Leyah am 04.04.2008 um 11:33 Uhr
Sachverhalt ist folgender: Mein Freund ist NOCH verheiratet. Trennungsjahr ist vorbei, Scheidung wurde eingereicht. Bisher hat er den laut Düsseldorfer Tabelle geltenden Unterhalt für die 2 ½ jährige Tochter gezahlt. Seiner Ex (lebt seit 2007 in eheähnl.Gem.=Trennungsgrund) steht jetzt zusätzlich soviel zu, dass ihm selber nur etwas weniger als 1000 € bleiben, wovon Miete, Auto, Versicherungen u.Ä. gezahlt werden müssen. Wie sieht das aus, wenn wir in einer eheähnl. Gemeinschaft leben? Angeblich habe das bei der Berechnung nichts miteinander zu tun, dass wir demnächst zusammen leben. Ausserdem bezahlt er immernoch für währen
Die Unterhaltsverpflichtung Deines Freunes gegenüber der Kinder bleibt auch nach neuem Recht erhalten. Falls er Unterhalt an die Frau leisten muß maximal bis zum 3 Lebensjahr des gemeinsamen Kindes. Ihm verbleibt üblicherweise ein Selbstbehalt gegenüber der Frau von 1000 Euro. Was nicht heißt das sich der Unterhalt gegenüber der Kinder verringert.
Dies ist keine Rechtsberatung
Gruß

Dem Kind steht der Unterhalt weiterhin ganz normal zu. Wenn die Ex-Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, muss diese auch so funktionieren (gemeinsam Miete zahlen etc.), ich denke, dass man da schon was machen kann über den Anwalt.

Unbedingt an seinen Anwalt wenden - Wenn die Scheidung noch nicht durch ist, profitiert er möglicherweise von den Aenderungen im Unterhaltsrecht.
Einfach nur die Düsseldorfer Tabelle nehmen ist in den meisten Fällen zu kurz gedacht.
Leyah am 4. April 2008 11:41 Wir waren beim Anwalt, und er hat das gleiche errechnet wie ihrer. Schon nach den neuen Gesetzen. Das Einkommen ihres neuen Partners spielt keine Rolle bei der Höhe des ihr zustehenden Unterhaltes, ebenso wenig mein Einkommen, was ich mir aber in einer eheähnl. Gemeinschaft nicht denken kann, zumal ich 2 minderjährige Kinder und nur nen 400 € Job habe. Sie und ihr Neuer hätten dann zu dritt mehr zum Leben wie wir zu viert! Das kann doch eigentlich nicht sein, oder? Uns würden nach Abzug aller Fixkosten nur ca. 400 € bleiben!
Ihm steht ein Selbstbehalt gegenüber seiner Exfrau von 1000 Euro zu. Wobei hier vom bereinigtem Nettoeinkommen ausgegangen wird. D.H. falls er eine RV von 100 Euro hat dürfte er auch 1100 Euro behalten. Alles unter 1000 Euro ist nach gängiger Rechtssprechung falsch.
Dies ist auch keine Rechtsberatung
Leyah am 4. April 2008 11:49 Will ja auch keine Rechtsberatung, sondern nur wissen, was andere damit vielleicht für Erfahrungen gemacht haben. Trotzdem danke ;-)

Erst wenn der Ex-Frau nachgewiesen werden kann, dass sie seit 2 bis 3 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, kann man erreichen, dass dein Mann keinen Ehegattenunterhalt an seine Ex-Frau mehr zahlen muß. Wieviel dein Mann zahlen muß, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, dort ist auch der Ehegattenunterhalt beschrieben. Auch der Selbstbehalt ist dort aufgeführt: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Es geht NICHT um Kindesunterhalt ;o)
Sondern nur um ihren
Aber der Hinweis auf das 3. Lebensjahr ist doch wichtig, weil dann hat sie nach dem neuen Recht keinen Anspruch auf Unterhalt.
Ihr Unterhalt richtet sich nach dem bereinigtem Nettoeinkommen. Das entspricht Nettoeinkommen
minus Unterhaltszahlungen Kinder
minus Krankenversicherung
minus Altersvorsorgeaufwendungen (Achtung kein Kapitalwahlrecht)
Wenn er jetzt noch mehr als 1000 Euro hat gehört das Geld quasi der Frau.
Auch dies stellt keine Rechtsberatung da
Ui, sehr ausführlich. DANKE!
Und dass wir jetzt zu viert sind und er nicht alleine lebt spielt echt keine Rolle? Hmmm...
Und er bezahlt immernoch für wärend der Ehe entstandene Schulden (gemeinsame) und sie keinen Cent, will aber trotzdem die Hälfte der Möbel usw....
Bei einer Scheidung handelt es sich um einen Zugewinnausgleich er sollte momentan lieber die Schuldentilgung aussetzen und bis nach der Scheidung warten. Auch die Schulden werden geteilt. Nicht nur die Möbel. Was steht eigentlich im Text 2 fach 12 Jährigen Töchter?
zweieinhalb-jährige Tochter sollte das heissen ;-), hätte es gleich ausschreiben sollen...
Was war es dann?
Es war lediglich eine persönliche Meinung / Darstellung der momentan in der BRD vorherschenden gängige Rechtsprechung. Keinesfalls handelt es sich um eine Rechtsberatung da die fragende Person eine Meinung / Hinweiß gesucht hat und keinesfalls Mandantin ist. Somit wird obige Person nicht von mir beraten sondern ich lasse sie an meiner Meinung teilhaben. Rechtberatungen sind in der BRD im übrigen ausschließlich Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälten vorbehalten.
Dieses Statement ist natürlich auch nur meine Meinung
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