hab da mal ne allgemeine frage darf/muss man, wenn man sich seid einigen Jahren in einer Privaten Insolvenz befindet nochmal eine Eidesstattliche Versicherung (wg. Unterhaltsschulden) abgeben.

Wenn das verfahren nach §200 Inso aufgehoben ist, eindeutig wegen Neuschulden ja.

nein, die abwicklung ab insolvenzbeginn übernimmt der insolvenzverwalter. verweise mit insolvenzeröffnungs nummer an ihn. fertig. MfG. K. ps. der anwalt ist in der regel der verwalter.