Bei wem schließt man einen Ehevetrag ab?
Beim Notar aber es lohnt sich nur wenn auch was da ist wofür es sich lohnt einen Ehevertrag zu haben

Rechtsanwalt, Notar, Standesamt! Beim Stndesamt ist es die preiswerte Lösung. Es reicht ges. Güterstand unter Verzicht auf Zugewinnausgleich!
Das ist kein Ehevertrag, sondern eine Güterstandsregelung
firstguardian am 14. August 2009 12:49 Kommt der erwarteten Regelung aber kostengünstig gleich!
§ 1410 BGB: Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. http://notariat.blog.de