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Eigenbedarfsküdigung, bereits Mündlich,!!!!!!Brauche dringend einen rat!!!!

gefragt von kleenerose am 16.10.2009 um 20:54 Uhr

mein vermieter hat mir eine mündliche eigenbedarfskündigungmit aussage warum, zum ende des monats mit 3 monaten kündigungsfrist eingeräumt, dies soll bzw. werde ich auch noch schriftlich erhalten. Ich wohne gerade mal ca 3.5 monaten in der wohnung. Ich habe natürlich erst mal einen schock bekommen, nachdem ich mich wieder ein wenig berühigt habe, habe ich panik bekommen.

wo soll ich? Wer zahlt das alles? Ich habe extra eine küche gekauft, diese kann ich auch nicht mittnehmen weil verbaut in der Wohnung? Ich habe neuen teppisch verlegt! Mein Wohnzimmer schrank habe ich auch verbaut? etc. etc.

Ich habe dann nachdem, ich diese aussage bekommen habe, mich bereits nach einer neuen wohnung umgeschaut! Nächste Woche kann ich mir einen neu Wohnung anschauen !!!!

jetzt ist naturlich die frage was soll ich machen wenn mir die neue wohnung gefällt! Ich muss sagen das ich mich seit der aussage meiner jetzigen vermieter nicht mehr wohl in der Wohnung fühle!!!!

Ich weiss keinen rat mehr, soll ich den mietvertrag bereits unterschreiben? nachher kündigt mein vermieter mich doch nicht !! oder viel schlimmer noch, ich nehme die neue wohnung nicht und werde dann gekündigt!!!! HILFE

Ich bedanke mich bereits jetzt für eure auskünfte

eine besorgte noch mieterin :-(


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ljubavi
beantwortet von ljubavi am 16. Oktober 2009 21:01
1x
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oh man, das is total doof. leider habe ich keine ahnung, aber das tut mir echt sau leid... schau doch mal beim mieterschutzbund rein!


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 16. Oktober 2009 20:59
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anonym
beantwortet von fastlink am 16. Oktober 2009 21:01
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Eigenbedarf ist einer der wenigen nicht anfechtbaren Gründe, wenn der tatsächlich ein Familienmitglied in gerade Linie verwandt reinsetzen will. Also für die angeheiratete Cousine geht das nicht, nur direkt hoch oder runter im Stammbaum.

Ruf Deinen Vermieter an, Du brauchst das jetzt sogleich schriftlich, du hast ein neues Angebot und kannst das nur unterschreiben, wenn er das tatsächlich wahr macht.

Der wird, wenn er en bischen Grips hat, das auch so tun, denn dann weiß er, dass er mit Dir und dem Auszug wenig bis kaum Ärger bekommen wird.

Was dieKosten angeht, versuch mal mit dem zu reden, ob sein Verwandter die Küche vielleicht übernehmen will. Eventuell kannst Du mal mit einem Rechtsanwalt sprechen, ob es da eine Möglichkeit gibt nach nur 3 Monaten, diese Kosten zumindest teilweise erstattet zu bekommen.

Ansonsten, dumm gelaufen, mein Beileid. Viel Glück noch.


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