Frage von Henkel79 22.06.2012

Ehescheidung online, wer hat Erfahrungen

  • Hilfreichste Antwort von Jorgfried 22.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du sparst nichts bei einem Online-Anwalt, da die Gebühren fest stehen.

    Wenn ihr euch in allem einig seid, reicht es, wenn einer einen Anwalt nimmt, der dann die Scheidung einreicht. Die Kosten könnt ihr dann selbst teilen.

    Wichtig ist, dass der Rentenausgleich geklärt ist. Wir haben das beim Notar mit einer gegenseitigen Verzichtserklärung erledigt.

    Ich habe mir noch vor Ablauf des Trennungsjahres einen Anwalt in der Nähe gesucht, der das ganz unkompliziert abgewikelt hat. War nur 2 mal dort zum Dokumente abgeben und unterschreiben. Natürlich muss deine Noch-Frau einfach alles "durchwinken" - also ohne Beanstandungen unterschreiben. Am Schluss der Termin bei Gericht, wo beide samt Anwalt erscheinen müssen und das wars.

    Hat um die 1600 gekostet. Günstiger machts online auch keine - habe ich vorher recherchiert. Den gemeinsamen Gerichtstermin kann man nicht vermeiden.

  • Antwort von critter 22.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
  • Antwort von EmmaF234 10.12.2012

    Auch wenn der Weg der Scheidung Online einfacher ist, als der einer "normalen" Scheidung, müssen bestimte Schritte eingehalten werden. So zum Beispiel der Termin bei Gericht, bei dem die Eheleute über das Trennungsjahr und die Scheidungsabsichten befragen. Zum Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung, die online eingeleitet wird, und vieles mehr, informiert die Internetseite von dem Scheidungsanwalt online Herr Heiner Hanefeld.

    Einen Erfahrungsbericht über eine Scheidung online findet man hier: http://www.ciao.de/scheidung_online_de__Test_8620547

  • Antwort von ickeweesnischt 09.10.2012

    Meine bisherigen Erfahrung, vom Ausland aus, insgesamt negativ. Bin seit drei Jahren Getrenntlebender. Einzige und vernüftigste Aussage kam vom Generalkonsulat. Vom Konsulat anerkannte Anwälte reagieren nicht, eben so aus Deutschland nicht, Deutschland nicht besser. Vor Ort Jusitz und Notare kennen die eigenen heutigen Gesetze nicht.

  • Antwort von dirk900 07.08.2012

    Der Unterschied zwischen Onlinescheidung und herkömmlicher Scheidung ist, dass die Korrespondenz mit dem Anwalt komplett online erledigt wird. Es gelten für beide die gleichen Kostenregelungen. Den vielfach beworbenen Rabatt von 20% genehmigen die meisten Gerichte nicht.

    Infos zum Ablauf der Ehescheidung, zu den Kosten und zur Onlinescheidung findest du hier: http://anwalt-scheidung.net/Scheidungonline.html

  • Antwort von radwor 22.06.2012

    das kann ich nicht glauben

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