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eheähnliche gemeinschaft trotz hartzV?

gefragt von zarafeezarafee am 31.03.2009 um 18:01 Uhr

Hätte gerne gewußt wie es sich verhält, wenn ich mit meinem freund in eine eheähnliche gemeinschaft ziehe, er vierdient ca. 1900 euro ich habe einen 400 euro job und bekomme leistungen von arge als unterhalt ersatz, und kindergeld.

meine frage: werden meine leistungen komplett gestrichen, wenn wir zusammenziehen, obwohl wir die kosten teilen? oder wird mir nur ein teil gestrichen?

danke im voraus für die antworten!!! ist sehr wichtig!!!

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Finanzen x 23.692 hartzv x 4

1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 31. März 2009 18:04
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Deine ALG2-Leistungen werden gestrichen, dafür darfst Du aber das Geld vom 400,-€-Job und das Kindergeld in voller Höhe behalten.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 31. März 2009 18:02
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Deine Leistungen werden wohl komplett gestrichen, da er ja genug Geld hat, um Dich zu unterstützen.


alwine1963
beantwortet von alwine1963 am 31. März 2009 18:04
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da wird sein Verdienst VOLL angerechnet. Nicht gut für Euch

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 31. März 2009 18:10

Aber gut für die Staatskasse. ;-)


wiesenau
beantwortet von wiesenau am 31. März 2009 18:04
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deine leistungen werden angerechnet, d.h. in deinem fall wohl komplett gestrichen. aber ich glaube erst ab einer gewissen zeit. ich glaube nach einem halben jahr nach zusammenzug, bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.

Kommentar von Megaira am 31. März 2009 18:06

Nein ab tag des zusammenziehens.

Kommentar von 0cd252a304560387d828753c31f9630dsmallwiesenau am 31. März 2009 18:09

nee, hab grad nochmal nachgefragt, ein jahr nach zusammenzug ist man in einer bedarfsgemeinschaft.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 18:10

es sind aber nicht seine kinder und an sein geld komme ich nicht ran!!!!!! was sind das für gesetzte?????

Kommentar von 0cd252a304560387d828753c31f9630dsmallwiesenau am 31. März 2009 18:12

die denken halt, wenn ihrs bett teilt, dann auch dass portemaine (falsch geschrieben)

Kommentar von Megaira am 31. März 2009 18:16

Dann macht es doch als wohngemeinschaft.. das ist zwar sehr umständlich wel ihr dann 2 verschiedene betten braucht und alles getrennt haben müsst falls die mal kontrollieren kommen, aber es funktioniert.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 31. März 2009 18:19

Das funktioniert für max. 1 Jahr, danach wird von seiten der Arge eine Bedarfsgemeinschaft bzw. eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt!

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 18:22

mache keine krummen sachen..da macht mein freund auch gar nicht mit...aber die kohle für meine kids müßte ich doch weiterhin bekommen oder? was muß der vermieter für mich ausfüllen damit es klappt? und was ist dann mit meiner krankenversicherung?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 31. März 2009 18:31

Wenn Dein Freund für Dich und Deine Kinder keine Verantwortung übernehmen will, frage ich mich, was Du bei ihm willst??

.

Wenn Du mit ihm eine Wohngemeinschaft gründen willst, braucht ER eine Untervermietungsgenehmigung von seinem Vermieter und DU brauchst dann einen hieb- und stichfesten Untermietvertrag. Dann müßt ihr alles getrennt halten. Also brauchst Du ein eigenes Bett in Deinem Zimmer, am besten auch einen eigenen Kühlschrank, im Badezimmer muß auch alles getrennt sein, am besten mit Namensschildern: Zahnbürsten und Becher, Handtücher, Schmutzwäsche usw. Es darf unter keinen Umständen der Anschein erweckt werden, daß ihr ein Paar seid!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 31. März 2009 18:41

Deine Krankenversicherung müßtest Du dann auch selbst bezahlen, wenn Du mit ihm eine eheähnliche Gemeinschaft bildest.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 31. März 2009 18:04
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Mal ganz grob gesagt, habt ihr ein "Familieneinkommen" von 2.300€. Da wird sich der Hartz aber freuen.


Joulin
beantwortet von Joulin am 31. März 2009 18:03
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Also das Kindergeld wird dir nicht gestrichen.


anonym
beantwortet von Megaira am 31. März 2009 18:03
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Is das kind von ihm, wenn nicht dann bekommst du den unterhaltsvorschuss weiter. Bekommst du hartz 4 direkt für dich? wenn ja dann bekommst du es nicht mehr.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 18:04

ER unterstützt mich aber nicht das ist ja der witz!! kinder sind meine nicht seine

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 31. März 2009 18:06

Da bleibt ihm aber dann nichts anderes übrig, denn ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft, wo sein Einkommen voll angerechnet wird.

Kommentar von Megaira am 31. März 2009 18:07

1hoss43 nicht bedarfsgemeinschaft sondern eheähnliche gemeinschaft.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 31. März 2009 18:09

Das ist aber trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft, wo alle Einkommen in die Berechnung miteinbezogen werden!

Kommentar von Megaira am 31. März 2009 18:09

Nein eine Bedarfsgemeinschaft ist eine zb wohngemeinschaft wo die leute keinerlei verhältniss zueinander haben.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 31. März 2009 18:11

Das nennt man dann eine Wohngemeinschaft! Ach ja, schau mal in mein Profil. ;-)

Kommentar von Megaira am 31. März 2009 18:14

Bedarfsgmeinschaft, das wort enthält es doch schon. Studenten die sich keine eigene wohung leisten können ziehen zusammen in eine 'WG' Somit ist es eine bedarfsgemeinschaft.

Kommentar von Megaira am 31. März 2009 18:05

Das interessiert das amt nicht sobald ihr zusammen wohnt gilt ihr als eheähnliche gemeinschaft!


mugie77
beantwortet von mugie77 am 31. März 2009 18:03
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nee da gibt es definitiv nix 350 euro darfst du als eigenbedarf haben das mit partner sin 700 nee wohngeld könntest du beantragen


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