps.de/foren.php#behoerden_recht

Kommentar von mutti42 am 13. Februar 2009 11:08

hallo,haben heute gleich angerufen.die kollegin hatte die abmeldebescheinigung die unserem schreiben anhing nicht beachtet.sie hat sie heute nach unserer nachfrage erst bemerkt.wir müssen also nix zurück zahlen und bekommen einen neuen bescheid.danke für die antwort,jetzt sind wir sehr erleichtert.

Kommentar von 37104297e004d11aba9e92dddc90e08csmallIoooo am 13. Februar 2009 11:43

Meist klapt es ganz nett mit dem FA.

Wenn der neue Bescheid aber nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist kommt, dann doch zur Sicherheit eine Wid. schreiben.

Man muss den Umgang mit Behörden immer sportlich auffassen. Das erhält einem den Humor. :-)


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