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Eigene Wohnung steht im Internet zum Verkauf

gefragt von BELLA64BELLA64 am 02.03.2009 um 12:30 Uhr

Meine große Tocher rief mich gerade aufgelöst an und sagte, das sie ihre Wohnung, in der sie seit 5 Jahren wohnen , im Internet gefunden hat und diese zum Verkauf angeboten wird. Was kann und sollte sie jetzt tun?

Danke für hilfreiche Tipps und Antworten


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belmondo
beantwortet von belmondo am 2. März 2009 12:31
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sich sofort an den Vermieter wenden

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 2. März 2009 12:32

aber pronto!

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 2. März 2009 12:33

Der Vermieter oder Eigentümer selber bietet die Wohnung an.

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 2. März 2009 12:38

Aber er muß doch zumindest seinen Mieter vorher darüber informieren! Ich fände das nur fair.

Kommentar von B92bd0db813505b18adcb7e8ec02a8easmalljemando am 2. März 2009 12:58

spätestens wenn die ersten Interessenten antanzen lol

Kommentar von thomaszg2872 am 17. März 2009 13:12

der vermieter/eigenthümer kann seine whg nach lust und laune verkaufen. allerdings bricht das nicht den mietvertrag (bgb) nur der eigenthümer wechselt. mfg-

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 20:01

nein muss er nicht.


Novitaurus
beantwortet von Novitaurus am 2. März 2009 12:31
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Mit dem Vermieter sprechen, vielleicht kann sie die Wohnung ja auch selbst kaufen, anstatt Miete zu zahlen, zahlt sie dann ihr Eigentum ab.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 2. März 2009 12:35

Für diese Wohnung steht ein Kaufpreis von 47000,00 Euro da. Die Lage und die Wohnung sind noch nicht mal ein Drittel wert.

Kommentar von B92bd0db813505b18adcb7e8ec02a8easmalljemando am 2. März 2009 12:37

echt?? 47000 ist nicht gerade viel für eine Eigentumswohnung.

Kommentar von D0f1e1f7775e348f46a02e457e8925c6smallPatrickSaar am 2. März 2009 12:42

Ach so, nur die einzelne (Eigentums-)Wohnung in einem Mehrfamilienhaus wird verkauft?

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 2. März 2009 12:42

Aber leider ist die Wohnung und das ganze Haus nicht in einem "tollen" Zustand und dieser Preis viel zu hoch.

Kommentar von B92bd0db813505b18adcb7e8ec02a8easmalljemando am 2. März 2009 12:49

dann sei doch froh, wird keiner kaufen ;) Ich würde erst mal abwarten. Der Vermieter wird merken, dass es zu dem Preis keine Interessenten gibt. Vielleicht ist das dann die Chance für dich, zuzuschlagen :)

Kommentar von D999d28c5dff6d8b9d8df1752dfdfbbasmallNovitaurus am 2. März 2009 13:26

Woher hast Du die Wertigkeit? Wenn Du meinst, das sei überteuert, brauchst Du Dir dann auch keine Sorgen machen, denn dann wird die ETW nicht zu verkaufen sein, - oder doch?!

Kommentar von D999d28c5dff6d8b9d8df1752dfdfbbasmallNovitaurus am 2. März 2009 13:29

"nicht mal ein Drittel wert" - das wären gut aufgerundet nicht mal 20.000,- €uro für eine ETW? So viel kostet 'ne Garage.

Kommentar von thomaszg2872 am 17. März 2009 13:11

gibtg es ein gutachten?


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 2. März 2009 12:33
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Kauf bricht nicht Miete; der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein; natürlich könnte es sein, dass er Eigenbedarf geltend macht; aber von Grundsatz her kann nichts passieren;


anonym
beantwortet von anjanni am 2. März 2009 12:32
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Nicht in Panik geraten.

Würde sie die Wohnung kaufen wollen? Dann soll sie sich an den Vermieter wenden.

Ansonsten genießt sie auch nach Verkauf der Wohnung einen gewissen Kündigungsschutz. Der alte Mietvertrag besteht mit dem neuen Eigentümer fort.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 2. März 2009 12:33
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im Grunde kann sie nichts machen. Es ist vom Vermieter aber unfair, sie darüber nicht zu informieren.



jemando
beantwortet von jemando am 2. März 2009 12:33
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so schlimm muss das gar nicht sein, in der Anzeige sollte nur stehen, dass die Wohnung zurzeit vermietet ist.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. März 2009 12:33
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Erstemal Ruhe beahren. Durch den Verkauf der Wohnung ändert sich nichts am bestehenden Mietvertrag.

Aber wenn sie dort bleiben will, sollte sie direkt mit dem Vermieter reden, wenn sie die Wohnung kaufen will.

Bei den derzeitigen Zinsen ist ein Kredit eventuell sogar bolliger als die Miete.


JoScho
beantwortet von JoScho am 2. März 2009 12:37
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  1. Ganz ruhig bleiben.
  2. beim Vermieter fragen warum
  3. Was ksotet diese Wohnung
  4. Wenn die verkauft werden sollte ist noch lange nicht gesagt, das sie ausziehen müßte. Die meisten Wohnungen werden nach wie vor von den gleichen Mieter genutzt.
  5. Nur wenn der neue Inhaber die Wohnung selber nutzen möchte, bekommt Deine Tochter die Kündigung.
  6. eine Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn erhebliche Verbesserungen vorgenommen werden um den Wohnkomfort zu steigern.

Nellina
beantwortet von Nellina am 2. März 2009 12:32
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Sie sollte den Vermieter anrufen. Sie hat Vorkaufsrecht!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. März 2009 12:34

Vorkaufsrecht nur dann wenn Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll, aber nicht wenn es sich bereits um eine bestehende Eigentumswohnung handelt.

