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Eigene Wohnung - woher gelder bekommen usw.

gefragt von MuseTigerMuseTiger am 26.01.2009 um 16:02 Uhr

Hallo ihr lieben!

Ich hab ein kleines Problem, bzw. eine Frage!

Ich (noch 20) werde am Wochenende mit meinem Sohn zu meinem Freund ziehen. Ich habe heute meine Ausbildungsstelle verloren und wurde somit quasi von meinen Eltern vor die Tür gesetzt!

Wo kann ich als Alleinerziehende Gelder herbekommen, damit ich zur Wohnung usw etwas bei steuern kann ??? Ich möchte im August meine Ausbildung neu beginnen ....! Und würde mich auch über allgemeine Tipps sehr freuen.

Vielen dank im voraus!

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finanzen x 23.721 geld x 22.674 ausbildung x 5.389 zuschüsse x 154 eigene-wohnung x 92 bezüge x 56

myscrap
beantwortet von myscrap am 27. Januar 2009 12:24
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Sofern das Kind nicht von deinem Freund ist, würde ich mich um Unterhaltszahlungen vom Kindsvater kümmern. Sollte der kein Geld haben, bekommt man von der Unterhaltsvorschusskasse Geld.

Wenn du mit deinen Eltern auf Kriegsfuß bist, würde ich mir einen Anwalt nehmen (evtl. Kostenübernahme Sozialamt) und Unterhalt von deinen Eltern einklagen, sofern diese noch dir Unterhaltspflichtig sind (genaue Erklärung Anwalt).

Schau mal hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/pflichten-der-eltern.html

Ansonsten: Irgendwo Arbeit suchen und finden!


thomasch
beantwortet von thomasch am 27. Januar 2009 12:24
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du hast nach der derzeitigen situation definitiv anspruch auf alg 2. da du selbst ein kind hast, darfst du auch unter 25 in eine eigene wohnung ziehen. du hast jetzt deine eigene familie und kannst selber eine sogenannte bedarfsgemeinschaft gründen. wichtig ist, dass du dich arbeitssuchend und ausbildungssuchend meldest, damit dein kindrgeldanspruch erhalten bleibt. viele infos findest du auch unter www.jobteam-berlin.de

Kommentar von 447cdf83026a74563a93c3d70ef47339smallmyscrap am 27. Januar 2009 12:25

Stimmt...die Möglichkeit besteht auch noch...!


MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 26. Januar 2009 16:06
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du hast bestimmt anspruch auf arbeitslosen geld .... wenn du die ausbildung selbstverschuldet verlohren hast bekommst du 3 mon sperre ...


anonym
beantwortet von armermieter am 26. Januar 2009 16:05
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vom kindsvater?


anonym
beantwortet von anjanni am 26. Januar 2009 16:05
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Job suchen.


anonym
beantwortet von Delinaldo am 26. Januar 2009 16:05
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Arbeiten.


anonym
beantwortet von hannastgt am 26. Januar 2009 16:04
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Deine Eltern sind bis zum 27. Lebensjahr oder bis zur Beendigung der ersten Ausbildung/Studium Unterhaltspflichtig. Allerding weiß ich nicht ob das auch dann gilt wenn Du schon ein Kind und somit eine eigene Familie hast.


anonym
beantwortet von 123Heiko321 am 26. Januar 2009 16:04
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