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eigene wohnung

gefragt von stefanie1web am 09.12.2007 um 21:53 Uhr

Hey...ich habe eine Frage bin im Aug 18 geworden...mein Vater bei dem ich noch wohne sagt ich soll im Jan/Feb ausziehen. Bezahlt mir das Amt eine Wohnung oder nicht? Habe keine Ausbildung bin Freiberuflich aber verdiene da nur ca. 100 Euro im Monat!!!


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Shira
beantwortet von Shira am 9. Dezember 2007 21:59
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Wenn dein Vater möchte das du ausziehst, dann wird er auch die Kosten übernehmen müssen.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 9. Dezember 2007 22:03

Hilfe Shira!!!!! bist du überlastet?? :-))

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 9. Dezember 2007 22:08

Nö! Aber mit 100 Euro im Monat kann man ja schlecht eine Wohnung finanzieren und sich verpflegen. Ist egal ob sie volljährig ist, man setzt sein Kind nicht auf die Straße!!!

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 9. Dezember 2007 22:16

Könnte es nicht seine, dass der Vater seine "gewichtigen" Gründe hat? Aber grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht, Shira!

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 9. Dezember 2007 22:20

Richtig shira, aber die Tochter sollte mit 18 auch mal endlich aus den Puschen kommen. DH

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 9. Dezember 2007 22:26

Kann natürlich sein, dass der Vater droht sie rauszuwerfen, damit sie endlich einsieht,das sie irgenwann mal alleine für ihren Lebensunterhalt aufkommen muss.


anonym
beantwortet von nilssternel am 9. Dezember 2007 22:27
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@Ratpacker, @Solf, @Vampire und @HerrLich:

Schon wieder einige wirklich unqualifizierte Antworten! Herrje! Lieber "HerrLich", warum erzählst du hier einer 18-jährigen so einen Blödsinn, wie "das Amt wird nicht zahlen"? Ich finde es ungeheuerlich, so einen Schwachsinn zu verbreiten. Schreib doch lieber gar nichts, wenn du keine Ahnung hast! Es geht hier nicht um ein Spielzeug oder eine humorvolle Sache, sondern um eine junge Frau, die Angst hat, sie könne demnächst keine Wohnung mehr haben! Da solltest du dein mangelhaftes Wissen lieber für dich behalten!


Der Fall ist ganz einfach und gesetzlich klar definiert: Ja, im Notfall zahlt das Amt dir deine Wohnung! Und übrigens auch nötigen Unterhalt. Mindestens eine Sozialhilfe.

Vorher wird das Amt allerdings sehr genau prüfen, ob dein Vater genügend Geld oder andere Möglichkeiten (beispielsweise eine große Wohnung) zur Verfügung hätte, dich zu unterstützen! SOLLTE das der Fall sein, wird das Amt sich das Geld von deinem Vater zurück holen. (Oder deinen Vater verpflichten, es an dich zu zahlen; ich weiß nicht im Detail, wie das läuft). Ist auch egal: Fakt ist, du bekommst genügend Geld und musst weder verhungern, noch unter einer Brücke schlafen. Das nennt sich 'Sozialsystem' und funktioniert in Deutschland - verglichen mit einigen anderen Ländern - hervorragend.

Deine Eltern haben für dich eine Unterhalts-Pflicht. Ich glaube, bis du 28 Jahre alt bist. (Könnte auch 25, 26, oder 27 sein.)

Wie auch immer: Du brauchst dir keine Sorgen machen und dein Vater wäre besser damit beraten, wenn er dich bei sich wohnen lässt. Das würde ihn beim momentanen Stand der Dinge wahrscheinlich finanziell besser bekommen.

Grüße Nils

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. Dezember 2007 22:33

@nilssternel: Halte Dich bitte zurück mit solchen Worten wie Blödsinn oder Schwachsinn. Wir bezeichnen Dein gestörtes Verhältnis zu Deiner Page-Software auch nicht so.

Kommentar von nilssternel am 9. Dezember 2007 22:38

Die Software heisst PAGES, nicht PAGE und deine Antwort auf meine Frage dazu war genau so schwachsinnig, wie deine Antwort auf die Frage von Stefanie!

Wenn etwas schwachsinnig ist, dann nenne ich es auch beim Namen! Und auf diese beiden erwähnten Antworten von dir trifft dieses Wort bestens! Wenn du möchtest, kann ich diese beiden Antworten von dir auch als "idiotisch" oder "sachlich völlig daneben" oder "schlichtweg falsch" oder "ohne Wissen Worte rausgehauen" oder "vor dem Antworten nicht nachgedacht" oder als "miserabel" oder als "fehlleitend" oder als "mangelhaft" bezeichnen. Such dir was davon aus, wenn dir das besser passt!

