eigene Mutter als Tagesmutter?
meine freundin ist seit 6 wochen stolze mutti.
sie wollte eigentlich 1 jahr im mutterschutz gehen und dann ab nächstes jahr ihre ausbildung fortsetzen (3. lehrjahr). nun hat unser chef ihr aber angeboten, dass sie sofort wieder anfangen könnte und dann aber erstmal nur halbtags arbeitet, wenn sie das möchte, damit sie dann nächstes jahr wenigstens ihre ausbildung in der tasche hat. das problem ist, dass sie alleinerziehend ist und sie möchte nicht, dass eine fremde tagesmutter auf das kind aufpasst.
Ihre mutter ist zur zeit arbeitslos und würde sich liebend gern um das kind kümmern. meine freundin war auch schon beim jugendamt und die sagten, dass es nicht gehen würde, es geht erst bei verwandten 3. grades und die person müsste einen tagesmutterkurs besuchen.
kann man sich eventuell noch an anderen stellen wenden oder gibt es da gar keine chance? kennt sich jemand damit aus? ich kann das irgendwie nicht so recht glauben, dass es da gar keine möglichkeit gibt.
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Ich denke, dass die arbeitslose Großmutter arbeitssuchend ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Wenn sie als (bezahlte) Tagesmutter eingesetzt werden möchte, erfüllt sie die Voraussetzungen des Jugendamtes nicht [ man geht davon aus, dass Familienangehörige sich uneigennützig umeinander kümmern -> deshalb wird erst ab dem 3. Verwandtschaftsgrad bezahlt
Ich sehe folgende Möglichkeiten:
die Großmutter übernimmt die Betreuung ohne Bezahlung, geht aber das Risiko ein, von dem Arbeitsamt vermittelt zu werden oder eine Umschulungsmaßnahme zu machen, um weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen - dann müsste die Betreuung abgebrochen werden
die Großmutter versucht, sich als Tagesmutter zu qualifizieren (Kurse vom Jugendamt) und nimmt zusätzlich zu ihrem Enkelkind weitere Kinder (die dann gegen Bezahlung durch das Jugendamt) auf.
Zu überlegen ist also, ob das Arbeitslosengeld - oder die Kostenerstattung als Tagesmuttter für andere Kinder für die Großmutter notwendig ist /ausreicht.
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Das geht schon, sie kriegt halt bloß kein Geld dafür.....
Kommentar von nayla987nayla987 30.08.2010ja das ist halt das problem... ihre mutter möchte dafür kein geld, aber die wollen ihrer mutter jetzt einen 1-euro job vermitteln und dann hätte sie ja auch nicht die zeit sich um das kind zu kümmern
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Hallo Nayla
Also deine Freundin darf sich den Babysitter nehmen den sie möchte,schliesslich ist es ihr Baby!
Ihre Mutter hat schliesslich auch ein Kind grossgezogen und weiss damit umzugehen.
Sie soll das Jugendamt aus dem Spiel lassen,ausserdem muss sie ihrer Mutter auch nichts bezahlen.
Ich würde mein Baby nur zu meiner Mutter geben,weder in eine Krippe,noch zu einer fremden Tagesmutter.
Soll sie ruhig tun,es ist ihre Verantwortung.
Liebe Grüsse
Kommentar von BabyShayBabyShay 30.08.2010Eine Bekannte von mir hat das auch so gemacht,da gab es überhaubt keine Probleme,damals war sie 16 und ihre Mutter hatte für sie und das Baby die Verantwortung.
Kommentar von nayla987nayla987 30.08.2010ja ok sie war minderjährig, aber meine freundin wird jetzt 20, hat ihre eigene wohnung und steht auf eigenen beinen... ich denke, da ist es dann wieder was anderes
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Die Mutter kann auch das Kind betreuen. Wenn sie sich vom Jugendamt bezahlen lassen will, muß sie erst die Ausbildung zur Tagesmutter absolviert haben. Sie kann aber nicht gleichzeitig arbeitslos sein und Tagesmutter. Als Arbeitslose muß sie dem Arbeitsamt wegen einer eventuellen Vermittlung ständig zur Verfügung stehen. Warum will sie das Kleine nicht an eine erfahrene Tagesmutter geben? Es gibt so viele Tagesmütter die sehr liebevoll und zuverlässig sind.
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Doch - es geht - frage beim Amt für Arbeit nach. Dort bekommst Du auch Unterstützung. Einen Kurs für Tagesmütter zu belegen ist für die Oma sicher auch keine Hürde. Aber das Kind ist bei der Oma mit Sicherheit am Besten aufgehoben, weil zur Erfahrung und zum Mutterinstinkt auch noch die Oma-Liebe dazu kommt. Du und das Kind wären nicht nur 8 Stunden versorgt, sondern 24 Stunden am Tag wenn es gewünscht wird und wenn es erforderlich ist.
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Hallo... Leider ist es richtig was das Jugendamt sagt....
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Wenn sie sich liebend gern um das Enkelkind kümmern will, dann steht doch nichts im Weg. Oder sollte es etwa die ausbleibende Bezahlung sein, die sie von der Betreuung abhält? Natürlich bezahlt das Jungendamt nicht an Leute, die ohne nachweisbare Qualifikation dastehen. Das Jugendamt steht schließlich auch in der Pflicht, wenigstens basis-qualifizierte Betreuungskräfte anzubieten.
Kommentar von nayla987nayla987 30.08.2010siehe oben meinen kommentar auf die antwort von nicknack72
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Jetzt wo sie das Arbeitsamt gefragt hat, wird sie ihr Kind nicht einfach bei ihre Mutter lassen können... ist echt schade
Ich wohne im Landkreis Freudenstadt in Baden Württemberg. Hier kann eine Oma mit Ausbildung zur Tagesmutter das Enkelkind gegen Bezahlung betreuen.