zarafee am 31.03.2009 um 18:01 Uhr
Hätte gerne gewußt wie es sich verhält, wenn ich mit meinem freund in eine eheähnliche gemeinschaft ziehe, er vierdient ca. 1900 euro ich habe einen 400 euro job und bekomme leistungen von arge als unterhalt ersatz, und kindergeld.
meine frage: werden meine leistungen komplett gestrichen, wenn wir zusammenziehen, obwohl wir die kosten teilen? oder wird mir nur ein teil gestrichen?
danke im voraus für die antworten!!! ist sehr wichtig!!!

Deine ALG2-Leistungen werden gestrichen, dafür darfst Du aber das Geld vom 400,-€-Job und das Kindergeld in voller Höhe behalten.

Deine Leistungen werden wohl komplett gestrichen, da er ja genug Geld hat, um Dich zu unterstützen.

da wird sein Verdienst VOLL angerechnet. Nicht gut für Euch
1hoss43 am 31. März 2009 18:10 Aber gut für die Staatskasse. ;-)

deine leistungen werden angerechnet, d.h. in deinem fall wohl komplett gestrichen. aber ich glaube erst ab einer gewissen zeit. ich glaube nach einem halben jahr nach zusammenzug, bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.
Nein ab tag des zusammenziehens.
wiesenau am 31. März 2009 18:09 nee, hab grad nochmal nachgefragt, ein jahr nach zusammenzug ist man in einer bedarfsgemeinschaft.
zarafee am 31. März 2009 18:10 es sind aber nicht seine kinder und an sein geld komme ich nicht ran!!!!!! was sind das für gesetzte?????
wiesenau am 31. März 2009 18:12 die denken halt, wenn ihrs bett teilt, dann auch dass portemaine (falsch geschrieben)
Dann macht es doch als wohngemeinschaft.. das ist zwar sehr umständlich wel ihr dann 2 verschiedene betten braucht und alles getrennt haben müsst falls die mal kontrollieren kommen, aber es funktioniert.
1hoss43 am 31. März 2009 18:19 Das funktioniert für max. 1 Jahr, danach wird von seiten der Arge eine Bedarfsgemeinschaft bzw. eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt!
zarafee am 31. März 2009 18:22 mache keine krummen sachen..da macht mein freund auch gar nicht mit...aber die kohle für meine kids müßte ich doch weiterhin bekommen oder? was muß der vermieter für mich ausfüllen damit es klappt? und was ist dann mit meiner krankenversicherung?
1hoss43 am 31. März 2009 18:31 Wenn Dein Freund für Dich und Deine Kinder keine Verantwortung übernehmen will, frage ich mich, was Du bei ihm willst??
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Wenn Du mit ihm eine Wohngemeinschaft gründen willst, braucht ER eine Untervermietungsgenehmigung von seinem Vermieter und DU brauchst dann einen hieb- und stichfesten Untermietvertrag. Dann müßt ihr alles getrennt halten. Also brauchst Du ein eigenes Bett in Deinem Zimmer, am besten auch einen eigenen Kühlschrank, im Badezimmer muß auch alles getrennt sein, am besten mit Namensschildern: Zahnbürsten und Becher, Handtücher, Schmutzwäsche usw. Es darf unter keinen Umständen der Anschein erweckt werden, daß ihr ein Paar seid!
1hoss43 am 31. März 2009 18:41 Deine Krankenversicherung müßtest Du dann auch selbst bezahlen, wenn Du mit ihm eine eheähnliche Gemeinschaft bildest.

Mal ganz grob gesagt, habt ihr ein "Familieneinkommen" von 2.300€. Da wird sich der Hartz aber freuen.
Is das kind von ihm, wenn nicht dann bekommst du den unterhaltsvorschuss weiter. Bekommst du hartz 4 direkt für dich? wenn ja dann bekommst du es nicht mehr.
zarafee am 31. März 2009 18:04 ER unterstützt mich aber nicht das ist ja der witz!! kinder sind meine nicht seine
1hoss43 am 31. März 2009 18:06 Da bleibt ihm aber dann nichts anderes übrig, denn ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft, wo sein Einkommen voll angerechnet wird.
1hoss43 nicht bedarfsgemeinschaft sondern eheähnliche gemeinschaft.
1hoss43 am 31. März 2009 18:09 Das ist aber trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft, wo alle Einkommen in die Berechnung miteinbezogen werden!
Nein eine Bedarfsgemeinschaft ist eine zb wohngemeinschaft wo die leute keinerlei verhältniss zueinander haben.
1hoss43 am 31. März 2009 18:11 Das nennt man dann eine Wohngemeinschaft! Ach ja, schau mal in mein Profil. ;-)
Bedarfsgmeinschaft, das wort enthält es doch schon. Studenten die sich keine eigene wohung leisten können ziehen zusammen in eine 'WG' Somit ist es eine bedarfsgemeinschaft.
Das interessiert das amt nicht sobald ihr zusammen wohnt gilt ihr als eheähnliche gemeinschaft!

nee da gibt es definitiv nix 350 euro darfst du als eigenbedarf haben das mit partner sin 700 nee wohngeld könntest du beantragen