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 2. März 2009 12:40

Irrtum ein Vorkaufsrecht muß im Grundbuch eingetragen sein, das ist aber kein Nutzungsrecht - das hat der augenblickliche Mieter.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 2. März 2009 12:54

genau, so ist es JoScho. DH

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 3. März 2009 10:32

Guppy194 vertritt die korrekte Auffassung! Es gibt Rechte, die nicht im Grundbuch eingetragen sind. Dazu gehört u.a. der Anspruch eines Mieters auf das Vorkaufsrecht der von ihm gemieteten und genutzten Wohnung, wenn diese im Zuge einer Aufteilung in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll.


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 2. März 2009 12:33
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Ist das ihre Eigentumswohnung oder wohnt sie dort in Miete? Wenn Eigentum, dann an die Internetseite wenden und Löschung beantragen. Wenn Mietwohnung, dann den Vermieter darauf ansprechen - er hätte ja was sagen können.

Kommentar von B92bd0db813505b18adcb7e8ec02a8easmalljemando am 2. März 2009 12:35

lol? wie könnte jemand anders ihre eigentumswohnung anbieten??

Kommentar von A4d0ddf654fb1ef6cec8191728ad5beesmallwiesudennblues am 2. März 2009 12:37

Schwarze Schafe gibts überall :-) und dumm genug könnten die schwarzen Schafe auch sein...


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 2. März 2009 12:33
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Komischer Zufall, dass sie das mitkriegt... Mehrfamilienhaus? Im Prinzip kann sie nix machen, wenn sie Mieterin ist. Ein neuer Besitzer würde die Mietverträge sicherlich 1zu1 übernehmen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. März 2009 12:35

nicht nur "würde", sondern "muß"

Kommentar von anjanni am 2. März 2009 12:35

ein neuer Eigentümer muß die Mietverträge so übernehmen

Kommentar von D0f1e1f7775e348f46a02e457e8925c6smallPatrickSaar am 2. März 2009 12:40

Natürlich muss er sie übernehmen, kann aber problemlos wegen Eigenbedarf fristgerecht kündigen, Umbaumaßnahmen durchführen und sonstige Späße...

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 2. März 2009 12:42

richtig, kann aber nach bestimmten Renovierungen die Miete erhöhen


anonym
beantwortet von Rocky8210 am 2. März 2009 12:38
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das ding zum angemessenen preis selber kaufen. in den vergangen 5 jahren hätte sie bestimmt schon ein drittel davon finanziert


anonym
beantwortet von Immoklaus am 2. März 2009 12:39
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Zunächst stellt sich die Frage, ob die Wohnung eine Eigentumswohnung ist. Wenn ja, wovon ich ausgehe, dann fragt sich, ob diese Wohnung bereits eine Eigentumswohnung war, als sie von der Tochter bezogen wurde. Ist das nicht so gewesen, also erst Wohnungseigentum begründet worden, nachdem der Mietvertrag geschlossen wurde, hat der Mieter m.W. ein gesetzliches Vorkaufsrecht ! Um die Wohnung verkaufen zu können, muß der Vermieter vom Mieter eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (was für ein Wort) einholen. Bei Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen gilt so viel ich weiß noch immer eine Kündigungssperrfrist, die früher (heute vielleicht auch noch) 10 Jahre betrug. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann mit der gesetzlichen Künmdigungsfrist von 3 Monaten z.B. wegen Eigenbedarfs kündigen. Ich empfehle den Anwalt oder (weil billiger) den Mieterverein nach den Fristen zu befragen.

Hoffe ich konnte helfen.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 2. März 2009 12:45

Keine Eigentumswohnungen, sondern "normale" Mietwohnung. Trotzdem danke für die Antwort.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 3. März 2009 10:35

Eine Mietwohnung kann man nicht verkaufen, da dies als solche nicht in einem Grundbuch vermerkt ist. Es könnte allenfalls das gesamte Haus verkauft werden, wenn keine Teilungserklärung vorliegt bzw. keine Wohnungsgrundbücher gebildet wurden. Vielleicht ist hier etwas in der Mache! Der Eigentümer testet vermutlich die Verkäuflichkeit und wird bei entsprechender Nachfrage die weiteren kostenträchtigen Schritte in die Wege leiten.


Jardinieri81
beantwortet von Jardinieri81 am 2. März 2009 12:42
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Ihre Wohnung? Also hat sie diese Wohnung gekauft und ist Eigentümerin oder wohnt sie dort nur zur Miete? Wenn zur Miete, kommt darauf an ob sich das jemand als Geldanlage kaufen möchte und sie weiter vermietet - oder aber nach dem Kauf Eigenbedarf anmeldet und deine Tochter nach einer im Mietvertrag stehenden Frist ausziehen muss. Ich würde mit dem jetzigen Mieter die Situation in einer freundlichen Art und Weise besprechen, die Vorschläge mit dem Mietkauf sind auch nicht schlecht - und dann langsam aber sicher sofern sich keine andere Lösung finden lässt sich nach einer anderen Wohnung umsehen. Mietwohnungen haben Vor- aber auch Nachteile. Wenn deine Tochter Eigentümerin ist, ist es unter Umständen ein Beispielfoto oder ein Schreibfehler - auch hier machen Menschen fehler.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 2. März 2009 12:48

Ihre Wohnung, in der sie zur Miete wohnt. Man kann an den Vermieter auch nur eine Mail schicken und nicht telefonisch nachfragen, weil nicht erreichbar, Leider!


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