Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?
Hallo!
Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.
Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.
Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.
Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.
Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?
Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:
3 Antworten
roman für gar nix
lohn und einkommenssteuer wird genau gleich behandelt
nehmt einfach 3 und 5 und werdet fertig, das ist das splitting
Bei deinen stundnelangen Recherchen hättest du aber eventuell mal entdecken können, dass Lohnsteuer nur eine Form der Einkommensteuer ist. Wenn man bei Google einfach mal 'Lohnsteuer' eingibt, dann kommt z.B. folgendes:
Die Lohnsteuer ist in Deutschland eine Erhebungsform (Quellensteuer) der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angewendet.
Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ?
Ganz einfach: Die Lohnsteuer ist nämlich nichts weiter als eine Erhebungsform der Einkommensteuer bei nichtselbständig Beschäftigten (siehe §§ 38 ff. Einkommensteuergesetz)
Eure Einkünfte werden addiert, daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte, davon gehen Vorsorgewufwendungen usw. ab, das ergibt das Einkommen und nach dem Abzug ggfs. weiterer Freibeträge das Einkommen (etwas vereinfacht dargestellt): Aufgrund des Einkommens wird die Einkommensteuer ermitelt, darauf wird die Lohnsteuer deines Mannes sowie die evtl. von dir gezahlten Einkommensteuervorauszahlungen angerechnet, das führt dann entweder zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung.
wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?
Da es aus dem oben genannten Grund keine 'Lohnsteuererklärung' gibt, macht ihr eine gemeinsame Einkommensteuererklärung, es sei denn, ihr wählt die Einzelveranlagung, dann gibt jeder eine Einkommensteuererklärung ab.
sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind.
Als Freiberuflerin mit 18er Einkünften hast du keinen Lohn und daher auch keine Lohsteuerklasse. Dein Partner geht mit den 19er Einkünften automatisch in die Klasse III. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber als Quellensteuer bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld erhoben. Sie ist keine separate Steuer (§ 38 EStG).
Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ?
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Ehemanns 27.000,- € - Werbungskosten (1.000,- €) = 26.000,- €
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit der Ehefrau 8.000,- €
Summe der Einkünfte 34.000,- €
Eigentlich nicht schwierig.
Dann geht es von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Anschließend werden Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen in Abzug gebracht (sollten mind. ca. 7.500,- € sein).
Und wir landen bei einem zu versteuernden Einkommen von ~ 26.500,- €
Splittingtarif heißt ihr werdet so veranlagt als hätte jeder von euch die Hälfte des zVE erwirtschaftet, also 13.250,- € p.P.
Nun wird geschaut wie viel Lohnsteuern wurden bezahlt. Waren dies mehr als die Einkommensteuerschuld gibt es einer Erstattung. War es zu wenig, müsst ihr nachzahlen.
Abgabe der Erklärung ist für euch selbstverständlich verpflichtend vorgeschrieben. Ein Steuerberater wäre definitiv nicht verkehrt.
Dein Partner geht mit den 19er Einkünften automatisch in die Klasse III. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
Perfekte Gesamtantwort, aber zu diesem Pkt kenne ich es andersrum:
- nach Heirat > vom FA 4/4 automatisch (auch in Fällen mit nur einem Arbeitnehmer durchaus zulässig)
- 3/5 immer nur auf Antrag (nie von Amts wegen)
s.a. S.10 der Broschüre
Danke, das war schonmal ganz aufschlussreich.
Bisher hatte ich noch keine Steuer im Voraus oder monatlich gezahlt, weil ich 2013 nicht über dem Freibetrag war und auch 2014 wird es niedrig bleiben. Wenn ich weiterhin keine Steuern zahlen müsste, muss ich das dann aber wegen dem Splitting künftig schon, weil ja so gerechnet wird, als hätte jeder die Hälfte verdient, oder?
Ist das dann nicht auch irgendwie ein Nachteil?
Bisher zahlte nur mein Mann Steuern und es wurde von seinem Gehalt abgezogen (er musste noch nie eine Steuererklärung machen....?) und wenn es in Zukunft unter uns aufgeteilt wird, heißt das ja nur, dass ihm weniger und mir mehr abgezogen wird.... ?
LG und danke für die Mühe
Wir haben einen linear progressiven Steuertarif.
Bei stark unterschiedlichen Einkommenshöhen der Ehegatten ist die gemeinsame Veranlagung fast immer günstiger.
Ich geb es dir mal an einem Beispiel (die Zahlen werden nicht mehr exakt korrekt sein, da die Präsentation aus der ich sie habe von 2012 sind. Das Prinzip wird aber klar):
Paar 1 unverheiratet (Er 60k €, sie 0 € zVE)
- Steuern für Ihn: ~17.000,- €
- Steuern für Sie: 0,- €
- Steuern gesamt: ~17.000,- €
Paar 2 unverheiratet (Er 50k, sie 10k € zVE)
- Steuern für Ihn: ~12.800,- €
- Steuern für Sie: ~300,- €
- Steuern gesamt: ~13.100,- €
Paar 3 unverheiratet (Beide je 30k € zVE)
- Steuern für Ihn: ~5.600,- €
- Steuern für Sie: ~5.600,- €
- Steuern gesamt: ~11.200,- €
Wenn diese Päärchen nun verheiratet wären, würde in JEDER der 3 Konstellationen immer nur die untere Steuerlast von 11.200,- € rauskommen. Das ist das Ehegattensplitting.
und meine ganzen ausgaben kann ich aber schon trotzdem noch zum abzug bringen - materialien, druckbelege, fahrten, miete für arbeitszimmer usw?
meine ganzen ausgaben kann ich aber schon trotzdem noch zum abzug bringen
Eure Einkünfte werden getrennt ermittelt. Die genannten Ausgaben sind bei Freiberuflern Betriebsausgaben, Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Einkünfte.
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).
Das hat mit deinem Familienstand nichts zu tun.
Eure Einkünfte werden getrennt ermittelt. Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit werden die Betriebseinnahmen (Umsatz) den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis ist ein Gewinn oder ein Verlust. Dieser landet in deiner Anlage S.
Bei deinem Mann werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abzüglich der Werbungskosten (mind. 1.000,- €) als Ergebnis der Anlage N genommen.
Und diese beiden Werte - wie ich bereits oben schrieb - werden zur Summe der Einkünfte addiert. Wenn irgendeiner von euch noch weitere Einkünfte hätte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Vermietung- und Verpachtung oder sonstige), kämen die auch noch dazu.
"und werdet fertig" ?
roman für gar nix?
wenn jemand keinen durchblick hat und nachfragt, ist das nicht "für gar nix". für dich mag das vielleicht alles einfach sein, für mich ist es einfach nur beamten-deutsch und eine andere sprache. dämliche antwort.