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Ehrenamtlicher Schöffe / Schöffin - was käme da auf einen zu?

gefragt von elmaraelmara am 29.02.2008 um 8:34 Uhr

Bei uns sucht man dringend Schöffen. - Wie verläuft die Auswahl, welche Personen sucht man im allgemeinen - kann man Verhandlungen auch evtl. ablehnen, etc. Wer kann bitte von Erfahrungen berichten?


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MacJohn
beantwortet von MacJohn am 29. Februar 2008 08:43
7x
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Das Schöffen-Amt ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gerichtsbarkeit, denn es bindet juristische Laien aus der Bevölkerung mit in die Gerichtsverfahren ein - kurz gesagt: der gesunde Menschenverstand ergänzt die juristische Fachlichkeit der Richter.

Als Schöffe wird man gewählt. Dazu gibt es Vorschlaglisten von Verbänden, Parteien, den Kichen, Gewerkschaften und Vereinen. Man kann sich aber auch selbst vorschlagen. Eine Amtsperiode dauert vier Jahre. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle eines Gerichtes klärt das.

Die Arbeit ist sehr vielfältig. Als Schöffe beim Oberfinanzgericht hatte ich mit Steuerangelegenheiten zu tun, was sich unerwarteterweise als spannend herausstellte. Als Schöffe am Landgericht ging's um die ganze Bandbreite des menschlichen Lebens und beim Jugendschöffengericht gab's tiefe Einblicke in die Probleme, Nöte, Sorgen und Verzweiflung junger Leute.

Wenn man gewählt worden ist, kann man Verhandlungen auch ablehnen, Das wird immer rechtzeiig vorher geklärt. Meist ist man vier Mal im Jahr im Einsatz. Bei langwierigen Prozessen natürlich auch öfter.

Ach ja: eine Aufwandsentschädigung gibt es auch.


anonym
beantwortet von vincent am 29. Februar 2008 08:42
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http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Strafgericht/verfahren/Verfahrensbeteiligte...

Hier bekommst du Informationen über das Schöffenamt.


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Februar 2008 08:57
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Stadt Köln: Schöffin / Schöffe werden - Bewerbung, Voraussetzungen, Ausschlussgründe

http://www.stadt-koeln.de/bol/themen/recht/gerichtsehrenamt/schoeffen/05831/inde...


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 11. Februar 2009 12:26
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Wo ist bei 'uns'?

In der Schweiz schlagen die Parteien geeignete Gerichtsbeisitzer/innen vor.

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