Coccodrillo am 11.08.2008 um 11:55 Uhr
ich habe mit einem witwer mit kindern aus einer früheren ehe auf deren drängen vor der eheschließung einen erbvertrag schliessen müssen, der mich als mittelose vom nicht unbeträchtlichen erbe ausschliesst. nun habe ich vor kurzem gelesen, daß hier ein neues urteil besteht, nach dem ich diesen vertrag wegen "unangemessener benachteiligung der ehefrau" anfechten kann. liegt dieses urteil ihnen vor und könnte ich es bekommen?

Eine solche Regelung wird von Gerichten als sittenwidrig eingestuft. Hierzu gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XII ZB 250/03 vom 17.05.2006): http://www.kostenlose-urteile.de/newssearch.htm?quicksearchformB_searchstring=eh...
Inwieweit das auf Deine persönliche Situation anwendbar ist, solltest Du mit Hilfe eines Anwaltes prüfen.
Viel Glück.
Völlig egal was im Vertrag steht der Ehefrau gehört 50% vom Vermögen.
dock69 am 11. August 2008 13:07 Sorry, das ist Unfug. Dann würde es keine Eheverträge geben. Auch ohne Vertrag gehört der Ehefrau nicht die Hälfte vom Vermögen, sondern die Hälfte vom Zugewinn in der Ehe.
Ja stimmt das die Ohne Ausgleich und Du kriegst nix Verträge nicht sittenwidrig sind hast Du gerade von welchen Gericht gehört?
Coccodrillo am 12. August 2008 09:43 das kann auf keinen fall stimmen! sonst wären solche teuren notarverträge sinnlos! damit soll ja gerade verhindert werden, daß derjenige etwas erbt und andere zum zuge kommen.
In Deinem Fall und Du endest Mittellos wir es mit sicherheit kein Notarenvertrag existieren. Wenn in Deinem Vertrag drinsteht das Dir Unterhalt in höhe des Existenzminimus verbleibt dann geht das aber nicht wenn man Mittellos auf der Straße stehen soll. Dann werden die Gerichte den Vertrag als sittenwidrig einstufen somit ist der nichtig und es gilt die gesetzliche Erbfolge. Ergo bekommt Frau 50%. Ich denke manchmel auch ein Schritt weiter.
Coccodrillo am 12. August 2008 13:47 danke lieber mietnomade für dein engagement! hier geht es nicht um scheidung, sondern ums erben! wenn mein mann stirbt, soll ich von seinem beträchtlichen vermögen nichts erben und seine 3 kinder aus einer früheren ehe alles unter sich aufteilen. die witwenrente wäre so gering, daß ich davon nicht leben könnte. meine eigene ebenso. schließlich habe ich auch kinder großgezogen und war für sie zu hause geblieben. da gibts nicht viel rente! seine kinder sind alle bestens situiert und ich empfinde es als sehr ungerecht, wenn da nichts zu ändern ist. da möchte ich mich vorab informieren, wie das gerechter verteilt werden kann und welche chancen ich habe, mit einer anfechtung durchzukommen.
Das ist beim Erbe (Ich habe nie von Scheidung gesprochen) wie bei Scheidung auch. Wenn im Testament drinsteht das das Erbe ausschließlich unter den Kindern aufgeteilt wird so ist das sicher sittenwidrig. Schließlich ist es bei Eheleuten üblicherweise so das alles in der Ehe angeschaffte zu 50% der Frau gehört. Und auch nach dem ableben des Ehemanns darf die Frau ihren gewohnten Lebensstiel weiterführen. Enterben ist nicht auch wenn Du unter fragwürdigen Umständen zu einer Verzichtserklärung gedrängt wurdest. Das kannst Du alles nach Versterben einfach in die Tonne werfen. Behaupte mal Du hast den Vertrag nur unterschrieben weil Dein Ehemann Dich vorher mit einer Flasche Wodka beruhigt hatte :-)
Wie kann man soetwas beklopptes auch noch unterschreiben.
Coccodrillo am 11. August 2008 14:57 ja, da muß ich dir leider beipflichten! aber was tut man nicht alles um des liebens familienfriedens willen.. jetzt habe ich die quittung!

Du solltest damit zu einem Anwalt gehen. Hier gibt es weder Urteile, noch irgendwelche Rechtsberatungen.
Coccodrillo am 12. August 2008 11:12 danke für den guten rat! ist ohne geld nur etwas schwierig. anwälte sind sehr teuer! mal sehen..
vielen herzlichen dank, lieber kai! genau das war das urteil, das ich gesucht habe! hat mir sehr weitergeholfen! daaanke!