Das hier ist ein RATGEBER-Forum. Das hat NICHTS mit "Raten" zu tun, sondern mit "Rat".

Und mir kommt es so vor, als würdest du hier "raten". Das solltest du meiner Meinung nach sein lassen.

Grüße Nils

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. Dezember 2007 22:42

Tja, schlechte Erziehung schlägt sich eben in schlechtem Benehmen nieder.

Kommentar von support am 9. Dezember 2007 22:46

Lieber nilssternel, verschiedene Meinungen wird es hier immer geben. Dennoch ist uns bei gutefrage.net ein respektvoller und freundlicher Umgang miteinander sehr wichtig. Bitte achte doch in Zukunft auf Deinen Ton. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Bruno am 9. Dezember 2007 23:15

@support Schaut Euch das an, fuer sowas 6 D, viele wunderbare Antworten gehen oft leer aus. Niveau wo bist Du ? Sehr schade.

Kommentar von nilssternel am 9. Dezember 2007 23:19

@ Ted: Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Wissen. Und bei einer Unterhalts-Frage finde ich es absolut unverantwortlich einen Ratschlag mit falschem Wissen zu vermitteln. Ich bleibe daher bei meinem Tonfall im Bezug auf diese Unverschämtheit und Blödsinnigkeit, die "HerrLich" hier öffentlich gemacht hat.

Zudem unterstellt "HerrLich" mir in seinen Antworten noch ganz andere Dinge. Ich habe mich nur bisher nicht so lauthals darüber beklagt, weil ich diese Person offenbar nicht ernst nehmen kann.

=> Bitte lasse mich wissen, wie ich meinen Account und insbesondere alle meine Beiträge hier entfernen kann.

Ich möchte in einem solchen Ratgeber-Forum, wo von den Machern ein freundlicher Tonfall als relevanter eingestuft wird als schlechtes Fachwissen und miserable Beratung, nicht länger aktiv sein. Danke und Grüße

Nils

P.S.: Am besten per Email. Die Adresse müsste sich ja aus dem System ziehen lassen.

Kommentar von Bruno am 9. Dezember 2007 22:40
Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 9. Dezember 2007 22:42

Ich kann es auch nicht unterstützen, dass jemandem, der existenzielle Sorgen hat und hier um Rat fragt, der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Ich habe mal eine Seite ausgegraben, die die Unterhaltspflicht volljähriger beschreibt:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Es gibt auch Einschränkungen (unten auf der Seite)
Außerdem ist die fehlende Berufsausbildung evtl. ein Problem.
Da wir diese Eventualitäten nicht abklären können, halte ich es auf jeden Fall für sinnvoll, sich entweder bei der Diakonie, Caritas etc. oder bei der Stadtverwaltung unter Angabe aller Details genau darüber zu informieren, unter welchen Umständen du Unterhaltszahlungen erwarten kannst.
Ansonsten hilft nur, wenn du wirklich keine Ausbildung machen möchtest, neben der freiberuflichen Tätigkeit zu jobben.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. Dezember 2007 22:46

@Casualuser: Schreib' das doch besser noch mal als Antwort, damit sie das auch nicht übersieht und wirklich liest.

Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 9. Dezember 2007 23:17

@HerrLich: Als Kommentar zur obersten Antwort liegt die Chance, zur Fragestellerin durchzudringen, m.E. höher als bei einer späten Antwort, die ganz unten steht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Dezember 2007 23:30

"Ja, im Notfall zahlt das Amt dir deine Wohnung!"

Wie soll das gehen? Bei 100 € im Monat hat sie ja nicht mal genug Geld für einen Umzug. Ansonsten siehe http://kuerzer.de/p7kCt3n3H

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Dezember 2007 23:40

"Mindestens eine Sozialhilfe."

Ach Nils, lass es doch bitte, wenn du nicht mal die richtigen Begriffe kennst, hier so zu tun als wenn du Ahnung hättest. Stefanie bekommt evtl. alg II, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und natürlich nur auf Antrag. Ob die Voraussetzungen für alg II bei ihr vorliegen, weiß hier keiner.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. Dezember 2007 21:56
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Wenn Du nur 100 Euro im Monat verdienst, gehe ich davon aus, dass Du Dir weder die Umzugskosten noch die Miete leisten kannst. Das Amt wird Dir nichts zahlen. Frag' Deinen Vater, ob er das alles auch finanziert.


solf1
beantwortet von solf1 am 9. Dezember 2007 21:57
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Nein! Wieso sollen wir hier alle bezahlen? Bitte sage es uns.. ! Danke! Gruss Solf

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 9. Dezember 2007 21:59

weil wir Doofen arbeiten

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. Dezember 2007 22:40

na, nun ist es klar: Wir sind alle Idioten. Nur nilssternel nicht, siehe seine Antwort.


miccy
beantwortet von miccy am 9. Dezember 2007 21:58
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Wenn Dein Vater will,das Du ausziehst,soll er Dir die Wohnung auch bezahlen.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 9. Dezember 2007 21:59

Ist die "Dame" nicht volljährig? Ich schüttle mal kurz mein Haupt!!

