Hallo Zusammen,
hab mal ne vielleicht komische Frage. Ich bin/war verheiratet und vor kurzem ist meine Ehemann leider verstorben und wir haben beide auf unsere Namen ein paar Schulden gemacht (in der Ehe). Das bedeutet mein verstorbener Mann hat Sachen auf Raten gekauft und ich ebenso auf meinen Namen. Muss ich seine Schulden weiterzahlen, oder hab ich ne Möglichkeit. dies nicht mehr zu tun, da ja jetzt immerhin ein ganzes Einkommen weggefallen ist (sein einkommen)
Bin dankbar für jede Hilfe.

Ich weiß nicht, ob das so eindeutig ist.
- Gibt es einen Ehevertrag mit Gütertrennung?
- Hattet ihr ein gemeinsames Konto?
- Hast Du für seine Schulden bei der Bank gebürgt?
- Hast Du sein Erbe angenommen?
Laß Dich am besten von einem Anwalt beraten.

Mein Beileid. Soweit ich informiert bin musst du seine Schulden bezahlen hat er ein Erbe hinterlassen? Also testament etc. müssten evtl. Kinder auch bezahlen. Der jenige der das wenn vorhanden Erbe antritt übernimmt auch Schulden. Aber um sicher zu gehen wende die an die öffentliche Rechtsauskunft du bezahlt einmalig 10€ bekommst aber all deine Fragen detailiert beantwortet.

sein einkommen hätte ja auch bereits zu lebzeiten wegfallen können .... und ihr hättet weiterzahlen müssen! selbstverständlich musst du die schulden alleine zurückzahlen, denn im übrigen bist du ja auch im besitz der angeschafften waren. -------- denk doch mal umgekehrt: du leihst jemanden geld ... dessen ehepartner verstirbt .. wolltest du dann dein geld nicht auch zurück haben?

Wenn kein Ehevertrag gemacht ist,gilt die Ehe als sogenannte Zugewinngemeinschaft.Du müsstest also die Schulden deines Mannes weiter abtragen.Ich weiß allerdings nicht wie es sich verhält wenn du das Erbe Ausschlägst,ich glaub da könnte dir ein Anwalt weiter helfen.Beratungsscheine für einen kostenlosen Besuch beim Anwalt bekommst du bei dem für dich zuständigen Gericht.
Ja, denn ihr habt wohl in einer Ehegemeinschaft gelebt. Somit kommst du nun für die entstandenen Schulden zu Lebzeiten auf.

Wenn du Erbe bist, gehören die Schulden dir. Und bei gemeinsamen Schulden sowieso.

Erstmal mein Beileid.
Es kommt drauf an, ob Du als Bürgin irgendwo mit aufgetaucht bist bzw. in dem Vertrag mit drinstehst, der die Schulden begründet hatte.
Ja du musst die Schulden bezahlen!!!!Also die von Ihm und von dir...