gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ehefrau aus dem Ausland!

gefragt von NougartPudding am 15.03.2009 um 6:56 Uhr

Wenn ich eine Frau außerhalb der EU heirrate darf sie ja mit mir nach Deutschland reißen, ab wann bekommt sie dann die Deutsche Staatsbürgerschaft?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ehe x 1.152 Rechte x 662

Remei
beantwortet von Remei am 15. März 2009 07:17
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist von verschiedenen, Faktoren abhängig. Sie muss z.B. ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen, Eurer gemeinsames Einkommen muss ausreichen, um nicht von Unterstützungen des Staates leben zu müssen. Ein gemeinsames Kind kann den Prozess auch beschleunigen.


curafe
beantwortet von curafe am 15. März 2009 07:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Kommentar von Simple_avatar2smallGrautvornix am 15. März 2009 07:04

Wird anscheinend immer mehr, ist ja kurz vor der Silberhochzeit.


Grautvornix
beantwortet von Grautvornix am 15. März 2009 07:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bin nicht sicher aber so 4 oder 5 Jahre dauert das schon.


anonym
beantwortet von daevers am 15. März 2009 09:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach der Heirat darf sie auch ausreissen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. März 2009 07:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Soll-Einbürgerung (In-der-Regel-Einbürgerung) bei Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit zu verlieren, bei der die Staatsbürgerschaftsbehörde nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer rechtfertigender Gründe den Erwerb der Staatsangehörigkeit versagen darf:

  • Ehegatten oder Lebenspartner von deutschen Staatsbürgern (§ 9 StAG)

  • über den Bestand einer Ehe oder Lebenspartnerschaft hinaus, wenn das Sorgerecht für ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht

In diesen Fällen muss die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Die Prüfung dieser Einordnung wird vom Gesetzgeber nicht näher definiert; die Allgemeine Verwaltungsvorschriften schreiben für Eheleute vor, dass dies anzunehmen ist, wenn der Einbürgerungsbewerber seit 3 Jahren im Inland lebt und die Ehe seit 2 Jahren besteht. Eine analoge Regelung wird von den Innenministerien der Länder auf Lebenspartner angewandt, unbeachtet der Tatsache, dass die Lebenspartnerschaft bis 2001 rechtlich unmöglich war, auch wenn die Einordnung gegebenenfalls in dieser Zeit stattgefunden haben könnte.

Quelle: Wikipedia


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 15. März 2009 07:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt darauf an, welche Staatsbürgerschaft DU hast.


lasim
beantwortet von lasim am 15. März 2009 07:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt darauf an von wo im ausland! EU-Bürger,Schweiz oder dann Asien oder oder. Bei EU-Bürger ist die Hürde nicht so hoch,es gibt aber auch ein paar Sachen zubeachten. Zum Beispiel wie lange ihr zusammen seit: mit dem wollen sie Schlepper von Frauen aufspüren.Ab besten vorab beim Amt nachfragen um Nachträgliche Schikanen zuvermeiden. Wünsche dir alles gute zur Hochzeit!

Kommentar von NougartPudding am 15. März 2009 07:10

Ne war nur so ne frage ich heirrate nicht

Kommentar von E33580535dcce6abd9a9462a1d279bb0smalllasim am 15. März 2009 07:15

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in der Schweiz(fast EU)...Sind einige Hürden da zum arbeiten,wohnen und Bewilligung. Sie ist aus der Slowakei auch ein EU-Land, aber es ist für die Aufenthaltsbewilligung eine Sache.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.