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Ehefrau einstellen oder als Mitinhaber ?

gefragt von Valeriusx am 18.10.2009 um 17:50 Uhr

Hi ich möchte mich selbstständig machen mit einem Imbiß. Die Frage die sich mir stellt ist soll ich meine Ehefrau einstellen oder als Mitinhaberin eintragen lassen. -Steurliche vor und nachteile -Gesetzliche vor und nachteile -Finanziele vor und nachteile

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selbstständigkeit x 335 steuerrecht x 256 imbiß x 95

anonym
beantwortet von Heidi3 am 18. Oktober 2009 19:33
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Die Antwort von @maccis stimmt leider nicht mit dem deutschen Steuerrecht überein und hat auch nicht direkt etwas mit der Frage von @ Valeriusx zu tun. Es ist sicherlich sinnvoll, die Ehefrau als Arbeitnehmerin einzustellen, wenn der Gewinn hoch genug ist, um auch das angemessene Gehalt auszahlen zu können. Bei Minigewinnen--lassen Sie die Finger davon. Das deutsche Steuerrecht ( deo o.a. Link bezieht sich auf da schweizer Recht)sieht eine Gewinnerzielungsabsicht vor--d.h. auf längere Zeit muss ein Totalgewinn erwirtschaftet werden. Sie sollten einen Steuerberater zu einer Erstberatung aufsuchen, das kostet nicht die Welt und kann Sie vor groben und teuren Fehlern bewahren.


maccis
beantwortet von maccis am 18. Oktober 2009 18:18
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Dies ist ein sehr komplexes Thema. Lieber mit einem Steuerberater bereden.

Ein Zusammenschluss von mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes begründet eine GbR, ohne dass es genau genommen irgendwelcher Formalitäten oder gar eines Vertrages bedarf. Eine GbR eignet sich für kleine Gewerbebetriebe, deren Geschäftsvolumen einen HR-Eintragung nicht rechtfertigt.

Bei Einstellung von Familienangehörigen ist allein wesentlich, dass der Betrieb mit einer GewinnerzielungsABSICHT geführt wird, wobei es auf die tatsächliche Gewinnerzielung nicht ankommt.

http://www.nzz.ch/hintergrund/dossiers/arbeitsrecht/diesituationamarbeitsplatz/article96re61.322487.html


anonym
beantwortet von Epiic am 19. Oktober 2009 06:42
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Interessant dürfte noch für Dich sein, dass Du Deine Frau auch unentgeldlich beschäftigen darfst.

Kommentar von EnnoBecker am 21. Oktober 2009 20:26

...also, kannst du mir das mal bitte näher erläutern. Bei mir springt da leider keine Lampe an. Ich muss allerdings auch gestehen, dass ich in Lohnfragen eine Niete bin.

Kommentar von Epiic am 22. Oktober 2009 08:17

Da muss auch keine Lampe bei Dir anspringen. Mein Satz ist so einfach gemeint wie er geschrieben wurde. Heidi3 hat richtig erläutert das es vorteilhaft sein kann seinen Ehepartner als Arbeitnehmer einzustellen sofern der Gewinn hoch genug ist. Für den TE stellt sich dann vieleicht die Frage ob er selber 48Std. oder länger in seinem Geschäft stehen muss nur weil er sich keinen Mitarbeiter leisten kann......

Kommentar von EnnoBecker am 22. Oktober 2009 21:21

...also, ach so. Einkünftemäßig stünde dies einer Mitbeteiligung gleich. Meinst du das?
.
Bei einer Arbeitnehmerstellung würden ja Pflichtabgaben in den weiten der Sozialversicherung versickern.

Kommentar von Epiic am 23. Oktober 2009 00:36

Mitbeteiligung? ich spreche von unentgeltlicher Familienhilfe und von nichts weiter.

Kommentar von EnnoBecker am 23. Oktober 2009 08:27

...also, jetzt kam es ja schon zweimal und ich dachte beim erstenmal, es sei ein Tippfehler. Es heißt "unentgeltlich".
.
So, und jetzt überlegen wir mal, was mit dem Gewinn des Inhabers passiert. Der wird nämlich der Besteuerung der Eheleute, die ja eine Ehegattenvernlagung durchführen werden, zugrundegelegt. Ist die Ehefrau mitbeteiligt und erhält aus dem Gesamtgewinn g einen Anteil a, so fließt der Anteil des Mannes (g minus a) und der Anteil der Frau (a), zusammen also g - a + a = g in die Berechnung ein.
.
Aus diesem Grunde schrieb ich "einkünftemäßig". Ist doch einfach zu durchschauen, oder?
.
Aber mal was anderes: Warum sollte jemand für umsonst irgendwo mitarbeiten? Würdest du das tun?

Kommentar von Epiic am 23. Oktober 2009 08:54

Vieleicht erklärst Du mir mal die Intention Deiner Anmerkungen, die versteh ich nämlich nicht. In diesem Zusammenhang von einer Mitbeteiligung zu sprechen und sei es nur "Einkünftemäßig" halte ich hier für Irreführend. Natürlich profitiert die Ehefrau aufgrund einer gemeinsamen Haushaltsführung vom Erfolg des Unternehmens. Eine Mitbeteiligung am Unternehmen wirft hingegen ganz andere Fragen und Probleme auf.

Kommentar von EnnoBecker am 23. Oktober 2009 09:54

...also, ich kann nicht erkennen, wo man da was fehlinterpretieren kann, vielleicht hilfst du mir mal auf die Sprünge.
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Ich habe ausdrücklich nicht "Mitunternehmerschaft" geschrieben, denn eine MU würfe eine Vielzahl von Fragen und Problemen auf.
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Dafür habe ich bei der Stelle, wo jemand für umsonst irgendwo arbeiten soll, immer noch einen Knoten im Kopf.

Kommentar von Epiic am 23. Oktober 2009 11:16

Meinst Du der Großteil der hier lesenden User kennt den Unterschied zwischen einer Mitunternehmerschaft oder einer von Dir neu erfundenen einkünftemäßigen Mitbeteiligung? Das ist Wortklauberei und hilft dem TE nicht weiter wenn er die Antwort auf seine Frage nicht verstehen kann. Weniger ist manchmal mehr. Was Deinen Knoten betrifft, so kann ich Dir da nicht mehr behilflich sein. Die Frage wurde oben bereits beantwortet und noch einfacher kann ich es für Dich nicht formulieren.

Kommentar von EnnoBecker am 23. Oktober 2009 15:15

...also, aus dem Grunde hab ich es ja erläutert. Aber ich sehe, dass eine Fortführung hier nichts bringt und schalte besser die Benachrichtigungsfunktion ab.
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Gesagt ist ja bereits alles. Außer wieso jemand umsonst arbeiten sollte. Aber das werde ich hier wohl ohnehin nicht mehr erfahren.


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