Frage von BELLA64 02.03.2009

Eigene Wohnung steht im Internet zum Verkauf

  • Antwort von Guppy194 02.03.2009
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Kauf bricht nicht Miete; der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein; natürlich könnte es sein, dass er Eigenbedarf geltend macht; aber von Grundsatz her kann nichts passieren;

  • Antwort von Novitaurus 02.03.2009
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mit dem Vermieter sprechen, vielleicht kann sie die Wohnung ja auch selbst kaufen, anstatt Miete zu zahlen, zahlt sie dann ihr Eigentum ab.

  • Antwort von belmondo 02.03.2009
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    sich sofort an den Vermieter wenden

  • Antwort von jemando 02.03.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    so schlimm muss das gar nicht sein, in der Anzeige sollte nur stehen, dass die Wohnung zurzeit vermietet ist.

  • Antwort von maiki01 02.03.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    im Grunde kann sie nichts machen. Es ist vom Vermieter aber unfair, sie darüber nicht zu informieren.

  • Antwort von anjanni 02.03.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nicht in Panik geraten.

    Würde sie die Wohnung kaufen wollen? Dann soll sie sich an den Vermieter wenden.

    Ansonsten genießt sie auch nach Verkauf der Wohnung einen gewissen Kündigungsschutz. Der alte Mietvertrag besteht mit dem neuen Eigentümer fort.

  • Antwort von JoScho 02.03.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    1. Ganz ruhig bleiben.
    2. beim Vermieter fragen warum
    3. Was ksotet diese Wohnung
    4. Wenn die verkauft werden sollte ist noch lange nicht gesagt, das sie ausziehen müßte. Die meisten Wohnungen werden nach wie vor von den gleichen Mieter genutzt.
    5. Nur wenn der neue Inhaber die Wohnung selber nutzen möchte, bekommt Deine Tochter die Kündigung.
    6. eine Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn erhebliche Verbesserungen vorgenommen werden um den Wohnkomfort zu steigern.
  • Antwort von Raimund1 02.03.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Erstemal Ruhe beahren. Durch den Verkauf der Wohnung ändert sich nichts am bestehenden Mietvertrag.

    Aber wenn sie dort bleiben will, sollte sie direkt mit dem Vermieter reden, wenn sie die Wohnung kaufen will.

    Bei den derzeitigen Zinsen ist ein Kredit eventuell sogar bolliger als die Miete.

  • Antwort von Jardinieri81 02.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ihre Wohnung? Also hat sie diese Wohnung gekauft und ist Eigentümerin oder wohnt sie dort nur zur Miete? Wenn zur Miete, kommt darauf an ob sich das jemand als Geldanlage kaufen möchte und sie weiter vermietet - oder aber nach dem Kauf Eigenbedarf anmeldet und deine Tochter nach einer im Mietvertrag stehenden Frist ausziehen muss. Ich würde mit dem jetzigen Mieter die Situation in einer freundlichen Art und Weise besprechen, die Vorschläge mit dem Mietkauf sind auch nicht schlecht - und dann langsam aber sicher sofern sich keine andere Lösung finden lässt sich nach einer anderen Wohnung umsehen. Mietwohnungen haben Vor- aber auch Nachteile. Wenn deine Tochter Eigentümerin ist, ist es unter Umständen ein Beispielfoto oder ein Schreibfehler - auch hier machen Menschen fehler.

  • Antwort von Immoklaus 02.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Zunächst stellt sich die Frage, ob die Wohnung eine Eigentumswohnung ist. Wenn ja, wovon ich ausgehe, dann fragt sich, ob diese Wohnung bereits eine Eigentumswohnung war, als sie von der Tochter bezogen wurde. Ist das nicht so gewesen, also erst Wohnungseigentum begründet worden, nachdem der Mietvertrag geschlossen wurde, hat der Mieter m.W. ein gesetzliches Vorkaufsrecht ! Um die Wohnung verkaufen zu können, muß der Vermieter vom Mieter eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (was für ein Wort) einholen. Bei Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen gilt so viel ich weiß noch immer eine Kündigungssperrfrist, die früher (heute vielleicht auch noch) 10 Jahre betrug. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann mit der gesetzlichen Künmdigungsfrist von 3 Monaten z.B. wegen Eigenbedarfs kündigen. Ich empfehle den Anwalt oder (weil billiger) den Mieterverein nach den Fristen zu befragen.

    Hoffe ich konnte helfen.

  • Antwort von Rocky8210 02.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    das ding zum angemessenen preis selber kaufen. in den vergangen 5 jahren hätte sie bestimmt schon ein drittel davon finanziert

  • Antwort von PatrickSaar 02.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Komischer Zufall, dass sie das mitkriegt... Mehrfamilienhaus? Im Prinzip kann sie nix machen, wenn sie Mieterin ist. Ein neuer Besitzer würde die Mietverträge sicherlich 1zu1 übernehmen.

  • Antwort von wiesudennblues 02.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ist das ihre Eigentumswohnung oder wohnt sie dort in Miete? Wenn Eigentum, dann an die Internetseite wenden und Löschung beantragen. Wenn Mietwohnung, dann den Vermieter darauf ansprechen - er hätte ja was sagen können.

  • Antwort von Nellina 02.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sie sollte den Vermieter anrufen. Sie hat Vorkaufsrecht!

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