Ehrenamtliche Tätigkeit muss ich Arbeitgeber dafür Erlaubnis fragen?
Ich mache seit paar Monaten ehrenamtliche Tätigkeit , ich habe Arbeitgeber gewechselt ab 1 Mai 2016 und muss ich ihn das mitteilen ? Gehört das zu den Nebenbeschäftigung das Ehrenamt ?
4 Antworten
Wenn deine ehrenamtliche Tätigkeit nicht mit deinen Arbeitszeiten kollidiert, muss das der Arbeitgeber nicht wissen. Das ist ja dann deine Freizeit und damit ohne Belang für diesen.
Sollte das jedoch der Fall sein, dann musst aber mit ihm über einen möglichen Arbeitszeitausgleich sprechen.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist keine mitteilungspflichtige Nebenbeschäftigung, macht aber in jeder Bewerbung einen guten Eindruck. Ein Recht auf Freistellung hast Du aber nicht unbedingt.
Dann hast Du ja die Antwort.
Normalerweise nicht.
Was du in deiner Freizeit machst geht den AG nichts an.
P.S.: THW ist was anderes!
WAs ist THW ?
Wenn du das nicht weißt, dann ist es für dich irrelevant.
Mitteilen, ja.
Verbieten kann er dir den eigendlich nicht.
Ich möchte keine Freistellung haben , mir geht es nur ob ich es den Arbeitgeber erzählen muss