Kann man eigentlich seine Schulden komplett ohne weitere Folgen los werden, wenn man eine eidesstattliche Erklärung abgibt, bei der man die (nicht vorhandenen) Vermögensverhältnisse offen legt? Bekommt der Gläubiger dann einfach nichts oder muss man ins Gefängnis oder sowas, wenn man nichtzahlen kann?
die eidesstattliche versicherung legt man ab, damit legt man seine vermögensverhältnisse dar. aus den schulden führt ein insolvenzverfahren
MIt der EV kommst Du nicht weiter, nur mit der Privatinsolvenz und auch nur dann, wenn keine strafrechtliche Relevanz mit Deinen Schulden verbunden ist. Das nur mal so im groben Überblick.

Nein, Deine Schulden bleiben und die kommen 30 Jahre lang nachfragen, ob wieder Geld da ist.

Deine Schulden wirst du damit nicht los. Du musst nur aktuell nichts abzahlen, wenn du nichts zahlen kannst. Die Schulden bleiben dir aber. Deine Gläubiger kommen wieder, sobald du wieder zahlungsfähig bist.

Nein aber Du hast erstmal 3 Jahre weitgehend Ruhe vor den Gläubigern.
Da gibt es aber auch andere Fälle, wenn ich so in Schuldnerforen die Erfahrungsberichte lese!
du bist dann nicht mehr zahlungsfähig und wirst, wenn du irgendwann geld brauchst die nächsten 6 jahre keins mehr bekommen, kein konto eröffnen können verträge abschliessen ect. ich würde es nciht empfehlen
Es geht hier um eine EV und nicht um ein Insolvenzverfahren! Die EV gilt für max. 3 Jahre! Ein Konto bekommt man trotzdem, nur Verträge schließen, die eine SCHUFA-Abfrage erfordern, wird tatsächlich kaum möglich sein.
Schulden wirst du nur durch ein Insolvenzverfahren los. Geh mal zur Schuldnerberatung.
wenn Du eine eidesstattlich e Erklärung abgibst und keine staatlichen Schulden hast, kannst di eine Privatinsolvenz anmelden. Deine Schuldenlast wird überprüft und mit dem Gläubigern juristisch geklärt, . Wenn die privatinsolvenz genehmigt wird kannst innerhalb von 6 oder 7 Jahren den schuldenberg abtragen. Dir bleibt immer eine Selberhaltungssumme Deines Einkommens. wennDU diese nicht überschreitest, musst Du gar nichts bezahlen. darfst Dir aber innerhalb dieser Wohlverhaltenzeit nicht zuschulden kommen lassen und keine neuen Schulden machen. dann wirst Du sofort gesperrt. hast Du staatliche Schulden musst Du diese Bezahlen, da gibt es kein Pardon ( Knöllchen usw )
Man kann auch ohne EV in die Privatinsolvenz!
Bei der Eidesstattlichen Versicherung (EV), NICHT Erklärung legst Du Deine Vermögensverhältnisse dar, also Sparguthaben, Immobilien, Einkommen mit Angabe des Arbeitgebers und sämtliche Konten. Diese EV kann (muss) aber nur abgegeben werden, wenn ein Gläubiger den Antrag/Auftrag beim Gerichtsvollzieher dazu gibt. Nach Abgabe der EV hast Du entweder für mind. 3 Jahre Ruhe oder, wie schon oft Schuldnern passiert, die Probleme fangen erst richtig an, da der Gläubiger ja nun alle Konten und den Arbeitgeber weiß!