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 9. Dezember 2007 22:01

Klar,aber wenn der Vater Sie ohne Arbeit zu haben rauswirft?

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 9. Dezember 2007 22:02

Es soll auch Väter geben die ihr Hirn zum denken benutzen und dann kann auch dieser Pflanzherr seine wohlweislichen Gründe haben! Ich würde meine Jungs nicht rauswerfen!

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 9. Dezember 2007 22:06

Das Arbeitsamt zahlt nicht,wenn sie unter 25 ist,Solf.Also ist es doch richtig,dass der Vater zahlt,wenn er sie aus der Wohnung haben will.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 10. Dezember 2007 01:17
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Hallo Leute, lest doch mal Hartz IV und alles was danach gekommen ist. 1. die ARGE zahlt ihr keine eigene Wohnung wenn sie unter 25 ist, es sei denn, sie kann nachweisen der Vater hat sie rausgeschmissen (gute Gründe, nicht nur "Wir zanken uns immer"). 2, sie bekommt dann Hartz IV abzüglich ihres Einkommens und ist auch Kranken- und Rentenversichert. 3. Sie muß ihre nächsten Verwandten benennen, also Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern. Die werden alle vom Amts wegen angeschrieben und müssen finanziell die Hose runter lassen und es wird geprüft was die Verwandtschaft abzüglich der Freigrenzen übrig hat und das wird sich die ARGE zurück holen. 4. also sollte der Vater sich das noch mal gründlich überlegen und sich vorher auch mal schlau machen, denn wenn er das Geld hat bezahlt er sowieso für die Tochter. Und zahlen muss er bis an sein Lebensende wenn Töchterchen kein Geld verdient. Andersrum wird die ARGE sich auch nicht damit zufrieden geben, dass sie selbstständig ist (es sei denn sie einen guten Businessplan und verdient bald gut) sonden wird versuchen sie so schnell wie möglich in Lohn und Brot zu bringen.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 9. Dezember 2007 21:59
3x
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es ist eine bodenlose frechheit ohne einen job und ohne kohle auf kosten des staates alleine wohnen zu wollen! dein vater und du - für diese frage - solltet euch was schämen!

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 9. Dezember 2007 22:16

Ihr Vater will sie doch aus der Wohnung haben...

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 9. Dezember 2007 22:17

Du hast die Frage nicht richtig gelesen, der Vater will, dass seine Tochter auszieht, nicht sie.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 9. Dezember 2007 22:20

ich hab die frage richtig verstanden, ihr meine antwort nur nicht. also nochmal deutlicher: sie sollen sich beide schämen, der vater, dass er sie rauswirft und sie für diese frage (abgreifmenzalität). jetzt alles klar?!

Kommentar von Bruno am 9. Dezember 2007 22:38

Nein, nichts klar. Was schlaegst du der jungen Frau als Loesung vor ?

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 10. Dezember 2007 19:02

sie soll zuhause wohnen bleiben! ihr vater kann sie nicht auf kosten der allgemeinheit schmarotzen lassen, er muss sich um sie kümmern, bis sie flügge ist!


cmk7145
beantwortet von cmk7145 am 9. Dezember 2007 22:00
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lies mal bei den antworten auf diese frage nach: "Stimmt es, dass das arbeitsamt die eigene wohnung nicht bezahlt, wenn man unter 25 jahren ist?"

Kommentar von Simple_avatar4smallsamy07 am 19. Januar 2008 12:35

Wenn kein Grund vorliegt du kein Stress hast mit deinen Eltern oder so dann müsste das amt nicht zahlen. Ausser du hast Stress mit deinen Eltern und /oder möchtest, machst eine Ausbildung in einem anderen Ort ,dann könnte das Amt die Wohnung übernehmen. Aber das ist bei denen alles Ermessenssache.


bremerina
beantwortet von bremerina am 9. Dezember 2007 23:01
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der vater soll selbst ausziehen und versuchen sich mit 100 euro im monat durchs leben zu schlagen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. Dezember 2007 22:29
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Grundsätzlich nein! Aber es gibt gewisse Möglichkeiten...


anonym
beantwortet von nicki18 am 14. März 2008 10:57
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das amt sagt da zu dir das du bei deinem vater bleiben musst weil es gibt jetzt das gesetz unter 25 bekommt man keine wohnung bezahlt


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