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Eidesstattliche Versicherun/notariell. Schuldanerkenntnis vorher abgegeben, jetzt kontopf.., kann

gefragt von doppelone am 27.09.2008 um 17:26 Uhr

man da irgendwas machen, eben um kontopfändung zu vermeiden, wurde ja die eidesstattliche abgegeben. ist aber der selbe Gläubiger.

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Finanzen x 23.737 eidesstattliche Versicherung x 56 notarielle Schuldanerkenntnis x 1

anonym
beantwortet von Pumuckel100 am 28. September 2008 09:36
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Eidesstattliche Versicherung heißt ja erst mal nur, wenn Du hoch und heilig schwörst, ehrliche Angaben zu machen und Deine Schulden anerkennst.

Du sagst also dem Gläubiger: ja, ich gebe alles zu.

Ist ja nun verständlich, dass er versucht an sein Geld zu kommen (auch wenn das für Dich unangenehme Folgen hat).

Ich würde Dir vielleicht mal eine Schuldnerberatung empfehlen, wenn mit dem Gläubiger nicht mehr zu reden ist.

Hier gibts noch ein paar Infos dazu. http://www.geld-magazin.info/finanzielle-probleme/schuldner-beratung


stefvol
beantwortet von stefvol am 27. September 2008 18:10
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Versuch mit deinem Gläubiger eine Einigung in einem persönlichen gespräch zu erzielen und mach dem deine Situation klar. Lieber in Raten abstottern als den Kops in den Sand stecken. Und gegen deine eigenen Schuldner massiver vorgehen und gg. dre Forderungen verkaufen


mamaprivat
beantwortet von mamaprivat am 27. September 2008 17:37
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andere Möglichkeit! Ratenzahlung ,auch wenns nur 10 Euro sind anbieten!

Kommentar von doppelone am 27. September 2008 17:48

danke, werds probieren.


moon73
beantwortet von moon73 am 27. September 2008 17:32
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Du kannst in direkten Kontakt mit dem Gläubiger gehen und ihm mitteilen, dass du kein pfändbares Einkommen auf deinem Konto hast und eine Kontopfändung sinnlos wäre. Sollte er dennoch pfänden, kannst du beim Amstgericht eine Freigabe deines Kontos beantragen.

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...

Kommentar von doppelone am 27. September 2008 17:45

ist ja schon vor jahren geschehen, habe ja bereits ca. 20.000 abbezahlt. bin aber selbstständig und auftraggeber hat ein paar mal zu spät meine rechnung überwiesen. da ging die rate dann nicht raus. deswegen wurde ja die eidestattliche Vers. abgeben, weil ger.-vollzieher mitteilte, wird keine weitere ratenzahlung bewilligt, ging aber im sept. ganz normal wieder raus. und jetzt wird anscheinend durch das notarielle schuldanerkenntnis die kontopfändung (habe bereits den antrag in der post) ohne weiteres mitteilen des gläubigers eingeleitet. aber danke für deinen tipp, werde mich nochmal mit dem gläubiger in verbindung setzen.


mamaprivat
beantwortet von mamaprivat am 27. September 2008 17:32
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hmm..ich denke das geld vorher abheben??grübel Oder per Anwalt regeln!

Kommentar von doppelone am 27. September 2008 17:47

was für geld, wenn welches da wäre, wär es ja nicht so weit gekommen. danke für dein grübeln, werde vielleicht auch mal einen anwalt fragen.


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