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EHZ Eigenheimzulage

gefragt von goge3goge3 am 03.03.2009 um 19:54 Uhr

ersteinmal hallo alle zusammen

ich und meine 2 kinder haben EHZ für unser häushen bekommen bis 2013. nun haben wir aus gesundheitlichen gründen unseren aufenthalt ins ausland verlegt. unser häushen, samt inhalt steht abgeschloßen und wartet auf uns. frage, bekommen wir auch weiterhin unsere eigenheimzulage owohl sich unser aufenthaltsort verändert hat?


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Gadenja
beantwortet von Gadenja am 3. März 2009 19:55
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Wenn es der 1. Wohnsitz bleibt, ja.

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 3. März 2009 20:00

also, wir sind vom wohnsitz abgemeldet, muss man ja wenn man längere zeit weg ist

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. März 2009 20:15

Abmeldung = EHZ weg. Punkt.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. März 2009 19:55
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Wenn Ihr nicht mehr bei Eurem Häuschen gemeldet seid, dann ist auch die EHZ weg.

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 3. März 2009 20:01

ja aber wir sind doch trozdem in deutschland steuerpflichtig, bist du dir ganz sicher?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. März 2009 20:05

ihr seid in Deutschland nur steuerpflichtig wenn dies euer Haupwohnort ist und damit den größten Teil des Jahres ihr euch in Deutschland aufhaltet. Ansonsten müßt ihr im Ausland eure Steuern zahlen


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 3. März 2009 19:56
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Natürlich bekommst Du weiterhin die Eigenheimzulage! Der Rentner, welcher auf Mallorca lebt, bekommt ja auch weiterhin seine Rente, obwohl nicht mehr in Deutschland wohnhaft!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. März 2009 19:59

staatlichen Zulagen sind aber meist daran gebunden daß sich der Wohnsitz in Deutschland befindet. Wenn du eine Riesterrente hast, muß du auch alle Zulagen später wieder zurückzahlen wenn du als Rentner im Ausland deinen 1. Wohnsitz hast! Kindergeld bekommst du auch keines wenn du nicht in Deutschland lebst, nur weil du deutscher bist? nein ...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 3. März 2009 20:00

was hat das eine mit dem anderen zu tun..das ist doch eine ganz sachliche Frage und eine sehr unsachliche Antwort

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 3. März 2009 20:01

bist du dir sicher? kann man irgendwo das ganze nachlesen?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. März 2009 20:31

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage#Voraussetzungen

Du mußt die Wohnung für eigene Wohnzwecke nutzen, sonst gibt es keine Eigenheimzulage. Keine Anmeldung = keine Nutzung = keine Eigenheimzulage

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 4. März 2009 09:52

dankeschön


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. März 2009 20:00
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da ihr ja kein Eigentum mehr bezahlt und nutzt gibt es auch keine EHZ mehr..ist ja wohl logisch

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 3. März 2009 20:03

ich bezahle meine raten für unser eigenheim weiter


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 3. März 2009 23:02
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Ich bin der Meinung, es müsste ausreichen das Häuschen einmal im Jahr für ein paar Tage zu nutzen (kochen, essen, schlafen und angemeldet sein)

Der (vorübergehende) Einzug sollte beweisbar sein.

Aber so eine Frage würde ich nicht nur bei GF, sondern z. B. auch im Forum 'Steuer' von wer-weiss-was.de, in anderen Steuerforen ( www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer ) und einem erfahrenen Steuerberater stellen.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 3. März 2009 23:03

Was ich bisher über die EHZ weiß, steht hier: klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.php

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 4. März 2009 09:51

vielen herzlichen dank


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