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Eheähnliches Verhältnis bei Hartz 4

gefragt von Birgit82 am 06.05.2009 um 10:47 Uhr

Hallo zusammen. Kennt sich vielleciht einer mit Hartz 4 genauer aus? mein freund und ich wollen zusammen ziehen und er bekommt Hartz 4, ich habe ein Kind beziehe Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Elterngeld. Mit welchen Einbußungen können wir rechnen. Er bekommt den Regeltariv von 345 und ein drittel der Miete für die gemeinsame Wohnung oder ziehen die ihm Geld ab. Gild hier auch noch der Freibetrag von 300 Euro beim Elterngeld??Vielleicht hatte jmd schon ein ähnlichen Fall. Ist halt gut zu wissen mit was man rechnen kann damit man planen kann. Die vom Amt geben keine Auskunft weil man ja erst ein Antrag machen soll. Mir gehts aber eben nur um einen ca Wert um eben auch Planen zu können. Zusammenziehen tun wir sowieso ob mit oder ohne Einbußungen.

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Hartz 4 x 936 Zusammenziehen x 61

Candyandie
beantwortet von Candyandie am 6. Mai 2009 10:49
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sobald ihr zusammen lebt in einer Wohnung, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und alles Einkommen wird gezählt und zur Berechnung hinzugefügt.....

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 6. Mai 2009 10:52

bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Mai 2009 10:51
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Frag mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp Das ist mir zu viel Sozialrechtliches.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 11:16
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Immer die gleiche Leier!

Schwanger, alleinerziehend und Arbeitsvertrag läuft 30.04.09 aus gefragt von Birgit82 am 24.12.2008 um 13:42 Uhr Ich weiß das die Fragen nerven aber wie geht es danach weiter. Währe alleinerziehend. Bekomm ich 6 Monate ALG I und fall danach in ALG 2 oder fall ich sofort in ALG2. Kann von dem Geld was ich im ALG 1/2 bekommen würde nicht leben, das is sau wenig für Säugling und mich. Nach nem online Rechner währen ALG2 770 Euro(Miete incl.), da sind Kindergeld und Unterhalt vom Vater schon abgezogen was ich auch ne Sauerei finde. Davon muss ich Miete und Lebenskosten zahlen. Kann man nebenbei noch was anderes beantragen?? Gibt es andere Hilfen. Habe schon viel im internet nachgeschaut und gesucht aber es sind keine Fälle meinem Ähnlich zumindest habe ich kein gefunden. Währe echt super wenn jemand einen Fall kennt der auch so war oder weiß wie es weiter geht weil er sich damit auskennt. Habe echt Angst das ich meinem Kind keine gute Zukunft bieten kann.

Kommentar von Birgit82 am 6. Mai 2009 11:19

wenn du keine richtige antwort hast dann lass es doch bitte einfach sein dein dummes kommentieren bringt hier rien gar nichts

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 6. Mai 2009 11:21

Das ist meine Antwort! Sie stellen halt immer die gleichen Fragen.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 11:25

Genau, steht doch alles drin. Kümmer dich um Arbeit, dann kannst du deinem Kind eine Zukunft bieten. Und, mal ehrlich, für 720€ müssen manche 40Stunden die Woche arbeiten gehen! Sei froh, dass du überhaupt Geld von uns bekommst...

Kommentar von Birgit82 am 6. Mai 2009 11:56

rofl...ich habe eine arbeit...wer redet davon das ich keine arbeit habe...ich habe wie jede mutter 12 monate elternzeit danach gehe ich wieder arbeiten...im gegensatz zu vielen anderen bin ich noch nie arbeitslos gewesen und bin garantiert kein schnorrer oder sonst was,,,und meinem kind kann ich genug bieten...der beitrag war vom dezember letztes jahr...also bitte woher wollt ihr wissen was sich bis dahin bei mir getan hat. Und garantiert gehe ich zum amt und lasse meinen Partner als untermieter eintragen...hallo gehts noch???


moon73
beantwortet von moon73 am 6. Mai 2009 10:52
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Elterngeld bleibt immer anrechnungsfrei. Ansonsten werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft betrachtet und alles wird durch 2 geteilt und alle Einnahmen, bis auf das Elterngeld , werden zusammengerechnet.

Aber laut Gesetz spricht man erst von einer Bedarfsgemeinschaft wenn ihr wenigstens 1 Jahr zusammengelebt habt, von daher könntet ihr euch darauf berufen und ihr müßtet getrennt betrachtet werden. Ihr könntet auch von Anfang an als WG zusammenleben , mit getrennten Haushaltskassen. So dass mit dir einen Untermietvetrag abschließt. Dann werdet ihr auch getrennt berechnet. Ich würde die Möglichkeit des Untermietvertrages wählen, zumindest auch solange, bis für euch klar ist, dass ihr wirklich alles zusammen teilen wollt.

