Hallo,
Ich wohne seit 7 jahren in eine MFH mit 10 Wohnungen und letzte woche hat mein Vermieter mich wegen eigenbedarf gekündigt ( "sein tochter soll in der Wohnung wohnen" ).
Meine frage:
Wie ist die Kündigungsfristen, kann mich der Vermieter einfach nach ablauf der frist rauswerfen???
Habe erfahren das anfang 2008, 4 Wohnungen in eigentum umgewandelt und verkauft sind. Wollte wissen ob automatisch mein wohnung auch umgewandelt ist oder kann belibig ein Wohnung umwandeln oder wird beim Umwandlung komplette MFH in eigentum umgewandelt?
Wenn mein wohnung auch umgewandelt ist gibts sperrfristen, wie lange ist für raum Nürnberg????
MFG

Der Alleineigentümer (vermutl. Dein Vermieter?), begründet das Wohnungseigentum nach § 8 WEG (Vorratsteilung). Bedeutet, das ges. Objekt (alle Wohnungen sowie Grund und Boden) sind betroffen und aufgeteilt.
Ein besonderer Kündigungsschutz (Sperrfrist) nach Aufteilung stünde Dir lediglich für den Fall zu, wenn die Aufteilung ohne Weiterveräußerung erfolgt; heißt: wenn Dein VM als urspüngl. Eigentümer auch nach Umwandlung weiterhin Eigentümer Deiner WE bleibt, entfällt die Sperrfrist.
Damit verbleibt es bei der gesetzl. Kündigungsfrist, in Deinem Fall 6 Monate.
Da man bei einer Eigenbedarfskündigung viele Fehler machen kann, laß diese unbedingt checken und Dich von offizieller Stelle beraten. Alles Gute.
Die ganzen fristen kanst du bei deinem mieterschtzverein erfahren . die werden dir auch helfen wegen der kündigung .
Installateur am 22. November 2008 08:39 DH - dafür gibts den Verein und die wissen genau bescheid.
mfg
OSQuest am 22. November 2008 08:40 Das Netz ist voll von solchen Anfragen siehe
http://www.google.de/search?hl=de&q=Mietrecht+Eigenbedarf&btnG=Suche&meta=
Danke für die Antworten. Das Netz ist voll okey aber kannst du auch wegen der umwandlung was sagen????
wie ist es mit der Umwandlung???
raGGman am 30. Juni 2009 16:17 hat rbilir denn gesagt, dass er/sie im Mieterverein ist??

Die Wohnung ist doch offenbar bereits Eigentum Deines Vermieters? Oder habe ich da was falsch verstanden? Was gibt´s da noch zum Umwandeln?
Mietwohnung zum Eigentumswohnung. Ein komplettes "Miethaus" in Eigentum umwandeln ( teilen ). wollte wissen ob mann einzeln wohnungen umwandeln kann oder komplettes Haus zuerst in eigentum teilen.
grober Fehler! Muß natürlich heißen: ...besonderer Kündigungsschutz (Sperrfrist) nur dann, wenn Aufteilung und Weiterveräußerung an einen Dritten erfolgt.