Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

3 Antworten

roman für gar nix

lohn und einkommenssteuer wird genau gleich behandelt

nehmt einfach 3 und 5 und werdet fertig, das ist das splitting

"und werdet fertig" ? 
roman für gar nix? 
wenn jemand keinen durchblick hat und nachfragt, ist das nicht "für gar nix". für dich mag das vielleicht alles einfach sein, für mich ist es einfach nur beamten-deutsch und eine andere sprache. dämliche antwort.

@Anchii

Bei deinen stundnelangen Recherchen hättest du aber eventuell mal entdecken können, dass Lohnsteuer nur eine Form der Einkommensteuer ist. Wenn man bei Google einfach mal 'Lohnsteuer' eingibt, dann kommt z.B. folgendes:

Die Lohnsteuer ist in Deutschland eine Erhebungsform (Quellensteuer) der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angewendet. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_%28Deutschland%29

Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ?

Ganz einfach: Die Lohnsteuer ist nämlich nichts weiter als eine Erhebungsform der Einkommensteuer bei nichtselbständig Beschäftigten (siehe §§ 38 ff. Einkommensteuergesetz)

Eure Einkünfte werden addiert, daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte, davon gehen Vorsorgewufwendungen usw. ab, das ergibt das Einkommen und nach dem Abzug ggfs. weiterer Freibeträge das Einkommen (etwas vereinfacht dargestellt): Aufgrund des Einkommens wird die Einkommensteuer ermitelt, darauf wird die Lohnsteuer deines Mannes sowie die evtl. von dir gezahlten Einkommensteuervorauszahlungen angerechnet, das führt dann entweder zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung.

wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Da es aus dem oben genannten Grund keine 'Lohnsteuererklärung' gibt, macht ihr eine gemeinsame Einkommensteuererklärung, es sei denn, ihr wählt die Einzelveranlagung, dann gibt jeder eine Einkommensteuererklärung ab.


sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind.

Als Freiberuflerin mit 18er Einkünften hast du keinen Lohn und daher auch keine Lohsteuerklasse. Dein Partner geht mit den 19er Einkünften automatisch in die Klasse III. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber als Quellensteuer bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld erhoben. Sie ist keine separate Steuer (§ 38 EStG).

Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ?

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Ehemanns 27.000,- € - Werbungskosten (1.000,- €) = 26.000,- €
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit der Ehefrau 8.000,- €
    Summe der Einkünfte 34.000,- €

Eigentlich nicht schwierig.

Dann geht es von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Anschließend werden Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen in Abzug gebracht (sollten mind. ca. 7.500,- € sein).

Und wir landen bei einem zu versteuernden Einkommen von ~ 26.500,- €

Splittingtarif heißt ihr werdet so veranlagt als hätte jeder von euch die Hälfte des zVE erwirtschaftet, also 13.250,- € p.P.

Nun wird geschaut wie viel Lohnsteuern wurden bezahlt. Waren dies mehr als die Einkommensteuerschuld gibt es einer Erstattung. War es zu wenig, müsst ihr nachzahlen.

Abgabe der Erklärung ist für euch selbstverständlich verpflichtend vorgeschrieben. Ein Steuerberater wäre definitiv nicht verkehrt.

Dein Partner geht mit den 19er Einkünften automatisch in die Klasse III. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Perfekte Gesamtantwort, aber zu diesem Pkt kenne ich es andersrum:

  • nach Heirat > vom FA 4/4 automatisch (auch in Fällen mit nur einem Arbeitnehmer durchaus zulässig) 
  • 3/5 immer nur auf Antrag (nie von Amts wegen)

s.a. S.10 der Broschüre

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/lohnsteuer2015-din-a5-hyper-all-pdf/von/lohnsteuer-2015/vom/finanzministerium/1757

Danke, das war schonmal ganz aufschlussreich. 
Bisher hatte ich noch keine Steuer im Voraus oder monatlich gezahlt, weil ich 2013 nicht über dem Freibetrag war und auch 2014 wird es niedrig bleiben. Wenn ich weiterhin keine Steuern zahlen müsste, muss ich das dann aber wegen dem Splitting künftig schon, weil ja so gerechnet wird, als hätte jeder die Hälfte verdient, oder? 
Ist das dann nicht auch irgendwie ein Nachteil? 
Bisher zahlte nur mein Mann Steuern und es wurde von seinem Gehalt abgezogen (er musste noch nie eine Steuererklärung machen....?) und wenn es in Zukunft unter uns aufgeteilt wird, heißt das ja nur, dass ihm weniger und mir mehr abgezogen wird.... ?
LG und danke für die Mühe

@Anchii

Wir haben einen linear progressiven Steuertarif.

Bei stark unterschiedlichen Einkommenshöhen der Ehegatten ist die gemeinsame Veranlagung fast immer günstiger.

Ich geb es dir mal an einem Beispiel (die Zahlen werden nicht mehr exakt korrekt sein, da die Präsentation aus der ich sie habe von 2012 sind. Das Prinzip wird aber klar):

Paar 1 unverheiratet (Er 60k €, sie 0 € zVE)

  • Steuern für Ihn: ~17.000,- €
  • Steuern für Sie: 0,- €
  • Steuern gesamt: ~17.000,- €

Paar 2 unverheiratet (Er 50k, sie 10k € zVE)

  • Steuern für Ihn: ~12.800,- €
  • Steuern für Sie: ~300,- €
  • Steuern gesamt: ~13.100,- €

Paar 3 unverheiratet (Beide je 30k € zVE)

  • Steuern für Ihn: ~5.600,- €
  • Steuern für Sie: ~5.600,- €
  • Steuern gesamt: ~11.200,- €

Wenn diese Päärchen nun verheiratet wären, würde in JEDER der 3 Konstellationen immer nur die untere Steuerlast von 11.200,- € rauskommen. Das ist das Ehegattensplitting.

und meine ganzen ausgaben kann ich aber schon trotzdem noch zum abzug bringen - materialien, druckbelege, fahrten, miete für arbeitszimmer usw?

@Anchii

meine ganzen ausgaben kann ich aber schon trotzdem noch zum abzug bringen

Eure Einkünfte werden getrennt ermittelt. Die genannten Ausgaben sind bei Freiberuflern Betriebsausgaben, Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben =  Einkünfte.

@Anchii

Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).

Das hat mit deinem Familienstand nichts zu tun.

Eure Einkünfte werden getrennt ermittelt. Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit werden die Betriebseinnahmen (Umsatz) den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis ist ein Gewinn oder ein Verlust. Dieser landet in deiner Anlage S.

Bei deinem Mann werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abzüglich der Werbungskosten (mind. 1.000,- €) als Ergebnis der Anlage N genommen.

Und diese beiden Werte - wie ich bereits oben schrieb - werden zur Summe der Einkünfte addiert. Wenn irgendeiner von euch noch weitere Einkünfte hätte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Vermietung- und Verpachtung oder sonstige), kämen die auch noch dazu.