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EHZ Eigenheimzulage

Frage von goge3 goge3

ersteinmal hallo alle zusammen

ich und meine 2 kinder haben EHZ für unser häushen bekommen bis 2013. nun haben wir aus gesundheitlichen gründen unseren aufenthalt ins ausland verlegt. unser häushen, samt inhalt steht abgeschloßen und wartet auf uns. frage, bekommen wir auch weiterhin unsere eigenheimzulage owohl sich unser aufenthaltsort verändert hat?

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Antworten (5)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ich bin der Meinung, es müsste ausreichen das Häuschen einmal im Jahr für ein paar Tage zu nutzen (kochen, essen, schlafen und angemeldet sein)

    Der (vorübergehende) Einzug sollte beweisbar sein.

    Aber so eine Frage würde ich nicht nur bei GF, sondern z. B. auch im Forum 'Steuer' von wer-weiss-was.de, in anderen Steuerforen ( www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer ) und einem erfahrenen Steuerberater stellen.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Was ich bisher über die EHZ weiß, steht hier: klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.php

    Kommentar von goge3 goge3goge3

    vielen herzlichen dank

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    Antwort von andreas48 andreas48

    da ihr ja kein Eigentum mehr bezahlt und nutzt gibt es auch keine EHZ mehr..ist ja wohl logisch

    Kommentar von goge3 goge3goge3

    ich bezahle meine raten für unser eigenheim weiter

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    Antwort von ziegenhirte ziegenhirte

    Natürlich bekommst Du weiterhin die Eigenheimzulage! Der Rentner, welcher auf Mallorca lebt, bekommt ja auch weiterhin seine Rente, obwohl nicht mehr in Deutschland wohnhaft!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    staatlichen Zulagen sind aber meist daran gebunden daß sich der Wohnsitz in Deutschland befindet. Wenn du eine Riesterrente hast, muß du auch alle Zulagen später wieder zurückzahlen wenn du als Rentner im Ausland deinen 1. Wohnsitz hast! Kindergeld bekommst du auch keines wenn du nicht in Deutschland lebst, nur weil du deutscher bist? nein ...

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    was hat das eine mit dem anderen zu tun..das ist doch eine ganz sachliche Frage und eine sehr unsachliche Antwort

    Kommentar von goge3 goge3goge3

    bist du dir sicher? kann man irgendwo das ganze nachlesen?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage#Voraussetzungen

    Du mußt die Wohnung für eigene Wohnzwecke nutzen, sonst gibt es keine Eigenheimzulage. Keine Anmeldung = keine Nutzung = keine Eigenheimzulage

    Kommentar von goge3 goge3goge3

    dankeschön

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn Ihr nicht mehr bei Eurem Häuschen gemeldet seid, dann ist auch die EHZ weg.

    Kommentar von goge3 goge3goge3

    ja aber wir sind doch trozdem in deutschland steuerpflichtig, bist du dir ganz sicher?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ihr seid in Deutschland nur steuerpflichtig wenn dies euer Haupwohnort ist und damit den größten Teil des Jahres ihr euch in Deutschland aufhaltet. Ansonsten müßt ihr im Ausland eure Steuern zahlen

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    Antwort von Gadenja Gadenja

    Wenn es der 1. Wohnsitz bleibt, ja.

    Kommentar von goge3 goge3goge3

    also, wir sind vom wohnsitz abgemeldet, muss man ja wenn man längere zeit weg ist

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Abmeldung = EHZ weg. Punkt.

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