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 6. Mai 2009 10:54

Das Gesetz spricht eben gerade nicht erst ab einem Jahr zusammenleben von einer Bedarfsgemeinschaft. Das kann unlustig werden.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 10:55

Du weißt aber schon, dass unsere Sozialkassen mehr als leer sind? Du unterstützt grad den Sozialbetrug und somit auch Betrug an mir als Steuerzahler, geht's noch?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2009 10:59

Ich unterstütze nicht den Betrug , sondern berufe mich auf die Rechtssprechung und die geht davon aus, dass bei einer eheähnlichen Gemeinschaft auch der gegenseitige Einstandswille (also finanziell füreinander da zu sein) gegeben sein muß. Und das kann man nicht von einem Paar erwarten, die frisch zusammengezogen sind. Wenn also getrennte Kassen bestehen und ein Untermietvertrag, sorgt also jeder für sich selbst. Aber das kann auch jedes Paar für sich selbst entscheiden.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 11:01

Naja, wenn ich zusammenziehe, dann wirtschafte ich in der Regel auch zusammen. Und wenn ich es als "Untermietverhältnis" auslege, was es definitiv nicht ist, ist das für mich Betrug. Ganz einfach. Aber es gibt ja Dumme, die das bezahlen...Unglaublich!

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 11:00

Ekelhaft, diese Sozialschmarotzer. Kein Wunder, dass unser System bald mit einem lauten Knall zerplatzen wird...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2009 11:02

''Aber laut Gesetz spricht man erst von einer Bedarfsgemeinschaft wenn ihr wenigstens 1 Jahr zusammengelebt habt''

Das ist aber nicht das einzige Kriterium. Siehe hier http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm Absatz 3a.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2009 11:09

Ich habe ja bereits erwähnt, dass der Einstandswille ebenfalls gegeben sein muß, aber das können wir von hier aus nicht beurteilen, in wie weit das Paar , welches zusammenzieht, miteinander leben wird. Es ist eben halt so, dass man nicht grundsätzlich sofort mit dem Zusammenziehen als Bedarfsgemeinschaft zählt. Es kommt immer auf die Art des Zusammenlebens an. Siehe mein Link von oben, den könnt ihr (@Maya )euch ruhig mal durchlesen, bevor ihr hier zumkrakeelt.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2009 11:11

@bitmap: dein Link sagt dasselbe wie mein Link, habe anfangs meine Antwort nicht deutlich genug ausgeführt.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 11:18

Ich beziehe mich nicht auf deinen Link (den ich gelesen habe, danke der Nachfrage...), Moon73, sondern auf deine Antwort. Und die sagt mir alles. Der Schmarotzer von heute kümmert sich mehr um die Frage, wie er möglichst viel Staatsgelder behalten kann, als sich um einen Job zu kümmern. DAS finde ich ekelhaft.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2009 11:26

Schade dass du meine Antwort nicht begriffen hast. Aber für Leute die nur in Schubladen denken ist das wohl auch zu viel erwartet und aus meiner Antwort Sozialschmarotzer und Arbeitsfaul herauszulesen, das ist schon allerhand. Wer mich ein bischen kennt, weiß, dass ich weder das eine noch das andere bin.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 11:36

Wo liest du raus, dass DU das sein sollst?! Du unterstütz das nur, indem du Tipps gibst wie "Lasst euch doch als Untermieter eintragen, damit ihr beide den vollen Satz bekommt." usw. Das finde ich bedenklich! Und ja, klar beginne ich unter diesen Umständen in Schubladen zu denken, sind nämlich immer die gleichen Fragen bezüglich H4 auf dieser Plattform, da könnt ich an die Decke gehen.

Kommentar von Birgit82 am 6. Mai 2009 12:20

laut gesetzt...naja ich denke mal nciht das wir dazu zählen wenn wir ein bett eine kasse und einen kleiderschrank teilen und auch noch mit nem kind.... und ausserdem laut gesetzt heist auch bedarfsgemeinschaft wenn mal geteilte konten hat und so...ausserdem steh ich bei ihm in der verischerung und so mit drin...na also wenn das mal nciht eindeutig ist

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2009 12:25

Ja dann ist ja bei euch alles klar, dann zählt alles zusammen, aber das Elterngeld bleibt anrechnungsfrei.

Kommentar von Birgit82 am 6. Mai 2009 12:30

aber doch nur die 300 euro oder?, weil habe ja 65% vom lohn als elterngeld. habe mich auch mal durch die seite geschlagen aber da steht nicht wie die das ausrechnen wie dann der bedarf von meinem partner ist.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2009 13:49

So weit ich weiß, bleibt Elterngeld komplett anrechnungsfrei. Ich würde es drauf ankommen lassen. Aber zumindest 300 Euro bleiben unberührt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Mai 2009 10:51
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Wenn ihr sowieso zusammenzieht, dann muss dein Freund seinen Wohnortwechsel bekannt geben und dann werden alle Einkünfte zusammen gerechnet.

Erst danach wisst ihe, was die ARGE zahlt.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 6. Mai 2009 10:54
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Euer beider bedarf wird ausgerechnet bzw. ihr seit ja zu dritt und von diesem Bedarf wir alles was du bekommst abgerechnet,was dann noch übrig bleibt kommt als Zuschuss in Form von HarzIV von der ARGE...


anonym
beantwortet von jimpo am 6. Mai 2009 10:51
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Da sehe ich schwarz!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2009 10:52

Wobei?

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 6. Mai 2009 10:53

ja? Wobei denn nun?

Kommentar von jimpo am 6. Mai 2009 11:35

Geldmäßig.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 6. Mai 2009 10:51
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Alles was du bekommst wird mit angerechnet.


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