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Eigenbedarfskündigung: wiederspruch durch dem Mieter, was mache ich jetzt?

gefragt von heilwelt am 05.03.2009 um 18:39 Uhr

Wir haben ein Haus gekauft was zur Zeit vermietet ist. Haben wegen Eigenbedarf gekündigt, und haben Wiederspruch von der Mietterin bekommen (innerhalb der ihr zustehenden Frist). Sie wohn seit 1,2Jahren in der Wohnung, und meint viel Geld in die Renorvierung,Möbel und Gartenmöbel investiert zu haben, findet nicht so schnell ersatz, usw. Hat aber auch noch andere "Problemchen". Wir haben Ihr angeboten die Umzugskosten zu übernehmen. Darauf hin hat sie sich noch nicht gemeldet. Die Frage: bestehen irgendwelche Fristen, die wir jetzt berücksichtigen müssen? Die Kündigung läuft ab Januar, d.h. 3 Monate (Feb.+März+April) ab 30. April müsste die Wohnung frei sein (theoretisch) Wie geht man da am besten vor???

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Eigenbedarf x 136 Mieter wiederspruch x 1

Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 5. März 2009 18:58
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Also mal im ernst: Da kauft Ihr Euch ein Haus für ein paar Hundert Tausend Euro und hofft, nachdem alles abgewickelt wurde, für diese wichtige Aufgabe jetzt über ein Forum UMSONST eine pauschale Lösung zu erhalten? Durch die vermietete Wohnung war das Haus ja sicherlich auch einiges günstiger. Natürlich kenne ich Fristen, aber jeder Fall kann anders liegen und da geht man doch zum Anwalt, wenn Ihr schon beim Notar nicht fragen wolltet, obwohl es da "umsonst" ist. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise wohl 3 Monate. Aber, Sozialklausel könnte greifen. Und daher mein obligatorischer Tipp: Eine (Fach)Anwalt für Mietrecht aufsuchen und einen einzelnen Beratungstermin nutzen. Der kostet eine feste Gebühr, welche wohl nicht über 250 € liegt. Viel erfolg und hoffenlich ist Euer Mieter nicht auch auf GF ;-)


anonym
beantwortet von jockl am 5. März 2009 18:42
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Gegenfrage: Ist es wirklich Eigenbedarf, welcher auch bewiesen werden kann ?


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 5. März 2009 21:05
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Die Frage deutet auf totale Ahnungslosigkeit hin.

Daher nur kurz: Die Eigenbedarfskündigung ist im BGB vorgesehen und an bestimmte Erklärungen und Fristen gebunden. Das Gesetz wird durch aktuelle Rechtsprechung ergänzt, die Du Dir nicht selber erarbeiten kannst.

An wen mußt Du Dich also wenden? An einen Fachmann, einen Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht. Hier findest Du ihn vielleicht: www.anwalt-suchservice.de


domchef
beantwortet von domchef am 5. März 2009 18:46
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nur weil man eine immobilie kauft, liegt noch lange kein grund zur eigenbedarfskündigung vor. du mußt nachweisen, das wirklich eigenbedarf besteht; schließlich hast du ein vermietetes objekt gekauft.
in vielen bundeslaendern liegen sperrzeiten zwischen 5-10 jahren vor.
nur weil du das objekt gekauft hast, im vermieteten zustand, kannst du nicht wegen eigenbedarf kündigen.


Knusson
beantwortet von Knusson am 5. März 2009 18:46
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Ich habe von Fällen gehört, da hat sich das trotz allen Versuchen des Vermieters über ein Jahr hinausgezogen.
Der Mieter ist in so einer Situation meist im Vorteil.
Anwalt fragen...

Kommentar von jockl am 5. März 2009 18:52

Nichts wissen, Antwort mit 10 P. geben und zum Anwalt schicken ???


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 5. März 2009 18:46
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Lasse sie nicht aus den Augen, sie kann dir das Unmögliche möglich machen... Und das ist selten gut ausgegangen... Die angeblichen Kosten, die sie geltend machen würde, können und sollen Dich nicht ins Bedrängniss bringen, daß das Haus zum Verkauf anstand, wird auch ihr bekannt gewesen sein...


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 5. März 2009 18:45
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erstmal warten wie sie nun reagiert....wenn garnichts geht, räumungsklage !!!

Kommentar von jockl am 5. März 2009 18:50

Und u.U. bis zu 2 Jahren warten ?

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 5. März 2009 18:53

ja, oder ist Todschlag für dich ne alternative?


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