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Ehrenamt in Berufsverbänden steuerlich absetzbar?

gefragt von CalvinK am 10.02.2009 um 13:01 Uhr

Ich bin ehrenamtliches Mitglied einer Gewerkschaft. Wisst ihr, ob ich entstandene Kosten, die während meiner Tätigkeit anfallen, steuerlich absetzen kann? Welche Posten wären das dann zum Beispiel?


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anonym
beantwortet von emilsch am 10. Februar 2009 13:01
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selten


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 10. Februar 2009 13:01
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Du kannst Deinen Beitrag absetzen, sonst nichts.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 10. Februar 2009 13:03
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Lass Dir eine Spendenquittung ausstellen, dann geht's. Machen andere Organisationen auch!


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 10. Februar 2009 13:04
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Die einnahmen aus dem Ehrenamt sind ja schon steuerlich begünstigt. das schließ ein das die Kosten damit abgegolten sind.


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 10. Februar 2009 13:05
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anonym
beantwortet von jens42 am 10. Februar 2009 13:42
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Normalerweise kannst Du Verpflegungspauschalen bei Tagungen oder Lehrgängen absetzen, in vielen Fällen auch Arbeitsmaterial. Belge sind dafür unumgänglich.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 11. Februar 2009 11:41
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Tolle Antworten, leider viel Unsinn. Fände es besser, wenn nur Personen anworten, die wirklich Infos zum Thema haben.

Ehrenamt besagt ja eigentlich unentgeltlich.

Eiserne Steuerregel: Keine Einnahmen (zu versteuern) =keine Ausgaben (abzugsetzen).

Spendenquittung geht definitiv auch nicht mehr ! Kostenersatz wäre nur wie folgt aufrechenbar: Ehrenamtsträger erhält seine Fahrtkosten im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten ersetzt, z.B. 30cent Fahrtkosten pro km. Dieser Betrag wird ihm auch tatsächlich ausgezahlt. Er spendet anschließend diesen oder einen ähnlichen Betrag und erhält darüber eine Spendenquittung, ander geht es nicht mehr!

Nur die Pauschalen für Kosten, Verpflegung, km usw. absetzen, geht nicht, da keine Einnahmen.

Beiträge sind auch nur dann abziehbar, wenn sie einer Einkunftsart zuzuordnen sind, wie nichtselbständige Arbeit und Gewerkschaftsbeiträge, da die Gewerkschaft ja Einfluß auf die steuerpflichtigen Einnahmen nimmt.

Einzig korrekte Anwort ist bislang, das Einnahmen aus einem Ehrenamt begünstigt sein (können), wfwbinder bezieht sich da wohl auf steuerfreien Auslagenersatz oder Übungsleiterpauschalen. Diese Einnahmen sind im Rahmen der Höchsbeträge frei, WEGEN der durch das Amt entstehenden Kosten, die kann ich dann natürlich nicht nochmals irgenwie absetzen, klar.


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