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Ehefähigkeitszeugnis?

gefragt von kaddy87 am 23.08.2009 um 8:46 Uhr

Hallo, mein Freund, Türke, und ich möchte nach der Geburt unseres Sohnes gerne heiraten. Er benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis, kann mir jemand sagen, ob ich es beim Konsulat in Deutschland beantragen muss oder in der Türkei? Oder macht das alles das STandesamt, haben die Unterlagen für mich? Ich gehe morgen zwar selber zum Standesamt, aber vielleicht kann mir jetzt schon jemand helfen.

Mit freundlichen Grüßen

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Ehefähigkeitszeugnis x 3

lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 23. August 2009 08:48
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Ich glaube er muss das beim türkischen Konsulat beantragen. Es geht darum, dass er noch nicht verheiratet ist.


elenore
beantwortet von elenore am 23. August 2009 10:41
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Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Ausländer, der in Deutschland eine Ehe eingehen will, wenn er hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt. Nach Art. 13 Abs.1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) richten sich für jeden Verlobten die Voraussetzungen der Eheschließung grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem er angehört.

Das Ehefähigkeitszeugnis muss von der inneren Behörde des Heimatstaates ausgestellt sein. Die Ausstellung durch ein Konsulat reicht nicht. Darin wird bescheinigt, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten die Voraussetzungen für eine Eheschließung in der Person des Ausländers erfüllt seien.


anonym
beantwortet von kurtjohann am 23. August 2009 08:58
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hallo und guten morgen wenn dein Zukünftiger hier geboren ist und noch nie in der türkei war, dann stellt sich die frage, warum er als deutscher staatsbürger nicht einfach heiraten will und warum ihm anerkennung der türkischen dokumente so wichtig sidn? dein freund und vater deiner tochter hat doch die deutsche staatsbürgerschaft,

Kommentar von C02c9dbf1d3200881684985886cf8c49smallTessa13 am 23. August 2009 09:06

hat er nicht,nur weil er hier geboren ist,kann er nicht einfach Deutscher sein,sowieso nur Staatsangehörigkeit und da er Türke ist,muss er als Ausländer nachweisen,dass er noch nicht verheiretet ist.Muss man hier manchmal auch!


anonym
beantwortet von kaddy87 am 23. August 2009 08:50
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ja das weiß ich, aber ich weiß nur nicht, wo ich es beantragen muss. Er hat noch nie in der Türkei gelebt, welches Standesamt ist denn dann für ihn zuständig. Er ist ja hier geboren. Kann man da dann einfach anrufen und die schicken einen die Unterlagen?

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 23. August 2009 08:59

dann ist das standesamt zuständig bzw das rathaus wo er angemeldet ist :-)

wenn er deutsche staatsangehörigkeit hat, sehe ich die forderung als unsinnig... ehrlich


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 23. August 2009 08:50
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dass muss er bei seinem zuständigem standesamt in seiner heimat beantragen. da kriegt er ein papier in dem drinnen steht dass er nicht verheiratet ist. die bezeichnung ehefähigkeitszeugnis ist also nur ein irre führender ausdruck


Malinea
beantwortet von Malinea am 23. August 2009 08:48
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